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ᐅ KFW 55 - Dämmung unter der Bodenplatte


Erstellt am: 25.04.2019 10:13

nix zu schwör 22.05.2019 17:04

Die Wärmeleitfähigkeit des Erdreichs wird im Mittel mit λ= 2W/(mK) für den R-Wert angenommen.
Ein U-Wert einer Bodenplatte, der zuvor über 4,5 gelegen hat, fällt so auf unter 2,9 nur durch das Erdreich. (Relation vgl. 0,24 AW zu 0,3 BP)

Der Boden hat zwei Energieeinträge: die der Sonne und den des Erdkerns. Beides ist noch abhängig vom Grundwasser.
Der Boden hat i.d.R. erst ab 10m Tiefe den mittleren Lufttemperaturwert.
Alle Einträge sind Strahlungsverluste.

Die Anforderungen an Wärmebrücken sind auch alles andere als gering,
deshalb sind auch mittlerweile die angeblich optimierten Pauschalwerte nachzuweisen, die gerne mal beim Neubau angesetzt werden.

Die Gründe warum eine Randdämmung im Wohnungsbau nicht zusätzlich umgesetzt wird, sondern über den R-Wert in den U-Wert einfließt, sind ganz andere.


Untersohlendämmung ist durch den Mindestwärmeschutz Teil 2 der DIN 4108 erforderlich, Energieeinsparverordnung oder KFW beinhalten diese Norm; die KfW setzt die Energieeinsparverordnung voraus.

lesmue79 22.05.2019 17:45
Warte aktuellen auch noch auf den Wärmeschutznachweis bzgl. Dämmung unter Bodenplatte ja oder nein. Aktuell hab ich nur U-Werte mit 80 mm Styrodur unter der BPL = 0.22 W/m2xK und ohne Dämmung = 0.44 W/m2xK selbst ohne Dämmung komme ich auf ne ca. Heizlast von knapp 3,2 kW bei 102m2 Grundfläche. Wobei ich nicht weiß ob die Kontrollierte-Wohnraumlüftung richtig eingeflossen ist. Gleich Mal mit der 0.22er Bodenplatte rechnen.

Mottenhausen 23.05.2019 09:56
nichts zu schwör schrieb:

Untersohlendämmung ist durch den Mindestwärmeschutz Teil 2 der DIN 4108 erforderlich, Energieeinsparverordnung oder KfW beinhalten diese Norm; die KfW setzt die Energieeinsparverordnung voraus.

Mir ging es konkret um XPS unter der Bodenplatte, was künftig zum Standard werden wird.

Grantlhaua 23.05.2019 10:57
Mottenhausen schrieb:

... und mit der nächsten Energieeinsparverordnung hat sich das Thema dann wahrscheinlich erledigt, da das heutige KfW55 oder 40 zum neue Energieeinsparverordnung Standard wird, d.h. ohne Untersohlendämmung kommt man dann nicht mehr hin. Das ehemalige KfW70 ist ja auch zur aktuell gültigen Energieeinsparverordnung geworden.

Ich mein, das verbessert die Kontroverse - pro/contra Untersohlendämmung nicht, aber man nimmt es dann hat als gegeben hin.

wir haben keine Perimeterdämmung unter der Bodenplatte und könnten sogar mit WLG040 auf der Bodenplatte dämmen... -> Primärenergiebedarf 28 kwh/m² und damit ohne Probleme KfW55

KFW40 wird, denke ich. kein Standard werden, da ansonsten das Bauen unbezahlbar wird.

nix zu schwör 05.06.2019 15:13


Standard gibt es keinen, was auch keinen Sinn machen würde, denn die Anforderungen sind unterschiedlich.

Zaba12 05.06.2019 16:33
Grantlhaua schrieb:

wir haben keine Perimeterdämmung unter der Bodenplatte und könnten sogar mit WLG040 auf der Bodenplatte dämmen... -> Primärenergiebedarf 28 kwh/m² und damit ohne Probleme KFW55

KFW40 wird, denke ich. kein Standard werden, da ansonsten das Bauen unbezahlbar wird.
KfW55 erreicht man nicht allein mit dem Primärenergiekennwert. Man kann sich noch so viel Technik Kontrollierte-Wohnraumlüftung, Photovoltaik, LWWP, etc. rein Bauen, wenn die Dämmung nicht ausreichend ist und den Wert (mittleren u-Wert bzw. W/m²K) von 0,259 überschreitet, gibt es keine Förderung.

Es müssen immer beide Werte unterschritten werden und das nicht zu knapp! KfW55 unterschreitet die Werte eines Energieeinsparverordnung 2016 Hauses um 30%. Was das jetzt real an Energieersparnis und damit Money ausmacht sein mal dahingestellt.
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