ᐅ Machbarkeit Einfamilienhaus+Grundstück 550k-600k NRW
Erstellt am: 30.03.20 09:30
Pinky030102.04.20 10:53
Ist es auch Ungleichbehandlung und gegen das GG, dass ich einen höheren Steuersatz als manch anderer zahle?
Wiesel2902.04.20 10:56
Bei dir ist das doch ein vollkommen anderer Sachverhalt, weil bei dir Objekt A und B beides Kapitalanlagen sind und vermietet werden.
Die entstehenden Schuldzinsen sind aber nicht auf der Anlage V von Objekt A abziebar sondern auf der Anlage V von Objekt B.
Bei deinem Beispiel in Beitrag 45 gibt es keine Ungleichbehandlung.
Beide Personen können Schuldzinsen für 200.000€ gelten machen
Die entstehenden Schuldzinsen sind aber nicht auf der Anlage V von Objekt A abziebar sondern auf der Anlage V von Objekt B.
Bei deinem Beispiel in Beitrag 45 gibt es keine Ungleichbehandlung.
Beide Personen können Schuldzinsen für 200.000€ gelten machen
RomeoZwo02.04.20 11:01
Wiesel29 schrieb:
Bei dir ist das doch ein vollkommen anderer Sachverhalt, weil bei dir Objekt A und B beides Kapitalanlagen sind und vermietet werden.
Die entstehenden Schuldzinsen sind aber nicht auf der Anlage V von Objekt A abziebar sondern auf der Anlage V von Objekt B.Das erklär mir mal bitte - das Darlehen ist mit dem Kauf von Objekt A aufgenommen wurden, läuft auf Objekt A und finanziert Objekt A. Ich hab lediglich mein Eigenkapital für Objekt B "gespart" . Wieso kann/soll ich jetzt das Darlehen von Objekt A auf Objekt B anrechnen?
RomeoZwo02.04.20 11:04
Wiesel29 schrieb:
Bei deinem Beispiel in Beitrag 45 gibt es keine Ungleichbehandlung.
Beide Personen können Schuldzinsen für 200.000€ gelten machenSehe ich auch so - ihr behauptet aber, dass Person B das nicht darf, da sie ja ihr Eigenkapital zur Zahlung der Kapitalanlage verwenden könnte und somit dies nicht absetzten kann - weil vom Eigenkapital könnte er sich ja auch eine Protzkarre kaufen.Wiesel2902.04.20 11:05
Ah sorry hab falsch gelesen. Dachte du hast Objekt A beliehen um mit dem Geld Objekt B zu sanieren.
Naja ist doch klar, dass es abzugsfähig ist. Du hast das Geld ja auch für Objekt A verwendet. Hättest du Objekt A beliehen um dir dein privates Haus zu bauen wäre es nicht abzugsfähig da du das Geld aber auch für das Objekt verwendet hast ist es abzugsfähig.
Naja ist doch klar, dass es abzugsfähig ist. Du hast das Geld ja auch für Objekt A verwendet. Hättest du Objekt A beliehen um dir dein privates Haus zu bauen wäre es nicht abzugsfähig da du das Geld aber auch für das Objekt verwendet hast ist es abzugsfähig.
Wiesel2902.04.20 11:06
Nein, hier hat nie einer behauptet, dass man Eigenkapital verwenden muss.
Hat hier auch keiner außer du so verstanden. Denke wir haben einfach die ganze Zeit aneinander vorbeigeredet
Hat hier auch keiner außer du so verstanden. Denke wir haben einfach die ganze Zeit aneinander vorbeigeredet
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