ᐅ Knifflige Grundstücksplanung: Garage + Eingang nach SW oder NO?
Erstellt am: 21.02.19 18:31
ypg21.02.19 23:26
Ein Bebauungsplan enthält keine Bauvorschläge. Deshalb halte ich es für möglich, dass das hier ein Verkaufsplan ist. Die Anfahrt und Erschliessung der Grundstücke steht im Bebauungsplan im Text.
Außerdem sehe ich im Plan eine Willkür in der Anordnung.
Außerdem sehe ich im Plan eine Willkür in der Anordnung.
wrobel21.02.19 23:34
Ganz klar Variante 2
Olli
Olli
11ant22.02.19 01:08
ypg schrieb:
Ein Bebauungsplan enthält keine Bauvorschläge. Deshalb halte ich es für möglich, dass das hier ein Verkaufsplan ist.Doch, tut er. In der Legende ist es auch so erläutert (Weilheim 174 östlich des Prälatenweges II), verbindlich ist die Firstrichtung.ypg schrieb:
Die Anfahrt und Erschliessung der Grundstücke steht im Bebauungsplan im Text.Aus meiner Sicht ohne Ausschluss einer der gewünschten Varianten; die Garagen können wohl im blauen Baufenster oder in ihren Sonderfeldern platziert werden.Mit Kenntnis des Grundrisses wäre meine Meinung "genauer", aber vermutlich würde ich Variante 2 vorziehen. Was soll das abgeteilte Rechteck ("oben links") im Hauskörper bedeuten ?
ypg22.02.19 08:55
11ant schrieb:
Aus meiner Sicht ohne Ausschluss einer der gewünschten Varianten; die Garagen können wohl im blauen Baufenster oder in ihren Sonderfeldern platziert werden.Aber das wär ja prima.Bei uns standen die Zufahrten (alle immer links des Grundstücks im Bebauungsplan)
11ant schrieb:
Was soll das abgeteilte Rechteck ("oben links") im Hauskörper bedeuten ?Das habe ich mich auch gefragt
Bambula22.02.19 10:01
11ant schrieb:
Doch, tut er. In der Legende ist es auch so erläutert (Weilheim 174 östlich des Prälatenweges II), verbindlich ist die Firstrichtung.Du hast dir echt die Mühe gemacht, den Bebauungsplan zu lesen? Vielen Dank!11ant schrieb:
Aus meiner Sicht ohne Ausschluss einer der gewünschten Varianten; die Garagen können wohl im blauen Baufenster oder in ihren Sonderfeldern platziert werden.Ich habe zum Vergleich mal andere Bebauungspläne unserer Stadt angeschaut. Dort sind die möglichen Flächen für Garagen, Carports und Stellplätze immer rot umrandet und - laut Text - vorgegeben. Ich verstehe diesen Bebauungsplan auch so, dass die Garagen im blauen Baufenster und bei einigen Grundstücken zusätzlich in den Sonderfeldern platziert werden können.11ant schrieb:
Was soll das abgeteilte Rechteck ("oben links") im Hauskörper bedeuten ?Damit wollte ich im Haus das klassische "L" für Kochen/Essen/Wohnen andeuten. In Variante 2 habe ich es allerdings vergessen zu ändern. Hab es zur Verdeutlichung noch mal angehängt.Vielen Dank schon mal für eure Meinungen. Ich sehe, Variante 2 ist bislang Favorit. Bleibt noch das Problem mit den Fahrrädern, Mülltonnen etc. Ist eine Garage mit Innenbreite 3,5 m ausreichend, um mit dem Fahrrad am Auto vorbeizukommen? Eine Garage an der Grenze darf bis zu 9 m lang sein oder?
ypg22.02.19 11:23
Bambula schrieb:
Damit wollte ich im Haus das klassische "L" für Kochen/Essen/Wohnen andeuten. In Variante 2 habe ich es allerdings vergessen zu ändern.Das ist sehr sinnvoll!
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