ᐅ Kleinst mögliches "Mini-Haus" für Wohnsitz
Erstellt am: 08.04.2022 09:56
Nemesis 08.04.2022 14:16
Schon auffällig, wie die klar formulierte Frage wieder übergriffige Antworten a la "braucht man nicht" , "lohnt nicht", "warum denn?" auslöst. Einfach unnötig. Tipps würden reichen...
lastdrop 08.04.2022 14:18
Nee, so funktioniert das nicht im Internet ...
Benutzer200 08.04.2022 14:30
Nemesis schrieb:
Schon auffällig, wie die klar formulierte Frage wieder übergriffige Antworten a la "braucht man nicht" , "lohnt nicht", "warum denn?" auslöst. Einfach unnötig. Tipps würden reichen...Tipps gar es ja schon genug. Tiny-House kaufen. Bei den Preisen dafür und dem Wunsch, günstig klein zu bauen, kann man aber schon fragen, ob all in Kosten von vielleicht 5.000€ und mehr je qm zzgl. der Hausanschlüsse wirklich sinnvoll sind. Vor allem, weil das Grundstück mit Haus drauf im zentralen Innenbereich eigentlich nur zum Bodenwert abzgl. Abrisskosten verkäuflich ist. Eine Bank wird auch keine Finanzierung drauf geben - bewertungstechnisch kannst Du eigentlich nur das Grundstück nutzen. Also viel Eigenkapital wird gebunden, um im Camper zu nächtigen, seine Wäsche im Haus zu waschen und einen Teich hin und wieder anzuschauen.
P.S. Den Wohnsitz auf einem leeren Grundstück anmelden ist rechtlich nicht zulässig. Steht im Bundesmeldegesetz. Also muss ein Haus her - mit allen damit verbunden Unannehmlichkeiten wie Hausbau, Erschließung etc.
Peter Pohlmann 08.04.2022 14:35
Da du ja unser Faktenchecker hier bist, kopiere doch mal den von dir gedachten Gesetzestext hier rein? Welcher Paragraph im Bundesmeldegesetz soll das denn sein?
Danke!
Das würde mich mal brennend interessieren. Es gibt nicht mal eine Pflicht für einen Briefkasten. Eine Hausnummer muss sichtbar angebracht werden. Aber auch nicht in jedem Bundesland.
Danke!
Das würde mich mal brennend interessieren. Es gibt nicht mal eine Pflicht für einen Briefkasten. Eine Hausnummer muss sichtbar angebracht werden. Aber auch nicht in jedem Bundesland.
Smialbuddler 08.04.2022 14:59
Peter Pohlmann schrieb:
Da du ja unser Faktenchecker hier bist, kopiere doch mal den von dir gedachten Gesetzestext hier rein? Welcher Paragraph im Bundesmeldegesetz soll das denn sein?Bitteschön.Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 20 Begriff der Wohnung
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
Smialbuddler 08.04.2022 15:02
Smialbuddler schrieb:
Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 20 Begriff der Wohnung
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werdenEin "her müssendes Haus" ist es tatsächlich nicht. Aber zumindest ein zweiter Dauer-Wohnwagen. Zumindest so, wie ich das als Laie verstehe.Alles detailliertere wäre ohnehin Rechtsberatung.
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