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ᐅ Dämmung Bodenplatte "Ja!" oder "Nein!"


Erstellt am: 17.10.11 10:34

E.Curb19.10.11 10:04
Moin,

ehrlich gesagt verstehe ich die ganze Diskussion nicht so ganz.

Wenn Du Dein Haus heizen möchtest, dann solltest Du es an allen außenliegenden Bauteilen dämmen. Auch die Bodenplatte. Diese besteht meist aus Stahlbeton und was meinst Du, was da an Wärme so flöten geht.

Außerdem wirst Du schon allein wegen der Energieeinsparverordnung nicht drum herumkommen Deine Bodenplatte zu dämmen.

Eine Bodenplatte nicht zu dämmen, dass habe ich noch nie gehört...
Wie kommst Du eigentlich auf die Idee ? Wie soll man denn sonst die Wärmeschutzanforderungen erfüllen ?

Gruß
katinka19.10.11 10:10
Es geht hier um eine extra Dämmung ca. 8 cm. nicht um eine Dampfsperre oder Ähnliches. Vielleicht hast das nicht so richtig verstanden.

Außerdem kann ich mich nicht erinnern, dass die Energieeinsparverordnung besagt, dass man die Bodenplatte dämmen muss...
krausf319.10.11 10:15
Ich glaube er meint abgesehen von der Standarddämmung eine zusätzliche Dämmung.

Wie mein Vorredner schon geschrieben hat, ist glaube ich 8cm Dämmung im Standard.

Wenn Du jetzt zum Beispiel mehr dämmst, erreichst Du einen leicht veränderten KfW - Wert. So kann es zum Beispiel sein, dass Du aktuell einen Kfw 70 Haus mit einer Energieeinsparverordnung Berechnung von 60,58 hast, so wie wir es derzeit planen.

Mit einer zusätzlichen Dämmung kann es sein, dass Du sogar KFW 55 damit erreichst. Dies hätte wieder zum Vorteil, dass Du erstens Heizkosten sparst und zweitens sogar noch eine Tilgungsspritze von der KFW erhältst.
Bauexperte19.10.11 10:40
Hallo E.Curb,

E.Curb schrieb:
Eine Bodenplatte nicht zu dämmen, dass habe ich noch nie gehört... Wie kommst Du eigentlich auf die Idee ? Wie soll man denn sonst die Wärmeschutzanforderungen erfüllen ?

Die Fragestellung ist nicht "nicht dämmen", sondern die versuchsweise Klärung bzgl. der Sinnhaftigkeit der zus. Dämmung unterhalb der Bodenplatte

Es ist doch im Regelfall so, dass unterhalb der Bodenplatte umlaufend Streifenfundamente bis zur Frosttiefe gesetzt und dann die allseits bekannte kapillarbrechende Schicht nebst Folienabdeckung eingebaut wird. Der dann folgend vernünftigste Weg - auch von der Betrachtung Kosten ./. Nutzen - ist imho die weitere Dämmung oberhalb der Bodenplatte; abseits dessen, dass sie umlaufend eh gedämmt wird. Alle diese unsäglichen Rechenbeispiele der Planer in Brüssel (ab 2025 nur noch Passivhäuser etc.) dienen in erster Linie deren "grünem Gewissen"; es kann noch Niemand sagen, was mit einer Dämmung unterhalb der Bodenplatte über die Jahre passiert.

Ein gutes Beispiel hierfür ist die noch gültige Energieeinsparverordnung 2009. Jeder Bauherr muß sein Haus derart stark dämmen, dass es ohne Belüftungsanlage ansonsten zu Schimmelbildung kommt; selbst bei monolithischen Systemen ist es u.U. anzuraten. Toller Fortschritt - hier dämmen und die Zwangsbelüftung der Fenster früherer Jahre verteufeln - auf der anderen Seite die Konsequenz der zwingenden automatisierten Belüftung der Häuser, weil ansonsten Schimmelbildung droht. Oder, auch ein beredtes Beispiel: es wird ein WDVS verbaut, was bei späterer Verschärfung der Energieeinsparverordnung als Sondermüll entsorgt werden muß, bevor neue Dämmmaterialien aufgebracht werden können

@ krausf
Allein mit einer zus. Dämmung der Bodenplatte erreichst Du weder den KfW 70 noch den KfW 55-Status.

