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ᐅ Liegenschaftskataster: sind Gartenlauben Wohngebäude?


Erstellt am: 15.08.2023 22:35

wobbbel 15.08.2023 22:35
Hallo zusammen,
ich habe eine "rechtliche" Frage und hoffe es gibt hier den ein oder anderen, der sich mit sowas auskennt:

Ich besitze ein Grundstück in Sachsen-Anhalt, das als Kleingartenanlage genutzt wird. Es befinden sich Gärten und größtenteils gemauerte Gartenlauben auf der Fläche.

Nun hat das Landesamt für Vermessung das "Liegenschaftskataster fortgeführt". Ein paar Grenzlinien wurden in der Karte korrigiert und die Flurstücksnummer geändert.
Im mir zugestellten Auszug gibt es ein Blatt "Flurstücksnachweis" mit Nummer, Gebete, Lage, Größe etc.
Dort steht unter "Gebäude" 42 mal: "Wohngebäude".

Meine Frage ist nun, da es sich ja eigentlich um Gartenlauben handelt, was dieser Begriff rechtlich bedeutet. Und auch ob das für mich irgendwas bedeutet.
Wenn die Lauben als Wohngebäude geführt werden, darf dort dann gewohnt werden? Resultieren daraus irgendwelche Rechte und Pflichten?
Sollte ich Widerspruch einlegen und diese zu "Gartenhäusern" um deklarieren lassen?

Bin für eure Einschätzung sehr dankbar!
Viele Grüße wobbbel

ypg 15.08.2023 23:25
wobbbel schrieb:

Dort steht unter "Gebäude" 42 mal: "Wohngebäude".
Diesen Satz verstehe ich nicht.
wobbbel schrieb:

Kleingartenanlage
wobbbel schrieb:

Wenn die Lauben als Wohngebäude geführt werden, darf dort dann gewohnt werden?
Wohnen nicht. wahrscheinlich mal am Wochenende schlafen, so kenne ich es bei Freizeitgrundstücken.
wobbbel schrieb:

Gartenhäusern
Ein Gartenhaus ist ja auch ein Gebäude… Datschen sind es auch, Laube ist aber auch ein Begriff… :p, der eigentlich mehr in der Gartengestaltung zu finden ist, indem man Rankgitter überdacht, damit man darunter auf einer Bank trocken sitzen kann.
Mittlerweile werden Schuppen mit Freisitz so genannt. Wenn es dann noch massiv ist…?!
Wie groß ist denn Deine Laube? Zeig mal ein Foto, bitte.

wobbbel 15.08.2023 23:30
Es ist nicht eine Laube, sondern es sind über 40 davon. Die meisten sind gemauert und schätzungsweise 20-30qm groß.

"Dort steht unter "Gebäude" 42 mal: "Wohngebäude"."
Damit meine ich, dass auf dem Blatt eine Liste zu finden ist und 42 mal untereinander das Wort Wohngebäude steht.
Ungefähr so:

Wohngebäude
Wohngebäude
Wohngebäude
...
...

11ant 16.08.2023 09:42
wobbbel schrieb:

Ich besitze ein Grundstück in Sachsen-Anhalt, das als Kleingartenanlage genutzt wird. Es befinden sich Gärten und größtenteils gemauerte Gartenlauben auf der Fläche.
D.h. Du bist Verpächter der Parzellen einer Laubenpieperkolonie (?)
wobbbel schrieb:

Nun hat das Landesamt für Vermessung das "Liegenschaftskataster fortgeführt". Ein paar Grenzlinien wurden in der Karte korrigiert und die Flurstücksnummer geändert.
Das würde mich weit nervöser machen, als daß die Lauben korrekterweise Wohngebäude genannt werden.
wobbbel schrieb:

Wenn die Lauben als Wohngebäude geführt werden, darf dort dann gewohnt werden? Resultieren daraus irgendwelche Rechte und Pflichten?
Sollte ich Widerspruch einlegen und diese zu "Gartenhäusern" um deklarieren lassen?
Es sind Wohngebäude, sie enthalten im Wesentlichen Aufenthaltsräume. Ob dort ein Dauerwohnen ausdrücklich ausgeschlossen ist, wäre dem Bebauungsplan zu entnehmen. Standard in Laubenkolonien ist, daß sie Freizeitgrundstücke sind, und nicht für die Wohnsitzanmeldung geeignet; aber Standard ist dabei auch, daß ein Verein sie von der Gemeinde pachtet. Aus deren Sicht sind die Areale zweitens raumplanerisch Reserve für spätere Baugebietsausweisungen und erstens will die Gemeinde nicht die Last an der Backe haben, haushaltsübliche Schwarzwassermengen entsorgen zu müssen. Unter "Gartenhäusern" würde ich Stallungen für Harken und Rasenmäher verstehen.

