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ᐅ Mängelhaftung diverser Mängel nach Abnahme der Immobilie


Erstellt am: 16.10.18 15:17

cschiko17.10.18 10:58
Also am Fenster wird er wahrscheinlich wohl gar nichts machen, klar ist das ärgerlich aber ich würde darauf tippen das eine Korrektur am Ende nicht verhältnismäßig sein wird. Das was dort beschädigt ist, ist außerdem ganz sicher nur Putz. Den sollte er ggf. eben reparieren und man müsste wohl den Öffnungswinkel begrenzen. Aber sonst sehe ich da kaum Varianten dies zu korrigieren.

Bei der Tür wäre zu schauen, woran es liegt. Hier erstmal klären was schief ist mit der Wasserwaage. Dieser Punkt wäre aus meiner Sicht auch ärgerlicher, aber ob es da eine verhältnismäßige Korrektur gibt würde ich auch eher bezweifeln. Denn entweder ist die Wand ja schief (verputzt) oder die Tür schief eingebaut und ein neue Einbau würde wohl schon die Verhältnismäßigkeit übersteigen.
bene198117.10.18 12:22
Hi,

ich dachte auch nicht, dass die Fenster oder die Öffnung komplett neu gemacht werden, ich dachte eher dran, dass der obere Sturz leicht angeschrägt werden kann - also dass man die Kante zur Rauminnenseite nach oben vergrößert. Quasi leicht abschaben. Soweit, dass zumindest der Fensterrahmen oben nicht mehr mit der Kante auf die Kante des Bogens der Wand trifft. Aber mal sehen, was da gemacht werden kann.

Das mit der Tür ist krass ärgerlich. Aber sofern das nicht verhältnismäßig korrigiert werden kann bin ich mal gespannt, was das monetär bringt.

Grüße.
ypg17.10.18 14:12
Ich bin etwas erschrocken: Du weisst nicht, was Ihr für einen Vertrag habt.
Anscheinend habt Ihr ihn schon vor dem Erstellen des Hauses unterschrieben, denn Ihr habt ja noch den Grundriss ändern können, nachdem die Fenster bestellt wurden.
Damit hat man natürlich schlechte Karten, wohlweislich, dass alles schon bestellt ist. Irgendetwas wurde mit Sicherheit auch an Euch kommuniziert??
Wer ist denn der Bauherr gewesen? War das der Bauträger oder wart Ihr das und der Bauträger ist ein GU?

Zumindest hätte man doch dann und wann mal auf der Baustelle etwas feststellen müssen (Fenster) und dann schon eingreifen können?
bene198117.10.18 14:22
Hi, ja, wir sind auch etwas erschrocken. Aber gut, so ist es nun und wir müssen da durch. Hinterher ist man ja immer schlauer. Also nochmal kurz:
Wir haben ein schlüsselfertiges Reihenhaus gekauft. Von einem Bauträger, der gleichzeitig auch der Architekt und Bauherr ist. Bei Kauf haben die Grundmauern bereits gestanden und die Fenster und Türen waren bestellt. Somit waren nur noch innenliegende Grundrissänderungen möglich was dann zur Folge hatte, dass jetzt bestimmte Fenster verkehrt herum anschlagen. Wussten wir aber.

Was ist ein GU??

Grüße
ypg17.10.18 16:14
der Sachverständige soll Euch eine Mängelliste erstellen.
Dann müsst Ihr mit formeller Fristsetzung diese bei Eurem BT einreichen.

Habt Ihr denn schon alles bezahlt?

GU= generalunternehmer
bene198117.10.18 16:39
Hi,

das mit der Mängelliste ist bereits in Arbeit und die wird bestimmt auch noch ergänzt. Fristsetzung nehm ich mit, guter Punkt. Nein, wir haben noch nicht alles bezahlt - immer schön der Reihe nach Zug um Zug.

Danke
fenstertürbauträgermängellistefristsetzung