ᐅ Laut Geschossflächenzahl nur 138 m2 möglich - 2geschossig - Hilfe :)
Erstellt am: 31.03.19 05:20
A
Aloha1896
Hallo, ich kann in der Region Hannover ein Grundstück mit einem alten Okal Haus-Fertighaus erwerben. Dieses würden wir entfernen und den ggf. den vorhandenen Keller nutzen (ist trocken). Jetzt kommt die Herausforderung - der Bebauungsplan gibt folgendes wieder: II, Geschossflächenzahl, 0,15 im WR - das Grundstück hat 926 m2 und ist nach Westen ausgerichtet - ergibt 139 m2 - richtig ?
Wir sind eine 3 köpfige junge moderne Familie - wir können uns das Leben in einem kleinen Haus vorstellen. Ich habe aktuell jedoch keine Idee, wieviel netto m2 übrig bleiben ., und auch nicht wie das Haus aufgebaut sein kann ..
Kann ich hier Ideen bekommen ? Gibt es ähnliche Fälle ? Den aktuellen Kellerplan füge ich bei ..,
Was wir mögen:
kubistische Bauformen
Überdachte Terrassen
Offene Wohnkonzepte
Wir sind eine 3 köpfige junge moderne Familie - wir können uns das Leben in einem kleinen Haus vorstellen. Ich habe aktuell jedoch keine Idee, wieviel netto m2 übrig bleiben ., und auch nicht wie das Haus aufgebaut sein kann ..
Kann ich hier Ideen bekommen ? Gibt es ähnliche Fälle ? Den aktuellen Kellerplan füge ich bei ..,
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kbt09 schrieb:
Wie steht denn das Haus aktuell auf dem Grundstück? Eingang im Osten oder im Süden (wie ich aufgrund des Lageplans und der eingezeichneten Bauform vermuten würde)? Zufahrt auf jeden Fall von Osten?Hast du dazu auch eine Antwort?Aloha1896 schrieb:
Also doch 0,15 - habe ich mich doch nicht verlesenJa, 0,15 ist richtig.<Übertreibung> Da der Bebauungsplan nach Inkrafttreten der Planzeichenverordnung aufgestellt wurde, wonach die Geschossflächenzahl als Dezimalzahl innerhalb eines Vollkreises darzustellen ist, liegt ein Widerspruch zwischen Zeichenerklärung und Plandarstellung vor, der mindestens diese Festsetzung, wenn nicht sogar den gesamten Plan unwirksam werden lässt.</Übertreibung>
Leider ist weder der textliche Teil noch die Begründung zum Bebauungsplan veröffentlicht. Vielleicht ließen sich hier noch Hinweise auf die - zumindest aus heutiger Sicht - absurd niedrige Geschossflächenzahl finden. Frag' mal bei der Gemeinde nach, ob daran wirklich noch festgehalten wird. Bei unpassender Antwort machst Du mal auf den o.g. Widerspruch aufmerksam.
Du kannst es auch deinem Bauvorlageberechtigten überlassen. Der wird schon bei nicht allzugroßer Überschreitung vernünftige Gründe für eine Befreiung formulieren können. Je nach Risikobereitschaft stellt man auch erst eine Bauvoranfrage.
Aber wenn Du Dir sowieso ein kleines Haus vorstellen kannst, dürfte auch das machbar sein. Kerstin, Yvonne, ihr seid doch geniale Grundrissentwerfer. Plant doch einfach mal mit den Maßen und der Treppe des Kellers einen Eingeschosser mit Staffelgeschoss (Badezimmer und Ankleide wären ja keine Aufenthaltsräume) im Bauhausstil.
M
Mottenhausen31.03.19 19:49Auch wenn ich jetzt völlig falsch liege:
links vom Plan steht doch nur die "Zeichenerklärung", die erklärt, dass die kleine Zahl in der Tabelle die Geschossflächenzahl ist. Also doch kein Widerspruch? Es gilt die 0,2. Die 0,15 links ist nur der Platzhalter für die Legende.
links vom Plan steht doch nur die "Zeichenerklärung", die erklärt, dass die kleine Zahl in der Tabelle die Geschossflächenzahl ist. Also doch kein Widerspruch? Es gilt die 0,2. Die 0,15 links ist nur der Platzhalter für die Legende.
A
Aloha189631.03.19 19:49So 😉 jetzt kommt doch Bewegung rein - merci
Siehe Beitrag 48 ... da gibt es eine Nutzungslinie ... und ich fürchte, hier gilt offiziell 0,15. Würde aber Escrodas Strategien verfolgen.
Und verweise auch nochmal auf die wiederholte Frage in Beitrag 61.
Und verweise auch nochmal auf die wiederholte Frage in Beitrag 61.
Mottenhausen schrieb:
Also doch kein Widerspruch?Ja, ok, ist geodätische Korinthenkackerei, deshalb die Kennzeichnung als Übertreibung, aber korrekt ist es nicht. Die Planzeichenverordnung von 1965 bietet zwei Möglichkeiten zur Darstellung der Geschossflächenzahl: Die Zeichenerklärung weicht davon ab. Was ist also falsch? Die Darstellung oder die Zeichenerklärung?