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ᐅ Kündigung Bauvertrag Keller - Erfahrungen?


Erstellt am: 03.02.2023 13:28

hanghaus2023 05.02.2023 14:18
HalloClarissa schrieb:

Ich bestreite nicht, dass der Fehler auf meiner Seite liegt, halte es trotzdem nicht für zu viel verlangt, wenn die beiden Parteien, die jeweils dem Anderen Unwissen vorwerfen, mal miteinander telefonieren. Ich habe ihm übrigen eine gesonderte Bezahlung des Telefonats angeboten.
In Zeiten von Corona hat sich die Videokonferenz gut etabliert. Sollte doch heute auch noch möglich sein? Aber! Wie sagt man so schön "Wer schreibt der bleibt". Will damit sagen das Besprechungsprotokoll ist unerlässlich.

11ant 05.02.2023 15:07
hanse987 schrieb:

Warum soll der Kellern nicht offiziell in die thermische Hülle nehmen.
Das Problem besteht hier nicht darin, daß der Keller nicht in der Thermischen Hülle läge. Sondern darin, daß die TE von allen Räumen im in der Thermischen Hülle liegenden Keller nur den Heizungsraum als auch in die Heizlastberechnung einzubeziehen anerkennt !
HalloClarissa schrieb:

Ich hoffe, dass die Probleme auch einfach daher rühren, dass ich als Laie immer Informationen und Anforderungen weiter geben soll (Stille Post Prinzip) und das so einfach nicht klappen kann.
Es sind beides renommierte Firmen, da muss doch eine Lösung geben ?
HalloClarissa schrieb:

Ich bestreite nicht, dass der Fehler auf meiner Seite liegt, halte es trotzdem nicht für zu viel verlangt, wenn die beiden Parteien, die jeweils dem Anderen Unwissen vorwerfen, mal miteinander telefonieren. Ich habe ihm übrigen eine gesonderte Bezahlung des Telefonats angeboten.
Du spielst hier keine stille Post, sondern verlangst gerade von renommierten Firmen unverschämt zu viel, wenn sie wider dem ordentlichen Bauantrag die in Deiner Phantasie "inoffiziell beheizten" Kellerräume ignorieren sollen. Wenn der Kellerbauer glaubt, diese Schnapsidee wäre vom Hausanbieter, dann wirft er die natürlich dem vor und nicht Dir. Du HAST kein Problem, Du BIST es - telefoniere mit Dir selbst !

HalloClarissa 05.02.2023 20:39
11ant schrieb:

Das Problem besteht hier nicht darin, daß der Keller nicht in der Thermischen Hülle läge. Sondern darin, daß die TE von allen Räumen im in der Thermischen Hülle liegenden Keller nur den Heizungsraum als auch in die Heizlastberechnung einzubeziehen anerkennt !



Du spielst hier keine stille Post, sondern verlangst gerade von renommierten Firmen unverschämt zu viel, wenn sie wider dem ordentlichen Bauantrag die in Deiner Phantasie "inoffiziell beheizten" Kellerräume ignorieren sollen. Wenn der Kellerbauer glaubt, diese Schnapsidee wäre vom Hausanbieter, dann wirft er die natürlich dem vor und nicht Dir. Du HAST kein Problem, Du BIST es - telefoniere mit Dir selbst !
Na na na, das wird aber langsam eher unhöflich!
Das Haus ist absolut korrekt thermisch vom Keller getrennt. Es ist nicht unüblich und auch Energieeinsparverordnung konform die Heizung gedämmt im Keller stehen zu haben.
Der Keller wird gemäß Bauteilnachweis für niedrig beheizte Räume (12 bis 19 Grad) einen UWert unter 0,35 erhalten. Es ist dabei auch völlig ok in dem selten benutzen Hobbykeller später eine Infrarotheizung oder angeschlossen an die Luftwärmepumpe einen Flächenheizkörper anzubringen - das wird dann zu gegebener Zeit technisch geklärt.
Ein Haus zu kaufen und den Keller separat ist auch keine Besonderheit. Bei Fertighäusern beauftragt man idR keinen eigenen Architekten, dass ist alles in der Leistung des Kellers enthalten. Der Hausbauer berechnet zudem 3000€ für die zusätzlichen Aufwendungen für die Berücksichtigung des Kellers.
Ich bleibe dabei, dass es durchaus sinnvoll ist, wenn die beiden Firmen sich einmal direkt miteinander austauschen und dann festlegen, was ich als Bauherrin nun ggf. noch zusätzlich beauftragen muss.

SoL 05.02.2023 21:05
Na, wenn Du Dir da so sicher bist und alles seine Ordnung hat, dann: Viel Erfolg!

Verwundert mich aber dann, weshalb Du dieses Thema dann eröffnet hast.

HalloClarissa 05.02.2023 21:54
SoL schrieb:

Na, wenn Du Dir da so sicher bist und alles seine Ordnung hat, dann: Viel Erfolg!

Verwundert mich aber dann, weshalb Du dieses Thema dann eröffnet hast.
Mein Thema war, ob jemand Erfahrung mit der Kündigung/Stornierung eines Kellervertrages hat !

Allthewayup 05.02.2023 22:15
HalloClarissa schrieb:

Mein Thema war, ob jemand Erfahrung mit der Kündigung/Stornierung eines Kellervertrages hat !
Eine anwaltliche Beratung hierzu (Erstgespräch) kostet dich keine 200€. Dann weißt du aber ob die pauschale Forderung von 8% generell Rechtskonform ist oder ob die Aufwendungen durch eine Kündigung anders ermittelt werden müssen/dürfen. Wann wäre denn geplanter Start des Kellerbaus? Desto näher der Termin ist, desto wahrscheinlicher ist es das bereits Material bestellt wurde und damit 8% als Entschädigung schon gar nicht mehr ausreichen.
Du kannst theoretisch fast jeden Vertrag kündigen, zu den vereinbarten oder gesetzlich/höchst richterlich festgelegten Bedingungen.
keller