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Erstellt am: 30.03.20 09:30

Wiesel2901.04.20 14:33
Da du dir so sicher zu sein scheinst musste ich gerade echt hier noch mal die Einkommensteuerhauptsachgebietsleiterin im Finanzamt fragen .
Ist definitiv im privaten Bereich nicht richtig und nicht "erlaubt"
Steht aber auch eigentlich schon im § 9 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz direkt drin.
Die gemachten Schuldzinsen dienen eben nicht der Erwerbung Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, da das vermietete Objekt lediglich als Sicherheit dient und im Kreditvertrag wird auch drinstehen, dass das vermietete Objekt lediglich beliehen wird und das die Finanzierung für ein anderes Objekt dient.
Ich sag ja nicht, dass das nicht funktioniert aber legal ists nicht. Das geht bisher lediglich sehr oft durch, weil sehr viele Ämter völlig überlastet sind.
Das bezieht sich jetzt auch ausschließlich auf private vermietete Objekte.
Pinky030101.04.20 14:42
Danke , mir als Laie fehlen da die richtigen Worte
RomeoZwo01.04.20 14:57
Wiesel29 schrieb:

Die gemachten Schuldzinsen dienen eben nicht der Erwerbung Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, da das vermietete Objekt lediglich als Sicherheit dient und im Kreditvertrag wird auch drinstehen, dass das vermietete Objekt lediglich beliehen wird und das die Finanzierung für ein anderes Objekt dient.
Und warum sollte das drin stehen? Klar, wenn das rein geschrieben wird geht es nicht ...
Ich hab eine Immobilie finanziert. Die Finanzierung dient der "(Erwerbung), Sicherung und Erhaltung der Einnahmen" durch diese Immobilie.
Mit meinem vorhandenen Eigenkapital kann ich - wie bereits oben gesagt - erst mal machen was ich will. Wenn es eine Verpflichtung gäbe zuerst sein Eigenkapital zu "verbrauchen" bevor man eine Beleihung auf eine Immobilie als Kapitalanlage bekommt, würden vermutlich noch mehr "Protzkarren" rumfahren uns es gäbe kaum private Besitzer einer Immobilie als Kapitalanlage.

Als Beispiel auf den TE, dient die Finanzierung auf das zu vermietende Reihenmittelhaus der "Sicherung und Erhaltung der Einnahmen" , da das bestehende Eigenkapital für etwas anderes - in dem Fall ein Eigenheim und keine "Protzkarre" benötigt wird.

Aber frag doch mal die Einkommensteuerhauptsachgebietsleiterin - aber bitte mir der richtigen Story.
Die Frage lautet, darf ich eine Finanzierung auf eine Immobilie die Vermietet wird aufnehmen und diese steuerlich absetzen, obwohl ich Eigenkapital in ausreichender Menge besitze.
Wiesel2901.04.20 15:06
Ist vollkommen egal. Das Geld welches man von der Bank bekommt wird dafür verwendet um ein Eigenheim für sich privat zu bauen und nicht um das vermietete Objekt zu renovieren/sanieren. Kannst du drehen und wenden wie du magst erlaubt ist es nicht. Es kommt lediglich oft nicht raus weils keiner nachprüft.
Wenn du dir so sicher bist dann klär den Sachverhalt bei der nächsten Abgabe deiner EST-Erklärung auf und schau mal was passiert
Pinky030101.04.20 15:33
RomeoZwo schrieb:

Die Frage lautet, darf ich eine Finanzierung auf eine Immobilie die Vermietet wird aufnehmen und diese steuerlich absetzen, obwohl ich Eigenkapital in ausreichender Menge Besitz
Nein, das ist doch gar nicht die Frage. Die Frage ist: Wenn ich ein Mietobjekt beleihe, um mir ein eigenes Haus zu kaufen, darf ich die Zinsen dann absetzen? Ersetze Haus durch Auto, Uhr, Urlaub etc. Das macht deutlich, wieso es nicht so funktioniert.
Aphrodithe01.04.20 17:02
Wiesel29 schrieb:

Ist vollkommen egal. Das Geld welches man von der Bank bekommt wird dafür verwendet um ein Eigenheim für sich privat zu bauen und nicht um das vermietete Objekt zu renovieren/sanieren. Kannst du drehen und wenden wie du magst erlaubt ist es nicht. Es kommt lediglich oft nicht raus weils keiner nachprüft.
Wenn du dir so sicher bist dann klär den Sachverhalt bei der nächsten Abgabe deiner EST-Erklärung auf und schau mal was passiert
Die finanzierende Bank muss die Beleihung hier so sichern, das kenntlich ist das ein fremde Immobilie finanziert wird, da sich die Bank sonst der möglichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig macht. Denn um nichts anderes handelt es sich!
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