Freundliche Grüße
E.Curb19.10.11 10:47
katinka schrieb:
Es geht hier um eine extra Dämmung ca. 8 cm.

Wie heißt der Thread doch gleich ? Bodenplatte dämmen ja oder nein ?
Oder : Bodenplatte zusätzlich zu irgendeiner Standarddämmung (wie auch immer eine STANDRADDÄMMUNG aussehen mag) dämmen ?

Du redest doch die ganze Zeit von Dämmung einer Bodenplatte ja oder nein. Und die richtige Antwort ist : ja

Ob Du eine zusätzliche Dämmung benötigst, sagt Dir Dein Energiebedarfsausweis. Welchen Standard willst Du erreichen ? Wenn Du wissen möchtest, wann sich eine zusätzliche Dämmung amortisiert, dann Lass es Dir von einem Energieberater ausrechnen. So pauschal kann das nämlich keiner sagen.
Aber grundsätzlich : Pack Dein Haus so warm wie möglich ein, damit Du entsprechend weniger Energiebedarf hast und Deine Heizungsanlage entsprechend dimensionieren kannst. Ab wann es unwirtschaftlich wird, ist über ein Forum schwierig zu sagen.
katinka schrieb:

Nicht um eine Dampfsperre oder Ähnliches. Vielleicht hast das nicht so richtig verstanden.

Von Dampfsperre habe ich doch auch gar nicht gesprochen
katinka schrieb:

Außerdem kann ich mich nicht erinnern, dass die Energieeinsparverordnung besagt, dass man die Bodenplatte dämmen muss...

Stimmt, die Energieeinsparverordnung sagt nichts von zusätzlicher Dämmung, wie könnte sie auch

Nach Energieeinsparverordnung hast Du zwei Anforderungswerte einzuhalten.
1. Primärenergiebedarf
2. Transmissionswärmeverlust, das ist der Wärmeverlust über die Außenbauteile. Und dazu gehört auch die Bodenplatte. Bei der Berechnung des Transmissionswärmeverlustes spielt der U-Wert eine ganz wichtige Rolle.
Der Transmissionswärmeverlust ist, vereinfacht ausgedrückt, eine Mitteilung sämtlicher Verluste. Und die Verluste sind klein, wenn der U-Wert klein ist und groß, wenn der U-Wert groß ist. Wenn Du Deine Bodenplatte jetzt also nicht dämmst, dann hast Du einen U-Wert von, na, ich schätze mal so um die 3,0 W/m²K. Mit einer gedämmten Bodenplatte, von mir aus 8cm - 10cm, hast Du einen U-Wert so 0,25 - 0,30 W/m²K. Deine restlichen Bauteile liegen auch so in dem Bereich 0,15, 0,2, 0,25, 0,3.
Wenn dann plötzlich eine riesige Fläche mit einem U-Wert von 3,0 auftaucht, dann ist der geforderte Wert nicht mehr einzuhalten.

Gruß
krausf319.10.11 11:30
Bauexperte schrieb:
@ krausf
Allein mit einer zus. Dämmung der Bodenplatte erreichst Du weder den KfW 70 noch den KfW 55-Status.

Freundliche Grüße

Also wir bauen ja ein KFW 70 Haus, was durch die zusätzliche Wärmepumpe ... einen Energiewert von knapp 60 aufweist.

Der Architekt sagte, dass man mit einer zusätzlichen Dämmung der Bodenplatte auf KFW 55 kommen kann. Aber der Preis für diese zusätzliche Dämmung steht in keinem Verhältnis zum Ertrag aus dem Tilgungszuschuss.
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