W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Kniestock lt. Bebauungsplan verboten


Erstellt am: 29.12.2018 16:06

Smoothy 29.12.2018 16:06
Hallo Zusammen,

wir interessieren uns derzeit für ein Grundstück (ca. 600m²). Laut Bebauungsplan sind unter "unzulässige Anlagen" Kniestöcke und Dachgauben aufgeführt.

Die Bebauung mit Max. 2. Vollgeschossen ist erlaubt, alle Dachformen sind zulässig - Dachneigung 0-36 Grad.

Eigentlich wollten wir ein Einfamilienhaus mit Erdgeschoss und Obergeschoss (Kniestock ca. 1,40 - 1,60 m) und Satteldach bauen. Da dies dort ja verboten zu sein scheint, frage ich mich, ob man dies irgendwie trotzdem hinbekommt? Ab wann gilt in Bayern eine Wandhöhe nicht mehr als Kniestock? Ein Haus mit 2 Vollgeschossen hat mit Sicherheit seine Vorteile, gefällt uns aber von der klobigen Optik nicht so gut.

Über ein paar Tipps oder Einschätzungen wären wir sehr dankbar!

Viele Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Escroda 29.12.2018 17:25
Smoothy schrieb:
ob man dies irgendwie trotzdem hinbekommt?
Ja. Man baut etwas größer und erreicht innen die Wirkung eines Kniestocks durch entsprechende Abseiten.
Smoothy schrieb:
Ab wann gilt in Bayern eine Wandhöhe nicht mehr als Kniestock?
Wenn die Dachkonstruktion nicht mehr auf auf der Geschossdecke, sondern auf einer Mauer von konstruktiv nicht notwendiger Höhe ruht.

Smoothy 29.12.2018 18:12
Escroda schrieb:
Ja. Man baut etwas größer und erreicht innen die Wirkung eines Kniestocks durch entsprechende Abseiten.

Das war auch unsere Überlegung. Dann wäre es quasi von außen ein Haus mit einem Vollgeschoss + Dachgeschoss, von innen müsste man dann im OG Drempelwände einziehen um eine gewisse Kniestockhöhe (und somit auch Stellfläche für Betten etc.) zu erhalten, richtig?
Escroda schrieb:
Wenn die Dachkonstruktion nicht mehr auf auf der Geschossdecke, sondern auf einer Mauer von konstruktiv nicht notwendiger Höhe ruht.

Was bedeutet das auf Hochdeutsch? Ich hatte gehofft, dass wenn man vllt. ab einer gewissen Höhe eine Geschoss baut, es nicht mehr als Kniestock, sonder Vollgeschoss zählt.

Escroda 29.12.2018 18:31
Smoothy schrieb:
richtig?
Richtig!
Smoothy schrieb:
Was bedeutet das auf Hochdeutsch?
Vielleicht ist Wikipedia auf Hochdeutsch? Wobei ich der Meinung bin, dass hier Rohdecke eigentlich Rohfussboden heißen müsste:
Als Kniestock (oder auch Drempel beziehungsweise Trempel) bezeichnet man die an der Traufseite eines Hauses über die Rohdecke des Dachgeschosses hinaus gemauerte Außenwand, auf der die Dachkonstruktion aufliegt.
Smoothy schrieb:
Ich hatte gehofft, dass wenn man vllt. ab einer gewissen Höhe eine Geschoss baut, es nicht mehr als Kniestock, sonder Vollgeschoss zählt.
Sorry, da verstehe ich jetzt nicht, was Du meinst. Sobald Du oberhalb der Decke des Erdgeschosses die Außenwände hochmauerst, auf denen dann die Schrägdachkonstruktion ruht, erzeugst Du einen Kniestock. Erst wenn dein 1. Obergeschoss so hoch ist, dass es eine flache Decke erhält, hast Du keinen Kniestock mehr.
kniestockobergeschossdachkonstruktionvollgeschossrohdecke