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ᐅ Mängelbeseitigung und Schallbrücken


Erstellt am: 26.09.2020 07:00

MayrCh 26.09.2020 15:53
Müllerin schrieb:

Was ist denn das Grüne?
Dämmung. Die sollte jedoch nicht durchgezogen werden.
Müllerin schrieb:

Das einzige, was nicht getrennt ist, ist das Fundament, wir haben beide keinen Keller.
Das entspricht aber auch nicht den Regeln der Technik. Auch Bodenplatten sind bei Doppelhaushälfte konsequent zu trennen.
marhani schrieb:

Was können und sollten wir jetzt machen mit:
  • der bestehenden Mängelliste
  • Sollten wir hier Schadenersatz fordern? Angebote von anderen Handwerkern einholen?

Schadenersatz bekommst du, wenn sich ein Rechtsgut durch ein schädigendes Ereignis verschlechtert hat. Das ist hier nicht gegeben. Zu Mängeln würde ich mal 634 und 635 Baugesetzbuch empfehlen. Heißt üblicherweise: Mängel dokumentieren, Mängel rügen, Geld zurückbehalten, Nachfrist setzen, Rechte wahrnehmen.
marhani schrieb:

der Schallübertragung aus dem Nachbarhaus
Sollte hier ein Mangel vorliegen, müsste ja Ist-Beschaffenheit von Soll-Beschaffenheit abweichen. Wie hast du die Ist-Abweichung festgestellt, welches Soll wurde vereinbart?

Snowy36 26.09.2020 16:35
Wenn ich das lese macht mich das so wütend .... wir haben für jeden Mist Gesetze u sowas ist dass nicht ausreichend geregelt ausgerechnet da wo es um Existenzen geht .

Ich muss mich leider meinen Vorrednern anschließen :
1) damit leben , denn die Nachbarn sind anscheinend ja auch unempfindlich ( sagt sich leicht )
2) ausziehen

3) denn wenn die Doppelhaushälfte nicht korrekt getrennt sind dann kannst du das nicht so einfach beheben bzw. gar nicht ... du holst den Gutachter , verklagst das Unternehmen , das kostet dich Geld u jahrelang nerven u hinterher geht der BT insolvent u du hast nix

Müllerin 26.09.2020 19:38
MayrCh schrieb:

Das entspricht aber auch nicht den Regeln der Technik. Auch Bodenplatten sind bei Doppelhaushälfte konsequent zu trennen.

steht wo?
irgendwo muss es ja unten verbunden sein - sonst geht der Dachstuhl kaputt - der ist nämlich durchgehend, und wir haben 2 Betondecken, die Nachbarn nur eine. Also ist unsere Hälfte viel schwerer als ihre.

MayrCh 26.09.2020 22:26
Snowy36 schrieb:

denn wenn die Doppelhaushälfte nicht korrekt getrennt sind dann kannst du das nicht so einfach beheben bzw. gar nicht
Naja, es gibt dutzende Firmen, die sich auf sowas spezialisiert haben, in der Regel mittels Diamantseilsäge. Mit einem gewissen Ressourcenaufwand beim BT/BU verbunden, aber ein gängiges minimalinvasiven Verfahren.

Müllerin schrieb:

steht wo?
DIN 4109. Sinngemäß steht da auch, dass bei fachgerechter Ausführung auch im Dach kein tragendes Teil über die Gebäudetrennfuge hinausragen darf. Eigentlich logisch, ne Fuge die unten und oben gebrückt wird, ist keine Fuge.

Müllerin 26.09.2020 22:32
ok.. na egal wir hören nix von nebenan...
und ich kenne keine Doppelhaushälfte die völlig getrennt sind, die haben alle ein gemeinsames Dach.
Was jetzt nicht sehr aussagekräftig ist, so viele Hausbauten etc habe ich nicht begleitet Ich sage nur, dass es bei uns offensichtlich so ausgeführt wurde, dass man von nebenan nix hört, außer es bohrt einer in der Wand rum.

K1300S 26.09.2020 22:46
In meiner früheren Doppelhaushälfte war auch alles bis auf den Dachstuhl getrennt. Hat gut funktioniert. Nur wenn die Nachbarn allzu stark auf der Treppe (an Kommunwand) trampeln, hört man es, sonst nicht. Stimmen sind definitiv keine von drüben wahrzunehmen.
din 4109doppelhaushälftedachstuhlmängelfuge