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ᐅ Kündigung Bauvertrag Keller - Erfahrungen?


Erstellt am: 03.02.2023 13:28

11ant 06.02.2023 13:01
HalloClarissa schrieb:

Ein Haus zu kaufen und den Keller separat ist auch keine Besonderheit. Bei Fertighäusern beauftragt man idR keinen eigenen Architekten, dass ist alles in der Leistung des Kellers enthalten. Der Hausbauer berechnet zudem 3000€ für die zusätzlichen Aufwendungen für die Berücksichtigung des Kellers.
Den Keller separat zu kaufen ist der Punkt, wo ich den einzigen entscheidenden Dissens mit dem Fertighausexperten Tobias Beuler habe, der hier den möglichen Preisvorteil als Grund für seine gegensätzliche Meinung anführt. Ich war auch geschäftsführend kaufmännisch tätig und weiß, daß geteilte Schnittstellenverantwortungen nicht selten zu gerichtlichem Klärungsbedarf führen (und am Bau kostet nichts so viel Geld wie ungeplant aufgewendete Zeit). Und auch daß kaum ein Unterschied größer ist als der zwischen einem Architekten, der bloß für den Hausaufsteller den Papierkram regeln soll und einem, den man selbst das Brot gibt und bei dem man das Lied bestellt. In einem freien Land darf jeder Erwachsene das Privileg des Laien nutzen, sich treudoof ungeschickt zu verhalten - muß es aber nicht ;-) und steht natürlich auch selbst für die Folgen ein.
HalloClarissa schrieb:

Das Haus ist absolut korrekt thermisch vom Keller getrennt. Es ist nicht unüblich und auch Energieeinsparverordnung konform die Heizung gedämmt im Keller stehen zu haben.
Der Keller wird gemäß Bauteilnachweis für niedrig beheizte Räume (12 bis 19 Grad) einen UWert unter 0,35 erhalten. Es ist dabei auch völlig ok in dem selten benutzen Hobbykeller später eine Infrarotheizung oder angeschlossen an die Luftwärmepumpe einen Flächenheizkörper anzubringen - das wird dann zu gegebener Zeit technisch geklärt.
Das Haus braucht hier gar nicht vom Keller getrennt zu sein, da der Keller hier in gleicher Qualität eine Thermische Hülle darstellt. Vorschriftskonform ist, die Heizung im gedämmten Keller zu betreiben. Den Rahmen der Konformität verlässt Du an der Stelle, wo Du ohne (innerhalb eines Kellers nicht wirklich empfehlenswert lösbare) Trennung der Zonen glaubst, die Beheizung mancher Bereiche sei Deine Privatsache. Das ist sie aber nur in der Praxis, nicht auch für die Heizlastberechnung. Die Heizlastberechnung gehört zwingend zu den Auflagen eines korrekten Bauantrages. Und wenn gemäß Deiner Privatphantasie ein Kellerraum nur on Demand beheizt wird, dann wird er in der Heizlastberechnung also quasi als Leckvolumen angenommen werden müssen. Das aber zerschießt die Berechnung und läßt den, der die Berechnung abliefert, vor dem Bauamt als Deppen dastehen. Und dafür gilt dann tatsächlich:
HalloClarissa schrieb:

Na na na, das wird aber langsam eher unhöflich!

Natürlich darfst Du dem Hausanbieter und dem Kellerbauer jeweils einen Zusatzauftrag erteilen, eine Kuh vom Eis zu holen, die niemand anders als DU SELBST dort hingestellt hast. Aber bedenke, daß sie diesen Zusatzauftrag (ohne Folgen für ihre eigentlichen Aufträge) auch ablehnen dürfen - und auch das Zweite Gastronomische Gesetz.

HalloClarissa 09.02.2023 18:34
HalloClarissa schrieb:

Leider kommen wir mit unserem Kellerbauer so gar nicht zurecht und das Verhältnis zwischen ihm und unserem Hausbauer ist sehr schlecht. Der Kellerbauer stellt permanent die Kompetenz des Hausherstellers in Frage und die reagieren verständlicherweise zwischenzeitlich mit ziemlicher Abwehr und weigern sich auch die Kellerausführungsplanung für diesen Hersteller zu machen (der eigentlich auch ein renommiertes Unternehmen ist)... Ich befürchte leide, das wird nicht gut gehen.

Wir würden den Vertrag jetzt gerne kündigen... Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Laut Vertrag müssten wir bei Kündigung 8% bezahlen.

Noch hat das Unternehmen für uns jedoch noch nicht mehr getan, als den Vertrag zu unterzeichnen und Telefonate und Emails.

Hat jemand diesbezüglich Erfahrung und ähnliches vielleicht sogar schon mal durchgezogen?

(Selbstverständlich werde ich noch mit unserem Anwalt die Sache besprechen.)

Vielen Dank

Vielen Dank für alle Kommentare. Nun möchte ich auch über das vorläufige Ergebnis informieren: Kellerbauer und Hausbauer sind meiner Bitte nachgekommen und nun hat sich der Kellerbauer bereit erklärt, die Ausführungsplanung (gegen Stundenabrechnung) zu machen.

Allthewayup 09.02.2023 18:55
HalloClarissa schrieb:

Vielen Dank für alle Kommentare. Nun möchte ich auch über das vorläufige Ergebnis informieren: Kellerbauer und Hausbauer sind meiner Bitte nachgekommen und nun hat sich der Kellerbauer bereit erklärt, die Ausführungsplanung (gegen Stundenabrechnung) zu machen.
Schreibt der Hausbauer im Gegenzug die Kellerplanung gut oder war die nie beauftragt?
Gibt es eine "Grenze/Betrag/Stunden" die abgesteckt wurden für die Ausführungsplanung? Falls nicht hat er jetzt einen blanko Scheck in der Hand auf den er die für sich gewünschte Summe am Ende drauf schreiben kann.

HalloClarissa 09.02.2023 20:33
Allthewayup schrieb:

Schreibt der Hausbauer im Gegenzug die Kellerplanung gut oder war die nie beauftragt?
Gibt es eine "Grenze/Betrag/Stunden" die abgesteckt wurden für die Ausführungsplanung? Falls nicht hat er jetzt einen blanko Scheck in der Hand auf den er die für sich gewünschte Summe am Ende drauf schreiben kann.
Wir dachten, die Ausführungsplanung wäre bereits Teil des Kellerauftrags gewesen. Ja, das wird jetzt spannend und wir hoffen einfach auf die Ehrlichkeit des Unternehmens
Dokument: Planungsabschnitt 'Planung' mit roter Umrandung um den Text zum Keller-Ausführungsplan.

Allthewayup 09.02.2023 20:37
Ihr bezahlt eine Leistung die eigentlich bereits eingepreist war nochmal? Warum?

WilderSueden 09.02.2023 21:48
Um überhaupt voranzukommen? Monatelanger Streit kommt vermutlich viel teurer
kellerbauerheizlastberechnungausführungsplanung