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ente1994
Guten Morgen zusammen,
meine Freundin und ich möchten ein Haus bauen und haben ein Grundstück in der Region Hannover in Aussicht bzw. könnten es bereits kaufen. Im Bebauungsplan ist der KFW 40 Standard gefordert, soweit so gut. 2 Angebote eines Hauses liegen mit dem Standard bereits vor. Im Kaufvertrag für das Grundstück steht folgender Passus:
Gebäudeenergiegesetz und Vertragsstrafe
Die XXX hat sich gegenüber der Gemeinde XXX weiter verpflichtet, die jeweils zulässige Bebauung in die Kaufverträge aufzunehmen. Die abgeschlossenen Kaufverträge legt die XXX bei der Kommune als Nachweis zur Einhaltung der Vereinbarungen aus dem städtebaulichen Vertrag vor. Der Käufer erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden. Der Käufer ist verpflichtet, den Gebäudeenergiegesetz-Nachweis unaufgefordert innerhalb von 12 Monaten nach Errichtung des jeweiligen
Gebäudes der Kommune und der XXX vorzulegen. Wird die Nachweispflicht nicht eingehalten oder das Gebäude abweichend von den vertraglichen Vorgaben erbaut, zahlt der Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000 € je Gebäude an die Gemeinde. Die Vertragsstrafe ist innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch die Gemeinde fällig. Die Vertragsstrafe ist jeweils ab Fälligkeit mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 Baugesetzbuch zu verzinsen. Die Gemeinde XXX wird aus dieser Regelung unmittelbar zur Forderung der Vertragsstrafe berechtigt (echter Vertrag zu Gunsten Dritter).
Unsere möglichen Hausbauer meinten man könne einfach ein KFW 55 Haus bauen, die Vertragsstrafe zahlen und immer noch einiges sparen, da die Mehrkosten eines KFW 40 Hauses so grob bei 40-55.000€ liegen würden.
Ich frage mich, ob damit dann tatsächlich alles abgegolten ist oder ob die Gemeinde weitere Forderungen stellen kann und möchte mich dahingehend absichern.
Noch ist es nur ein Gedankenspiel, heißt nicht dass ich es tatsächlich tun möchte, aber ich würde es zumindest mal durchspielen wollen, da durch den Wegfall einer Lüftungsanlage ja auch Geld gespart wird. Sowohl Anschaffung als auch laufende Kosten.
Jemand anderes Erfahrungen mit dem Vorgehen?
Liebe Grüße
meine Freundin und ich möchten ein Haus bauen und haben ein Grundstück in der Region Hannover in Aussicht bzw. könnten es bereits kaufen. Im Bebauungsplan ist der KFW 40 Standard gefordert, soweit so gut. 2 Angebote eines Hauses liegen mit dem Standard bereits vor. Im Kaufvertrag für das Grundstück steht folgender Passus:
Gebäudeenergiegesetz und Vertragsstrafe
Die XXX hat sich gegenüber der Gemeinde XXX weiter verpflichtet, die jeweils zulässige Bebauung in die Kaufverträge aufzunehmen. Die abgeschlossenen Kaufverträge legt die XXX bei der Kommune als Nachweis zur Einhaltung der Vereinbarungen aus dem städtebaulichen Vertrag vor. Der Käufer erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden. Der Käufer ist verpflichtet, den Gebäudeenergiegesetz-Nachweis unaufgefordert innerhalb von 12 Monaten nach Errichtung des jeweiligen
Gebäudes der Kommune und der XXX vorzulegen. Wird die Nachweispflicht nicht eingehalten oder das Gebäude abweichend von den vertraglichen Vorgaben erbaut, zahlt der Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000 € je Gebäude an die Gemeinde. Die Vertragsstrafe ist innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch die Gemeinde fällig. Die Vertragsstrafe ist jeweils ab Fälligkeit mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 Baugesetzbuch zu verzinsen. Die Gemeinde XXX wird aus dieser Regelung unmittelbar zur Forderung der Vertragsstrafe berechtigt (echter Vertrag zu Gunsten Dritter).
Unsere möglichen Hausbauer meinten man könne einfach ein KFW 55 Haus bauen, die Vertragsstrafe zahlen und immer noch einiges sparen, da die Mehrkosten eines KFW 40 Hauses so grob bei 40-55.000€ liegen würden.
Ich frage mich, ob damit dann tatsächlich alles abgegolten ist oder ob die Gemeinde weitere Forderungen stellen kann und möchte mich dahingehend absichern.
Noch ist es nur ein Gedankenspiel, heißt nicht dass ich es tatsächlich tun möchte, aber ich würde es zumindest mal durchspielen wollen, da durch den Wegfall einer Lüftungsanlage ja auch Geld gespart wird. Sowohl Anschaffung als auch laufende Kosten.
Jemand anderes Erfahrungen mit dem Vorgehen?
Liebe Grüße