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ᐅ Kleinst mögliches "Mini-Haus" für Wohnsitz


Erstellt am: 08.04.22 09:56

Benutzer200 08.04.22 17:00
Peter Pohlmann schrieb:

Wie auch immer. Im Grunde reicht ein Dixi Klo für eine Meldeadresse.
Du bist echt ein Held.
Smialbuddler schrieb:

Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
Ich lese etwas von Wohnen und Schlafen. Klar kannst Du im Dixiklo im Stehen schlafen. Oder auch sitzen und arbeiten mit dem Notebook auf dem Schoß beim Schei...
Ein Wohnschiff ist übrigens keine Jacht, Wohnschiffe sind wie Hausboote zum Wohnen konzipierte Wasserfahrzeuge.

Und sollte es ein Wohnwagen werden, so sind baurechtliche Vorschriften ebenfalls zu beachten (sofern in der Gemeinde überhaupt zulässig). Egal ob es der befestigte Stellplatz ist, Grenz- und Lichtrechte/-vorschriften, bauliche Einstufung als Gebäude (Gebäudeenergiegesetz/Energieeinsparverordnung). Ach ja, Strom und Wasser wird auch noch benötigt.

==> Nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung stellt nämlich die "dauernde", "die längere Zeit währende" oder auch "die regelmäßig wiederkehrende" Aufstellung und Benutzung eines Wohnwagens auf dem gleichen Grundstück eine „überwiegend ortsfeste Benutzung" im Sinne des Baurechts dar.

Dies hat zur Folge, dass der Wohnwagen als „bauliche Anlagen" eingestuft werden könnte und folglich genehmigungspflichtig wäre.

Peter Pohlmann 08.04.22 17:09
Nein, wir reden hier über ein Wohnbaugrundstück, die wiederum genehmigungsfreie Baumaßnahmen ermöglichen. Dazu zählt auch ein Wohnwagen.

Ein Wohnwagen im Außenbereich §s35 Baugesetzbuch ist was völlig anderes. Im Innenbereich §34 kann ich im Grunde machen was ich will. Natürlich im Rahmen der Baugesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes.

Garagen bis 50qm, Gebäude mit Feuerstätte bis 10 qm, gewächshäuser, usw,. sind im genehmigungsfreien Verfahren zu errichten.
Genauso wie ein Dixi Klo.

Aber immer abhängig von der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, hier gibt es gravierende Unterschiede. Die ostdeutschen Bundesländer sind hier deutlich entspannter und liberaler, als die von BaWü.

Benutzer200 08.04.22 19:12
Peter Pohlmann schrieb:

Nein, wir reden hier über ein Wohnbaugrundstück, die wiederum genehmigungsfreie Baumaßnahmen ermöglichen. Dazu zählt auch ein Wohnwagen.

Ein Wohnwagen im Außenbereich §s35 Baugesetzbuch ist was völlig anderes. Im Innenbereich §34 kann ich im Grunde machen was ich will. Natürlich im Rahmen der Baugesetzgebung des jeweiligen Bundeslandes.

Garagen bis 50qm, Gebäude mit Feuerstätte bis 10 qm, Gewächshäuser, usw,. sind im genehmigungsfreien Verfahren zu errichten.
Genauso wie ein Dixi Klo.

Aber immer abhängig von der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, hier gibt es gravierende Unterschiede. Die ostdeutschen Bundesländer sind hier deutlich entspannter und liberaler, als die von BaWü.
Klar kannst Du so was bauen. Aber Du darfst doch in der Garage nicht wohnen! Und darum geht es doch. Frage des TE verstanden? Er will ein Wohnhaus mit Meldeadresse haben (wie auch immer "Wohnhaus" dann definiert oder umgesetzt wird). Kannst ja mal im Gewächshaus wohnen.

Davon abgesehen, gelten für WOHNGEBÄUDE - egal ob genehmigungspflichtig oder nicht - die Vorgaben der EvEV bzw. jetzt Gebäudeenergiegesetz. Und dann kommen wir wieder zurück zum Meldewesen - Du brauchst für die Anmeldung eine Wohnung. Eine Wohnung gibt es im Wohngebäude (von mir aus auch im Wohnwagen, der dann im Sinne des Baurechts ein Wohngebäude wird). Und dafür brauchst Du beim Neubau die Energieeinsparverordnung/Gebäudeenergiegesetz.

Deshalb ist Dein Posting völlig sinnbefreit, da es absolut Null mit der Fragestellung zu tun.

ypg 08.04.22 19:35
Nussbaum schrieb:

Mit Pampa mein ich jetzt eher ein 300 Einwohner Dorf irgendwo am Ende der Welt.
Sofern es dort ein Baugrundstück gibt, mag es zwar günstig sein, aber an den A** der Welt zu fahren, um Wäsche zu waschen, ist dann wohl doch etwas zu „unrealistisch“ in der Umsetzung. Zudem sind die Erschliessung und die Nebenkosten unwirtschaftlich.
Im Prinzip gehen Deine Wünsche zu Camper für einen Camper, nur mit Festwasseranschluss. Haus kann man es nicht nennen. Mobilheim trifft es eher (wurde schon genannt), da kann man auf entsprechenden Pachtgrundstücken auch seinen 2.-Wohnsitz anmelden.
Ansonsten würde ich sagen: Deine Idee liest sich wie „ich möchte jeden Tag Milch trinken, suche jetzt eine Weide für eine neue Kuh.“
11ant schrieb:

Über dieses Paradies mußt Du unbedingt mehr erzählen.
Bei uns in der Ecke gibt es überall Siedlungen in Wäldern: früher Ferienhäuser, mittlerweile die meisten ausbaufähig und als Dauerwohnsitz genehmigt.
Bsp: Immonet-Nr.: 46843633, Immonet-Nr.: 47051612, Immonet-Nr.: 46870216 (unser Orts-Bereich ist derzeit leergefegt bzw. nichts in den Abgeboten)
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