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ᐅ Machbarkeit Einfamilienhaus+Grundstück 550k-600k NRW


Erstellt am: 30.03.20 09:30

Wiesel2902.04.20 08:04
Wenn du mit dem Geld eine Wohnung/Haus baust um es zu vermieten und Einnahmen/Gewinn zu erzielen kann man die Schuldzinsen natürlich absetzen. Nimmt man das Geld um es rein privat zu verwenden geht es nicht.
Reden wir hier die ganze Zeit aneinander vorbei?
Es geht hier doch die ganze Zeit einzig und allein um das was du im ersten Absatz schreibst. Dein zweiter Absatz ist ein anderer Sachverhalt, da mit dem Geld Wohnraum geschaffen wird welcher zukünftig Einnahmen generiert.
Ich hab nie geschrieben, dass Zinsen in Verbindung mit Investments welche zukünftig Gewinne abwerfen/Einnahmen generieren nicht abzugsfähig wären.
Da hast du was falsch verstanden.
RomeoZwo02.04.20 08:24
Meine Behauptung ist:

Wenn ich ein Objekt A zur Kapitalanlage kaufe/habe kann ich dieses Beleihen und die Zinsen steuerlich geltend machen (insgesamt muss natürlich Gewinn da sein). Dabei ist es egal, ob ich genug Eigenkapital für Objekt A hätte - wenn ich es beleihe gibt es den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Objekt A und den Schuldzinsen für Objekt A.

Ob ich von meinem verbleibenden/entstehenden Free Cash ein Objekt B zur Vermietung, zum Eigennutz, Aktien, eine Protzkarre, oder was auch immer kaufe ist meine eigene Entscheidung und hat nichts mit der steuerlichen Betrachtung von Objekt A zu tun.

Falls der zweite Absatz so nicht stimmt - würde ich mich über eine Erläuterung welche Invests zulässig sind und welche nicht sehr freuen.
Wiesel2902.04.20 08:49
Es kommt einzig und allein auf die Verwendung des Darlehens an.Steht auch so relativ deutlich in dem Urteil drin.

der Unterschied ist einfach.
Wenn du Objekt A kaufst und du das Darlehen für diesen kauf verwendest besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang.
Im zweiten Fall besitzt du nun schon das Objekt und es ist auch abgezahlt. Nun nimmst du ein Darlehen auf und beleihst das Haus um bessere Konditionen zu bekommen und verwendest das Geld für private Zwecke. Bei der Verwendung des Geldes besteht hier kein wirtschaftlicher Zusammenhang.
Sonst könnten ja Millionen private Vermieter ihre vermieteten Objekte bis zum Anschlag beleihen, das Geld privat ausgeben und die Zinsen daraus steuerlich geltend machen.
Das funktioniert in der Schweiz weil dort Darlehen auf private Häuser bei der Steuererklärung abzugsfähig sind aber nicht in Deutschland.
Isokrates02.04.20 09:52
Oh weh Romeo das Steuerrecht und du werdet wohl keine Freunde mehr.

Wenn du dir aber weiter nach wie vor so sicher bist, dass dein Konstrukt entgegen jedweder steuerlichen Grundsätze abzugsfähig ist, kannst du mir gerne entweder deine Steuer ID oder deinen Namen inklusive Geburtsdatum per PN senden und ich werde mich darum bemühen eine Prüfung von Amts wegen oder eine betriebsnahe Veranlagung zu initiieren.

Dann kannst du, nach erfolglosem Einspruch, den Rechtsweg bestreiten und bekommst die Grundsätze des Steuerrechts gerne noch einmal von den jeweiligen Richtern erläutert.

Ich habe solche Fälle übrigens des öfteren in meiner beruflichen Praxis.
Selbständige und Firmen machen das Spielchen der Kreditaufnahme unter Beleihung verschiedenster Objekte zur Finanzierung des privaten Lebensstils ganz gerne.
Aphrodithe02.04.20 10:03
Wiesel29 schrieb:

Moin,

hier das ist jetzt nur mal eben zwischen Tür und Angel auf die Schnelle herausgesucht.
Hier wurde auch ein Mietwohngrundstück beliehen um ein privates Eigenheim zu bauen.
Aktenzeichen IX B 134/08

Kurze Zusammenfassung :
Die Darlehensschuld muss auch tatsächlich zum Erzielen von Einkünften aufgenommen und verwendet werden.
Da fehlt auch der zeitliche und wirtschaftliche Zusammenhang.
Sonst könnte ja jeder Vermieter immer wieder ein vermietetes Objekt beleihen und damit privaten Spaß subventionieren. Ist doch logisch, dass das nicht geht.
Die Beleihung dient ja auch lediglich dazu um einen besseren Zinssatz zu bekommen bzw. um den Kredit überhaupt zu bekommen. Es kommt immer auf die Verwendung an.

Einen juritischen Leiter im Finanzamt gibts übrigens nicht
Solltest du einen pensionierten Vorsteher meinenen sind das in 90% aller Fälle die Leute mit der wenigstens steuerlichen Ahnung, da diese lediglich das Amt leiten und Personalentscheidungen treffen. Mit steuerlichen Angelegenheiten haben die so gut wie nichts zu tun.
Danke das du mir die Arbeit abgenommen hast!
RomeoZwo02.04.20 10:45
Isokrates schrieb:

Wenn du dir aber weiter nach wie vor so sicher bist, dass dein Konstrukt entgegen jedweder steuerlichen Grundsätze abzugsfähig ist, kannst du mir gerne entweder deine Steuer ID oder deinen Namen inklusive Geburtsdatum per PN senden und ich werde mich darum bemühen eine Prüfung von Amts wegen oder eine betriebsnahe Veranlagung zu initiieren.

In meinem persönlichen Konstrukt dient die Finanzierung des Objekt A (Kapitalanlage), beim Kauf des Objekts A aufgenommen, obwohl auch ausreichend Eigenkapital vorhanden war, um eine Sanierung von Objekt B (ebenfalls Kapitalanlage) mit dem Eigenkapital zu finanzieren, da deutlich schwerer zu beleihen (Denkmalschutz). Da bin ich mir ziemlich sicher, nach aller Beratung, dass ich da nichts zu befürchten habe.

Dennoch würde ich von den hier anwesenden Finanzsachbearbeitern gerne noch die juristische Begründung für die Ungleichbehandlung der Person A und B aus #45 interessieren. Darauf wurde ja leider noch nicht eingegangen.
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