Hallo,
wir hatten neulich einen Übergabeversuch unserer gekauften Immobilie (Neubau). Nun sind dort unter anderem Mängel aufgefallen bei denen ich nicht genau weiß, ob sich diese
a) rechtlich erstreiten lassen (weil der Verkäufer so lapidar sagte, dass die Gerichte heute solche Sachen nicht mehr bewerten)
b) Auswirkungen auf die Bezugsfertigkeit haben.
Die Mängel die mir hierbei besonders aufgefallen sind waren:
1. Der Sturz der Rundbogenfenster. Dieser ist so knapp bemessen, dass sich die Fenster zwar genau 90° öffnen lassen, aber in den oberen Ecken in der Kante vom Fenstersturz anschlagen. Dort ist stellenweise Mauerwerk ausgeschlagen oder umgekehrt eine kleine Delle im Fensterrahmen. Habe auch mal ein Bild von der Kante im Mauerwerk zugefügt.
2. Die Terrasse (Holzplanken) ist abschüssig! Ich kenne das so, dass zwar die Bodenkonstruktion abschüssig ist, damit das Regenwasser abläuft, aber die Holzplankenkonstruktion nivelliert wird. (sieht man leider auf den bildern nicht, deswegen hier kein Foto)
3. Die Terrassentür lässt sich nicht 90° öffnen. Bzw. nur mit Gewalt. Das liegt daran, dass die Tür mit der Scharnierseite direkt an einer Wand sitzt und für das obere Scharnier sogar eine Aussparung in die Wand gefräst wurde, damit es Platz hat - also ich weiß nicht was jetzt schief eingebaut wurde, die Tür oder die Wand. Hier habe ich den Bereich im Bild mal markiert - man sieht deutlich, dass am Scharnier unten ein größerer Abstand zur Wand ist, als am Scharnier oben - und das obere verursacht auch, dass man die Tür nicht 90° aufbekommt.
Wie gesagt würde ich gerne wissen, welche Auswirkungen diese Mängel überhaupt auf eine Bezugsfertigkeit haben und ob solche Mängel überhaupt behoben werden müssen oder rechtlich zumutbar sind für mich als Käufer.
Danke und viele Grüße,
B
wir hatten neulich einen Übergabeversuch unserer gekauften Immobilie (Neubau). Nun sind dort unter anderem Mängel aufgefallen bei denen ich nicht genau weiß, ob sich diese
a) rechtlich erstreiten lassen (weil der Verkäufer so lapidar sagte, dass die Gerichte heute solche Sachen nicht mehr bewerten)
b) Auswirkungen auf die Bezugsfertigkeit haben.
Die Mängel die mir hierbei besonders aufgefallen sind waren:
1. Der Sturz der Rundbogenfenster. Dieser ist so knapp bemessen, dass sich die Fenster zwar genau 90° öffnen lassen, aber in den oberen Ecken in der Kante vom Fenstersturz anschlagen. Dort ist stellenweise Mauerwerk ausgeschlagen oder umgekehrt eine kleine Delle im Fensterrahmen. Habe auch mal ein Bild von der Kante im Mauerwerk zugefügt.
2. Die Terrasse (Holzplanken) ist abschüssig! Ich kenne das so, dass zwar die Bodenkonstruktion abschüssig ist, damit das Regenwasser abläuft, aber die Holzplankenkonstruktion nivelliert wird. (sieht man leider auf den bildern nicht, deswegen hier kein Foto)
3. Die Terrassentür lässt sich nicht 90° öffnen. Bzw. nur mit Gewalt. Das liegt daran, dass die Tür mit der Scharnierseite direkt an einer Wand sitzt und für das obere Scharnier sogar eine Aussparung in die Wand gefräst wurde, damit es Platz hat - also ich weiß nicht was jetzt schief eingebaut wurde, die Tür oder die Wand. Hier habe ich den Bereich im Bild mal markiert - man sieht deutlich, dass am Scharnier unten ein größerer Abstand zur Wand ist, als am Scharnier oben - und das obere verursacht auch, dass man die Tür nicht 90° aufbekommt.
Wie gesagt würde ich gerne wissen, welche Auswirkungen diese Mängel überhaupt auf eine Bezugsfertigkeit haben und ob solche Mängel überhaupt behoben werden müssen oder rechtlich zumutbar sind für mich als Käufer.
Danke und viele Grüße,
B
Also am Fenster wird er wahrscheinlich wohl gar nichts machen, klar ist das ärgerlich aber ich würde darauf tippen das eine Korrektur am Ende nicht verhältnismäßig sein wird. Das was dort beschädigt ist, ist außerdem ganz sicher nur Putz. Den sollte er ggf. eben reparieren und man müsste wohl den Öffnungswinkel begrenzen. Aber sonst sehe ich da kaum Varianten dies zu korrigieren.
