ᐅ Kleines Grundstück - passt uns das?
Erstellt am: 11.11.2016 04:19
BauPaar 11.11.2016 04:19
Hi,
mit Grundstuecken ist es wie mit Jobs, habe ich so das Gefuehl - es läuft ueber Beziehungen...
Und so kam jetzt im Bekanntengespraech das Thema auf deren zu teilendes Grundstück, siehe Anhang. Leider gibt's noch keine genauen Zahlen, das Gesamtgrundstueck hat rd. 950 m2 und soll halt "geteilt" werden.
Naeheres ist noch nicht besprochen, auch nicht wie die sich das vorstellen und was sie behalten/ändern wollen.
Es geht jeweils um das mittlere Grundstück, die Karten sind genordet.
Meine Fragen an Euch wären:
Festsetzungen (für Hauptgebaeude): Einzelhaeuser, Satteldach 45-51°, Grundstück-einfriedungen max. 1m hoch, Stellpl. und Garagen sind auf den eingetragenen ueb bebaubaren Flächen ... zu errichten. Max. 2 Whg je Haus. Ausnahmen gem. §3 (3) Baunutzungsverordnung sind nicht zulässig (ui, Homeoffice könnte Diskussionen geben?!) - Textteil des B-Planes habe ich mal angehangen, das hier betroffene Grundstück hat *keine* der genannten Flurstück.-Nummern!
Bei den max. 2 Whg - wie würde da ein Homeoffice zugehoeren, muss man das dann einer Whg zuordnen?
Fragenueberfragen...



mit Grundstuecken ist es wie mit Jobs, habe ich so das Gefuehl - es läuft ueber Beziehungen...
Und so kam jetzt im Bekanntengespraech das Thema auf deren zu teilendes Grundstück, siehe Anhang. Leider gibt's noch keine genauen Zahlen, das Gesamtgrundstueck hat rd. 950 m2 und soll halt "geteilt" werden.
Naeheres ist noch nicht besprochen, auch nicht wie die sich das vorstellen und was sie behalten/ändern wollen.
Es geht jeweils um das mittlere Grundstück, die Karten sind genordet.
Meine Fragen an Euch wären:
- reicht das ueberhaupt? Die dicke senkrechte Linie links ist die Grenze des Baufensters, oder kann die Terrasse o.ae. da drueber raus gehen?
- Die Zufahrt müsste wohl planoben am Altbau vorbeifuehren, könnt ihr da eine Breite abschaetzen? Richtig gut wäre Platz für ein grooosses Wohnmobil, da die Verwandtschaft halt... *g* - 9m lang, 2.4m breit - nein, nicht in die Garage, aber schon "vor's Haus"...
- leider ist im Bebauungsplan das ganze mit einer Geschossflächenzahl von 0,3 sowie mit nur einem Vollgeschoss angegeben - wie genau ist denn "Vollgeschoss" definiert? Wir würden ja auch einen "Wohnkeller" mit bauen wollen, zB für Büro und Hobbyraum, ggf Einliegerwohnung?!
- Und am anderen Hausende: Spitzboden ueber DG?
Festsetzungen (für Hauptgebaeude): Einzelhaeuser, Satteldach 45-51°, Grundstück-einfriedungen max. 1m hoch, Stellpl. und Garagen sind auf den eingetragenen ueb bebaubaren Flächen ... zu errichten. Max. 2 Whg je Haus. Ausnahmen gem. §3 (3) Baunutzungsverordnung sind nicht zulässig (ui, Homeoffice könnte Diskussionen geben?!) - Textteil des B-Planes habe ich mal angehangen, das hier betroffene Grundstück hat *keine* der genannten Flurstück.-Nummern!
Bei den max. 2 Whg - wie würde da ein Homeoffice zugehoeren, muss man das dann einer Whg zuordnen?
Fragenueberfragen...
RobsonMKK 11.11.2016 04:46
Warum sollte ein Homeoffice eine eigene Wohnung sein?
Für steuerliche Absetzbarkeit muss es innerhalb deiner Wohnung liegen. Und es handelt sich dabei ja um einen Raum und keine Wohnung.
