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ᐅ Einhaltung der Energieeinsparverordnung 2016 mit folgender Heizung


Erstellt am: 07.01.16 09:40

sirhc09.05.16 19:13
Also ist weiterhin Gas + Ersatzmaßnahme möglich? Aber einfach "Gas + etwas besser dämmen", wie wir es gemacht haben, dürfte nicht mehr möglich sein. Kontrollierte-Wohnraumlüftung/WRG kann neben Solarthermie auch eine Ersatzmaßnahme sein, soweit ich weiß.
oleda22209.05.16 19:51
Die neue Energieeinsparverordnung, bzw. die Anforderungen der Energieeinsparverordnung für Neubauten nach dem 1.4.2016 sind nach meinem Kenntnisstand sehr ähnlich zu den Anforderungen KfW70. Somit sollte sich z.B. für ein KfW70-Haus mit Gas nix ändern. Wer das vorher nicht erreicht hat, erreicht jetzt nicht mehr die Energieeinsparverordnung.

Außerdem hat sich der Primärenergiefaktor für Strom verbessert, dadurch werden Wärmepumpen besser gestellt, Gas aber nicht schlechter.

Man korrigiere mich, wenn ich falsch liege.
sirhc09.05.16 22:43
Das ist dann letztlich sehr ähnlich, aber auch eine leichte Verschärfung. Wir unterschreiten den Mindeststandard nach den Spielregeln des letzten Jahres um 15 %. Dies ist eine Ersatzmaßnahme, um bei einer Gasheizung auf Solar verzichten zu können. Eine Zertifizierung nach Kfw war dafür nicht erforderlich. Ich glaube wir meinen dasselbe, auch wenn es bei mir vielleicht ein wenig an der präzisen Formulierung hapert.
gasenergieeinsparverordnung