ᐅ Laut Geschossflächenzahl nur 138 m2 möglich - 2geschossig - Hilfe :)
Erstellt am: 31.03.19 05:20
A
Aloha1896
Hallo, ich kann in der Region Hannover ein Grundstück mit einem alten Okal Haus-Fertighaus erwerben. Dieses würden wir entfernen und den ggf. den vorhandenen Keller nutzen (ist trocken). Jetzt kommt die Herausforderung - der Bebauungsplan gibt folgendes wieder: II, Geschossflächenzahl, 0,15 im WR - das Grundstück hat 926 m2 und ist nach Westen ausgerichtet - ergibt 139 m2 - richtig ?
Wir sind eine 3 köpfige junge moderne Familie - wir können uns das Leben in einem kleinen Haus vorstellen. Ich habe aktuell jedoch keine Idee, wieviel netto m2 übrig bleiben ., und auch nicht wie das Haus aufgebaut sein kann ..
Kann ich hier Ideen bekommen ? Gibt es ähnliche Fälle ? Den aktuellen Kellerplan füge ich bei ..,
Was wir mögen:
kubistische Bauformen
Überdachte Terrassen
Offene Wohnkonzepte
Wir sind eine 3 köpfige junge moderne Familie - wir können uns das Leben in einem kleinen Haus vorstellen. Ich habe aktuell jedoch keine Idee, wieviel netto m2 übrig bleiben ., und auch nicht wie das Haus aufgebaut sein kann ..
Kann ich hier Ideen bekommen ? Gibt es ähnliche Fälle ? Den aktuellen Kellerplan füge ich bei ..,
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Aloha1896 schrieb:
.. wir planen das gerade mit dem ArchitektenDann wundere ich mich jetzt entweder über diesen Thread oder aber über diese Antwort.
A
Aloha189631.03.19 09:07haydee schrieb:
Mir fallen spontan 3 Häuser ein die auf alten Keller stehen. Bei nur einem paßt der Keller zum Haus.
Es geht. Was es kostet ist die FrageIst ja kein muss - machte auf den ersten Blick nur Sinn 😉A
Aloha189631.03.19 09:08ypg schrieb:
Dann wundere ich mich jetzt entweder über diesen Thread oder aber über diese Antwort.... bin auf der Suche nach Inspirationen und Erfahrungen - da ich nicht ganz unvorbereitet sein will - der Termin ist erst in 14 TagenDie 139 m² Geschossflächenzahl ist natürlich echt knapp. Aktuell sind ja bereits 80 qm durch den eingeschossigen Bau verbraucht. Das Dachgeschoss dürfte also nur 59 qm haben .. Außenmauern.
Es gilt also zu ermitteln, was bei euch festgesetzt ist:
Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, dass die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz oder teilweise mitzurechnen oder ausnahmsweise nicht mitzurechnen sind.
Es gilt also zu ermitteln, was bei euch festgesetzt ist:
Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, dass die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz oder teilweise mitzurechnen oder ausnahmsweise nicht mitzurechnen sind.
Aloha1896 schrieb:
... bin auf der Suche nach Inspirationen und Erfahrungen - da ich nicht ganz unvorbereitet sein will - der Termin ist erst in 14 TagenDas geht aber nur mit definitiven Informationen.
Wenn Du die nicht bringen kannst.. kann es hier nur ne kleine Laberrunde werden. Mehr ist es ja hier zur Zeit nicht.