ypg 16.08.2023 14:36
wobbbel schrieb:

Es ist nicht eine Laube, sondern es sind über 40 davon.
wobbbel schrieb:

Dort steht unter "Gebäude" 42 mal: "Wohngebäude"."
Dann schließe ich daraus, dass es 42 Gebäude sind 😉
20-30qm in Massivbauweise sind mM keine Gartenhäuser mehr.
Die Landesbauordnung dazu ist Dein Freund der Lektüre.

Buchsbaum 17.08.2023 07:48
Offensichtlich liegt dein Grundstück im Außenbereich § 34. Die Grundstücke sind als Erholungsgrundstücke ausgewiesen.
Eine Bebauung ist vorgesehen.

Es handelt sich nicht um Wohnbaufläche.

Der Bau eines Wohngebäudes kann dort genehmigt werden, ist dann aber nur eingeschränkt möglich. Meistens ist die Grundfläche solcher Ferien- oder Wochenendhäuser beschränkt. Meistens auf 50 qm. Der Dachausbau ist ebenfalls nur eingeschränkt möglich.
Ein dauerhaftes Wohnen ist nicht zulässig, man kann dort keinen Wohnsitz anmelden.

Es kommt kein Müllauto, keine Post, ist meist nur sporadisch erschlossen oder es gibt keine befestigten Zufahrtstrassen.

Mein Bruder hatte sich so ein Grundstück in bester Lage in einem solchen Erholungsgebiet gekauft. Dann einen Bauantrag für ein Ferienhaus
gestellt und trotz Lage im Außenbereich auch genehmigt bekommen. Dort hat er ein Haus mit den maximal möglichen 7 x 7 m Grundfläche gebaut. Ohne Keller und ohne Kniestock am Dach. Das war die Vorgabe und so wurde es auch gebaut.

Die Nutzung ist als Ferien- und Wochenendhaus gegeben. Mitten im Wald mit Aussicht über den Thüringer Wald.

Das Problem ist jedoch ein anderes. Zu DDR Zeiten hatten viele so ein Gartengrundstück und die einstigen Bungalows (kleine Gartenhäusschen)
wurden immer mehr erweitert. Da wurde aus der Holzhütte ein massives Haus, Hier angebaut, Dach angehoben, Keller drunter usw. Nach der Wende dann noch schnell weiter an und ausgebaut damit man Bestandsschutz erhält. Und so kam es, dass viele ein stattliches Haus im Kleingartengebiet stehen hatten, wo es heute noch Bestandsschutz gibt. Offiziell darf man dort nicht wohnen, aber es wird behördlich geduldet. Ich kenne einige Leute die Häuser mit 200 qm Wohnfläche mit Pool und allem drum und dran im Erholungsgebiet stehen haben. Die waren halt clever und haben 1990 schnell noch Fakten geschaffen.

Ein guter Bekannter hat auch so ein Haus, aber da es ja im Außenbereich liegt, hat sein Haus zwar Bestandsschutz, eine weitere Bebauung ist jedoch ausgeschlossen. Carport, Garage, Pavillon etc. bauen geht nicht mehr. Er musste sogar einen Pavillon zurück bauen, der ein festes Dach hatte. Es gibt nur einen Schotterweg als Zufahrt. Winterdienst gibt es nicht, er muss im Winter etwa 400m selbst räumen. Zeitung, Post und Müll kommen nicht direkt hin. Meldeadresse bei den Eltern. Natürlich ruhige und naturnahe Lage mit besten Blick über die Stadt.
Das hat schon was. Mir persönlich wäre es nichts.

Einige hatten auch Glück, das einstige Gartenland wurde dann zum Wohnbauland im Innenbereich. Es ist sicherlich ein sehr spezielles Thema welches hauptsächlich Ostdeutschland betrifft.
wohngebäudegartenlaubengrundstückdachbestandsschutzbebauunggrundflächekellerpavillon