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ᐅ KFW 153 - Tilgungszuschüsse und Max. Kreditbeträge erhöhen sich


Erstellt am: 09.01.20 08:41

Fleckenzwerg09.03.20 08:57
Das erscheint mir merkwürdig. Dann könnte man doch immer auf gut Glück KfW40 beantragen, auch wenn nur 55 geplant war. Hab schon oft von ehemaligen Bauherren gehört, dass sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass ihr Haus KfW40 erfüllt.
UpperEast09.03.20 09:37
Ja, könnte man immer machen.
Man kann aber nur einmal wechseln (zB 40 zu 55), allerdings nicht in eine höher geförderte Klasse.
FoxMulder2409.03.20 09:40
Find ich auch ziemlich dämlich.

Wenn das Haus besser als ganz am Anfang ursprünglich geplant wird (aus welchen Gründen auch immer), muss man einen neuen Antrag stellen (wenn noch möglich, da Wartefristen). Sonst gibt es nur die schlechtere Förderung. --> Man wird bestraft, dass man nun Nachhaltiger baut?

Plant man ein z.B. ein Kfw40 Haus Anfangs, wird aber schlechter (z.b. durch streichen der Lüftungsanlage) bekommt man ohne Probleme die "schlechtere" Förderung.

Das verleitet doch maximal zu planen um sich keine Förderung zu verbauen. (Und einfach alles später streichen, sobald der Antrag genehmigt wurde).
robin198811.03.20 15:55
Bei uns ist es so (Aussagen sowohl von Bank als auch vom Energieberater):

Wenn man bisher auf KFW40 zu alten Konditionen baut, kann man auf das Darlehen verzichten und KFW40+ beantragen, falls das Darlehen noch nicht teilweise ausgezahlt wurde und falls der Baufortschritt noch unter 50% beträgt (maßgeblich ist dabei, ob Fenster und Dach fertig sind).

Dann erhält man die neuen Konditionen des KFW40+. Falls am Ende der Bauphase allerdings der Standard 40+ nicht erfüllt wird, erhält man gar keine Förderung mehr. Man kann insgesamt nur einmal wechseln und das hat man schon von 40 auf 40+. Ein weiterer Wechsel von 40+ auf 40 oder 55 geht dann nicht mehr.

Das würde bedeuten, dass wenn man am Anfang KFW40 beantragt hat und es nur KFW55 am Ende wird, wechselt man auf KFW55 und bekommt diese Förderung. Ob das allerdings dann zu den neuen Konditionen ist, auch wenn KFW40 zu den alten Konditionen beantragt wurde, weiß ich nicht. Ich kann ich mir aber vorstellen.
hausnrplus2512.03.20 14:53
UpperEast schrieb:

Wenn man einen Neuantrag mit KfW40 stellt (alter Antrag 55) und baut wie bisher geplant, also 55, dann bekommt man doch den neuen, höheren Tilgungszuschuss des KfW55 Hauses.
FoxMulder24 schrieb:

Das verleitet doch maximal zu planen um sich keine Förderung zu verbauen. (Und einfach alles später streichen, sobald der Antrag genehmigt wurde).

Ob die Bedingungen der Bestätigung/Auszahlung an den Zeitpunkt der Bestätigung zum Antrag (BZA) oder der BnD gebunden sind weiß ich nicht, aber das „einfach der, der erfüllt ist ausgezahlt wird, egal was man im Antrag versprochen hatte zu bauen“ würde ich auch anzweifeln

Genau dafür ist der BnD doch da? Um den Bestätigung zum Antrag (BZA) zu prüfen... nicht erfüllt = keine Auszahlung oder?!

Vielleicht kann man danach erneut beantragen ... ?!
sambori15.03.20 11:02
Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mir bezüglich der unterschiedlichen KFW 55, 40 und 40 Plus Voraussetzungen weiterhelfen.
Sind bei KFW 55 und 40 Kontrollierte-Wohnraumlüftung Pflicht oder läßt sich das auch ohne Kontrollierte-Wohnraumlüftung realisieren? oder reichen die Verwendung von erneuerbaren Energien wie Luft-Wasser-Wärmepumpe oder Erdwärme
mit entsprechender Dämmung der Gebäudehülle.
kfw40antragförderungkfw55darlehenwohnraumlüftung