Bauordnung NRW:Ich kann die Verwirrung des TE aber verstehen. Soweit ich day richtig gelesen habe, ist in NRW ein Vollgeschoss ab 2,30 Höhe erreicht. Somit wären zwei Vollgeschosse grob UG + 2,30. laut Bebauungsplan darf aber maximal eine Traufhöhe von 3,80 erreicht werden.
Wie geht das denn?
Ja da gibt es einige aber in deren Parzelle steht auch eine Traufhöhe >6m. Aber ja ich werde mal beim Amt nachhaken was da möglich ist.Hallo
Dein Problem kommt uns bekannt vor, wir hatten das selbe,2 Vollgeschosse und festgesetzte Traufhöhe.
Schau dich mal in der Umgebung um, sind dort auch Stadtvillen gebaut? Das war bei uns so, gehe zum Bauamt und zur Gemeinde und rede mit denen.