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ᐅ Kündigung Bauvertrag Keller - Erfahrungen?


Erstellt am: 03.02.2023 13:28

HalloClarissa 03.02.2023 13:28
Leider kommen wir mit unserem Kellerbauer so gar nicht zurecht und das Verhältnis zwischen ihm und unserem Hausbauer ist sehr schlecht. Der Kellerbauer stellt permanent die Kompetenz des Hausherstellers in Frage und die reagieren verständlicherweise zwischenzeitlich mit ziemlicher Abwehr und weigern sich auch die Kellerausführungsplanung für diesen Hersteller zu machen (der eigentlich auch ein renommiertes Unternehmen ist)... Ich befürchte leide, das wird nicht gut gehen.

Wir würden den Vertrag jetzt gerne kündigen... Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Laut Vertrag müssten wir bei Kündigung 8% bezahlen.

Noch hat das Unternehmen für uns jedoch noch nicht mehr getan, als den Vertrag zu unterzeichnen und Telefonate und Emails.

Hat jemand diesbezüglich Erfahrung und ähnliches vielleicht sogar schon mal durchgezogen?

(Selbstverständlich werde ich noch mit unserem Anwalt die Sache besprechen.)

Vielen Dank

KarstenausNRW 03.02.2023 13:56
HalloClarissa schrieb:

Hat jemand diesbezüglich Erfahrung und ähnliches vielleicht sogar schon mal durchgezogen?
Durchgezogen? Nein.
Erfahrungen mit Verträgen? Ja, und daher auch eine ganz einfache Antwort. Verbuche die 8% unter pP (persönliches Pech). Pacta sunt servanda = Verträge sind einzuhalten. Ihr habt 8% Strafe unterschrieben, also müsst Ihr die auch bezahlen.
HalloClarissa schrieb:

und weigern sich auch die Kellerausführungsplanung für diesen Hersteller zu machen
Also seid indirekt Ihr auch noch daran schuld, dass der Kellerbau nicht arbeiten kann, weil er keine Ausführungsplanung bekommt? Nicht böse gemeint, aber so würde ich ergänzend als Kellerbau noch argumentieren neben der Tatsache, dass Ihr einen Vertrag habt.

Einziges Türchen, durch das Ihr noch gehen könnt: Der Vertrag mit dem Kellerbauer ist aus welchen Gründen auch immer anfechtbar. Das kostet aber Geld, weil Ihr den "Spaß" juristisch und vielleicht langwierig durchziehen müsst. Fangt Ihr parallel mit einem anderen Kellerbauer an, ohne den alten Vertrag beendet zu haben, könntet Ihr natürlich noch schadenersatzpflichtig dem alten Kellerbauer gegenüber werden, sofern Ihr kein Recht bekommt.
Das ist aber nur meine juristische Laienmeinung. Für mehr ist der Teil "Recht" aus dem Studium zu lange her.

Allthewayup 03.02.2023 14:21
Ist der Vertrag auf Basis VOB oder Baugesetzbuch geschlossen worden?

HalloClarissa 03.02.2023 14:47
Allthewayup schrieb:

Ist der Vertrag auf Basis VOB oder Baugesetzbuch geschlossen worden?
Peinlich... aber ich kann es dem Vertrag nicht entnehmen

11ant 03.02.2023 15:11
HalloClarissa schrieb:

Der Kellerbauer stellt permanent die Kompetenz des Hausherstellers in Frage und die reagieren verständlicherweise zwischenzeitlich mit ziemlicher Abwehr und weigern sich auch die Kellerausführungsplanung für diesen Hersteller zu machen (der eigentlich auch ein renommiertes Unternehmen ist)... Ich befürchte leide, das wird nicht gut gehen.
Wenn ich recht entsinne, baut Ihr mit EBK (also einem dänischen Hersteller mit deutschem ichsachma Importeur oder Werksvertreter). Da mag ein deutscher Kellerbauer (ggf. auch begründete) Bauchschmerzen mit haben, und vermutlich tut auch eine Sprachbarriere (Austausch technischer Kommunikation in dänisch/deutsch) ihr übriges. Der Befürchtung schließe ich mich im Ergebnis leider an.
Die Kellerausführungsplanung sollte der Kellerbauer machen, sein System kennt er am besten. Vom Haushersteller braucht er dazu Angaben über die Positionen und Dimensionen der Durchbrüche in der Kellerdecke, und über die Lastableitungen des Hauses.

1. an welchen konkreten Problemen macht der Kellerbauer seinen Eindruck fest ?
2. was sagen andere Kunden des Importeurs / Werksvertreters, wie bei ihnen der "Unterbau" des Hauses abgewickelt wurde ?

Ich sehe in dieser Konstellation "reproduzierbare" Probleme, die sich mit einem anderen Kellerbauer fortsetzen könnten (und würde prüfen, ob ich mich hier nicht vom falschen Streithahn trennte).

11ant 03.02.2023 15:16
P.S.: ich sage ja aus guten Gründen immer wieder, daß man einen Keller niemals selber bestellen, sondern dieses Liefer- und Leistungslos in den Vertragsumfang des Hausanbieters mit einbeziehen soll. OKKD ist eine kritische Schnittstelle !
kellerbauervertrag