Für steuerliche Absetzbarkeit muss es innerhalb deiner Wohnung liegen. Und es handelt sich dabei ja um einen Raum und keine Wohnung.
Escroda 11.11.2016 18:34
Eine direkt am Haus liegende Terrasse ist keine Nebenanlage, sondern ist Bestandteil der Hauptanlage und muss daher innerhalb des Baufensters liegen. In der Praxis wird das aber oft anders gehandhabt und selten geahndet.
Aus den Anlagen Maße abzuschätzen würde ich nicht wagen. Suche mal nach "Geoportal Hamburg", dann kannst Du einen maßstäblichen Ausdruck des Flurstücks mit den Katastergrenzen generieren.
Die Vollgeschossdefinition kannst Du in der Landesbauordnung nachschlagen. In NRW darf das Untergeschoss im Mittel nicht über 1,60m aus der Erde hinausragen, die Dachgeschossfläche maximal 3/4 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses betragen (bei 2,30m Geschosshöhe). Sollte ein Architekt hinkriegen.
Dein Hauptproblem dürfte die Geschossflächenzahl von 0,3 sein. Bei der Teilung müsste zunächst geprüft werden, wie groß der Grundstücksteil mit dem Bestandsgebäude sein muss. Beträgt die vorhandene Geschossfläche z.B. 150qm, müsste das Grundstück mindestens 500qm groß sein. Für Dich blieben also 450qm, was einer maximal zulässigen Geschossfläche von 135qm entspricht. Nicht gerade viel, wenn man noch einen Wohnkeller plant.
Aus den Anlagen Maße abzuschätzen würde ich nicht wagen. Suche mal nach "Geoportal Hamburg", dann kannst Du einen maßstäblichen Ausdruck des Flurstücks mit den Katastergrenzen generieren.
Die Vollgeschossdefinition kannst Du in der Landesbauordnung nachschlagen. In NRW darf das Untergeschoss im Mittel nicht über 1,60m aus der Erde hinausragen, die Dachgeschossfläche maximal 3/4 der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses betragen (bei 2,30m Geschosshöhe). Sollte ein Architekt hinkriegen.
Dein Hauptproblem dürfte die Geschossflächenzahl von 0,3 sein. Bei der Teilung müsste zunächst geprüft werden, wie groß der Grundstücksteil mit dem Bestandsgebäude sein muss. Beträgt die vorhandene Geschossfläche z.B. 150qm, müsste das Grundstück mindestens 500qm groß sein. Für Dich blieben also 450qm, was einer maximal zulässigen Geschossfläche von 135qm entspricht. Nicht gerade viel, wenn man noch einen Wohnkeller plant.
BauPaar 12.11.2016 00:30
danke für die teils sehr ausfuehrlichen Antworten, und der Geodaten-Tipp war auch klasse (wenngleich es nicht um Hamburg direkt geht, aber die Nachbarn haben sowas ähnliches). Leider steht das Grundstück schon nicht mehr zur Verfügung, das war (auch) eine Fehlinfo 🙁 - schade, wäre auch von der Anbindung her ideal gewesen, Einkaufen und tanken ebenso... Ok, weitersuchen *seufz*
Geknickte,
b.
Geknickte,
b.
ypg 12.11.2016 01:29
Versteh ich nicht...
Hier bei uns im südlichen Speckgürtel von Hamburg sprießen die (noch bezahlbaren) Neubaugebiete wie Pilze aus den Feldern, während Du kein Baugrundstück findest.
Hast Du einen falschen (eingeschränkten) Suchfilter oder interessiert Dich der Süden rein gar nicht?
Für mich las es sich vor einem Jahr anders 😉
Grüsse
Hier bei uns im südlichen Speckgürtel von Hamburg sprießen die (noch bezahlbaren) Neubaugebiete wie Pilze aus den Feldern, während Du kein Baugrundstück findest.
Hast Du einen falschen (eingeschränkten) Suchfilter oder interessiert Dich der Süden rein gar nicht?
Für mich las es sich vor einem Jahr anders 😉
Grüsse
BauPaar 12.11.2016 02:36
doch, Süden ginge schon, dann isses nur oft ein Anbindungsproblem - meine bessere Haelfte ist da etwas eigen 😉
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