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ᐅ Kniestock erhöhen - Traufhöhe überschreiten?


Erstellt am: 20.10.2019 10:49

LotteBerlin 21.10.2019 15:20
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten. Also vom Bauamt Berlin Neukölln haben wir die folgenden Informationen erhalten:

Hinter der 20 m Bebauungstiefe ist eine Bebauung ausnahmsweise
zulässig, unter folgenden Hinterlandauflagen:

· Nur zur Wohnnutzung
· Freistehendes Wohnhaus, eingeschossig mit ausgebautem
Dachgeschoss für Wohnzwecke (bei Anwendung der Baunutzungsverordnung 68 werden
Aufenthaltsräume im Dachgeschoss mit angerechnet auf die
Geschossfläche)
· Abstand des Giebels zur Nachbargrenze >4m, vor Seitenwand >3 m
· Dachgaube < 1,5m hoch aber <1/3 Dachhöhe, Länge <1/2
Erdgeschosswand,
· Außenkante >0,5m gegenüber Erdgeschoss-Wand zurückgesetzt.
· Die traufseitige Wandhöhe <4m (festgelegte Geländeoberfläche bis
Schnittlinie: Außenhaut Wand –Dachhaut) und die Firsthöhe < 8,5m i. M.
ü. Terrain.
· 1 Stellplatz oder Garage auf dem Hinterland

Im Prinzip würden wir von den Maßen gern das gleiche Haus bauen, dass auf dem vorderen Grundstück steht mit zusätzlichem Flachdachgiebel zur Straßenseite und einer, mit der EG-Wand bündigen, Flachdachgaube auf der Rückseite.
Das bestehende Haus hat eine Firsthöhe von 8,10m und eine Traufhöhe von 4,30m. Zusätzliche Giebel zur Straße haben wir auch bei zwei weiteren Häusern, die in dieser Straße in zweiter Reihe gebaut wurden, "entdeckt".

Im Kinderzimmer mag das mit dem vernachlässigbaren Raumverlust stimmen, da kann man diese Flächen für Stauraum nutzen. Mir bereitet allerdings das Schlafzimmer und das Bad in dieser Hinsicht eher Kopfzerbrechen.

danixf 21.10.2019 16:29
LotteBerlin schrieb:

Im Kinderzimmer mag das mit dem vernachlässigbaren Raumverlust stimmen, da kann man diese Flächen für Stauraum nutzen. Mir bereitet allerdings das Schlafzimmer und das Bad in dieser Hinsicht eher Kopfzerbrechen.

Musst du das Bett denn zwangsläufig so stellen? Eventuell könntet ihr auch Schlafzimmer und Ankleide tauschen? In der Ankleide dann einen Kleiderschrank einbauen über die komplette Wandlänge. Foto ist anbei.

Badezimmer sehe ich eigentlich keine Probleme. Mit den richtigen Ideen beim Abmauern kann man das super schön machen. Gib einfach mal ein "Wanne unter Schräge. Evtl kann man auch direkt ein Fach mit mauern. Foto ebenfalls dabei... Ideen gibt es auf jeden Fall genug. Auch die Dusche unter die Schräge wäre ne Idee... Ich würde mir da nicht so viele Sorgen machen.

Bezüglich Kinderzimmer sind die Ideen ja schon beschrieben worden. So werden wir das auch machen.

Große Badewanne im Badezimmer unter Dachfenstern, beige Fliesen, graue Zierleisten; Gummi-Ente am Rand.


Modernes Badezimmer mit Glasdusche, schräger Decke, Fenster und Regal mit Handtüchern.


Großes dunkles Holzregal-System mit offenen Fächern, Schubladen und Türen.

11ant 21.10.2019 17:11
Ohne Kenntnis des Erdgeschosses ist das schwieriger zu beurteilen. Was sind das für ca. 40 cm lange Überstände der Giebelmauern ?

Prinzipiell sollten Ausnahmen von Satzungen ebenso möglich sein wie von Bebauungsplänen. Wäre ein "Eingraben" des Hauses möglich ?

Drempel vor die Kniestöcke zu stellen, halte ich für den größtmöglichen Blödsinn: ein Pyrrhussieg, der das Kind mit dem Bade auszuschütten, wenn man den Teufel mit dem Beelzebub austreibt.

kaho674 21.10.2019 17:45
Na wenn der Nachbar bei 4,30m ist, ist die Sach doch schon so gut wie genehmigt. Ich würde hier noch maximal ausreizen. Bodenplatte eingraben, Deckenhöhe 2,65m + Decke 25cm = Geschosshöhe 2,90m.
4,30m - 2,90m = Kniestockk 1,40m. Theoretisch.

11ant 21.10.2019 18:28
kaho674 schrieb:

Na wenn der Nachbar bei 4,30m ist, ist die Sach doch schon so gut wie genehmigt.
Ich denke, bei der Baugebieteverdichtung die Bestandsbauten der ersten Reihe in die Einfügungsdefinition der Bauprojekte der zweiten Reihe mit einzubeziehen, wird nicht klappen.

Escroda 21.10.2019 19:00
LotteBerlin schrieb:

Also vom Bauamt Berlin Neukölln haben wir die folgenden Informationen erhalten:
Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen denn diese Informationen? Das klingt für mich nach Extrakten aus einem Bebauungsplan und einer Gestaltungssatzung. Woher sonst soll der Verweis auf die Baunutzungsverordnung 68 kommen?
Habt Ihr die Informationen speziell für euer Grundstück bekommen oder sind sie nur allgemeiner Art?
LotteBerlin schrieb:

festgelegte Geländeoberfläche
Wer hat die Geländeoberfläche festgelegt? Wo ist die Festlegung dokumentiert?
Wer hat für Euch geplant? Ein ortsansässiger Architekt? Lasst Euch die planungsrechtlichen Grundlagen mal ganz genau vom Entwurfsverfasser erklären.
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