Bei der Tür wäre zu schauen, woran es liegt. Hier erstmal klären was schief ist mit der Wasserwaage. Dieser Punkt wäre aus meiner Sicht auch ärgerlicher, aber ob es da eine verhältnismäßige Korrektur gibt würde ich auch eher bezweifeln. Denn entweder ist die Wand ja schief (verputzt) oder die Tür schief eingebaut und ein neue Einbau würde wohl schon die Verhältnismäßigkeit übersteigen.
Bei der Tür wäre zu schauen, woran es liegt. Hier erstmal klären was schief ist mit der Wasserwaage. Dieser Punkt wäre aus meiner Sicht auch ärgerlicher, aber ob es da eine verhältnismäßige Korrektur gibt würde ich auch eher bezweifeln. Denn entweder ist die Wand ja schief (verputzt) oder die Tür schief eingebaut und ein neue Einbau würde wohl schon die Verhältnismäßigkeit übersteigen.
Hi,
ich dachte auch nicht, dass die Fenster oder die Öffnung komplett neu gemacht werden, ich dachte eher dran, dass der obere Sturz leicht angeschrägt werden kann - also dass man die Kante zur Rauminnenseite nach oben vergrößert. Quasi leicht abschaben. Soweit, dass zumindest der Fensterrahmen oben nicht mehr mit der Kante auf die Kante des Bogens der Wand trifft. Aber mal sehen, was da gemacht werden kann.
Das mit der Tür ist krass ärgerlich. Aber sofern das nicht verhältnismäßig korrigiert werden kann bin ich mal gespannt, was das monetär bringt.
Grüße.
ich dachte auch nicht, dass die Fenster oder die Öffnung komplett neu gemacht werden, ich dachte eher dran, dass der obere Sturz leicht angeschrägt werden kann - also dass man die Kante zur Rauminnenseite nach oben vergrößert. Quasi leicht abschaben. Soweit, dass zumindest der Fensterrahmen oben nicht mehr mit der Kante auf die Kante des Bogens der Wand trifft. Aber mal sehen, was da gemacht werden kann.
Das mit der Tür ist krass ärgerlich. Aber sofern das nicht verhältnismäßig korrigiert werden kann bin ich mal gespannt, was das monetär bringt.
Grüße.
Ich bin etwas erschrocken: Du weisst nicht, was Ihr für einen Vertrag habt.
Anscheinend habt Ihr ihn schon vor dem Erstellen des Hauses unterschrieben, denn Ihr habt ja noch den Grundriss ändern können, nachdem die Fenster bestellt wurden.
Damit hat man natürlich schlechte Karten, wohlweislich, dass alles schon bestellt ist. Irgendetwas wurde mit Sicherheit auch an Euch kommuniziert??
Wer ist denn der Bauherr gewesen? War das der Bauträger oder wart Ihr das und der Bauträger ist ein GU?
Zumindest hätte man doch dann und wann mal auf der Baustelle etwas feststellen müssen (Fenster) und dann schon eingreifen können?
Anscheinend habt Ihr ihn schon vor dem Erstellen des Hauses unterschrieben, denn Ihr habt ja noch den Grundriss ändern können, nachdem die Fenster bestellt wurden.
Damit hat man natürlich schlechte Karten, wohlweislich, dass alles schon bestellt ist. Irgendetwas wurde mit Sicherheit auch an Euch kommuniziert??
Wer ist denn der Bauherr gewesen? War das der Bauträger oder wart Ihr das und der Bauträger ist ein GU?
Zumindest hätte man doch dann und wann mal auf der Baustelle etwas feststellen müssen (Fenster) und dann schon eingreifen können?
Hi, ja, wir sind auch etwas erschrocken. Aber gut, so ist es nun und wir müssen da durch. Hinterher ist man ja immer schlauer. Also nochmal kurz:
Wir haben ein schlüsselfertiges Reihenhaus gekauft. Von einem Bauträger, der gleichzeitig auch der Architekt und Bauherr ist. Bei Kauf haben die Grundmauern bereits gestanden und die Fenster und Türen waren bestellt. Somit waren nur noch innenliegende Grundrissänderungen möglich was dann zur Folge hatte, dass jetzt bestimmte Fenster verkehrt herum anschlagen. Wussten wir aber.
Was ist ein GU??
Grüße
Wir haben ein schlüsselfertiges Reihenhaus gekauft. Von einem Bauträger, der gleichzeitig auch der Architekt und Bauherr ist. Bei Kauf haben die Grundmauern bereits gestanden und die Fenster und Türen waren bestellt. Somit waren nur noch innenliegende Grundrissänderungen möglich was dann zur Folge hatte, dass jetzt bestimmte Fenster verkehrt herum anschlagen. Wussten wir aber.
Was ist ein GU??
Grüße
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