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ᐅ KFW 153 - Tilgungszuschüsse und Max. Kreditbeträge erhöhen sich


Erstellt am: 09.01.20 08:41

Dr Hix12.01.20 23:31
Pamiko schrieb:

Seht ihr auf Anhieb irgendeine Möglichkeit mit den folgenden Rahmenbedingungen die neuen Zuschüsse mitzunehmen?

Soweit ich die KFW verstehe gibt es grundsätzlich 2 Optionen:

1) Verzicht erklären, 6 Monate warten und neu beantragen
2) Förderstufe wechseln

Ihr müsstet also nach KFW40 bauen, dann sollte der Wechsel euch auch die aktuellen Konditionen einbringen.
Tassimat schrieb:

Und nochbesser, über die Steuer kann man 20% von Max. 200.000€ bekommen, also 40.000€.

Soweit ich das nachgelesen habe, geschieht das über 3 Jahre:

1. Jahr (Bauabschluss) = Max. 14.000€
2. Jahr = Max. 14.000€
3. Jahr = Max. 12.000€

Die Beträge muss die Steuerschuld aber auch erst mal hergeben

Zumal sich zumindest mir persönlich spontan die Frage stellt, wie viele Besitzer selbst bewohnter, völlig unsanierter Altbauten mit einem solchen Einkommen nicht längst die Niedrigzinsphase genutzt haben, um die Hütte zu sanieren
Tassimat13.01.20 06:49
Reicht denn nicht der Kauf eines unsanierten Hauses?
fragg13.01.20 09:16
RotorMotor schrieb:

Naja, wenn die Räume nicht zu viel Änderung bedürfen um einen Teil des Hauses zu einer eigenen Wohneinheit machen, kann man bis zu 30k€ extra bekommen.
Wenn es nur eine extra Tür, zusätzliche Wasseranschlüsse, etc. sind, kann das durchaus sehr lohnend sein?
ist es. jetzt noch mehr. war es davor schon. + steuer Vorteile. wichtig ist die tatsächliche räumliche Trennung. eigenes Bad, eigener Eingang, eigene Küche, keine Verbindung zum Haupthaus. (also Türstock gleich einmauern lassen für später) Stromzähler etc braucht es KEINE eigenen.
Piotr198113.01.20 12:22
morph3us schrieb:

% -> bis zu 18.000€


Super!
Danke für den Hinweis
Dr Hix13.01.20 12:45
Tassimat schrieb:

Reicht denn nicht der Kauf eines unsanierten Hauses?

Bin kein Steuerfachmann, aber das Gesetz spricht ja von "selbst genutztem Wohneigentum" und das verstehe ich - analog zu der bisherigen Regelung bei Handwerkerkosten - so, dass man das Gebäude bewohnt, oder die Kosten "in einem engen zeitlichen Zusammenhang zum Einzug stehen". Keine Ahnung, wie dieser letzte Passus ausgelegt wird.
teh_M13.01.20 18:15
Pamiko schrieb:

Wie war denn die Aussage vom Finanzierungspartner und der KfW?
Dr Hix schrieb:

Soweit ich die KFW verstehe gibt es grundsätzlich 2 Optionen:

1) Verzicht erklären, 6 Monate warten und neu beantragen
2) Förderstufe wechseln

Ich hab heute mit der KfW telefoniert und die Möglichkeiten kann ich so bestätigen. Gleiche Förderstufe = 6 Monate warten. Bei Verbesserung der Förderstufe ist ein Neuantrag möglich.

Mein Finanzierungspartner prüft bis morgen die Antwort der Zentralstelle bzgl. Vorfälligkeitsentschädigung und Ablauf einer Neubeantragung und soweit das Ok ist, kann ich wechseln. Das sogar ohne Anpassung der Grundschuld. Mal schauen ob das final klappt.


OT: Ich hatte mich im Oktober schon geärgert nicht das 40+ Haus zu bauen. Die Photovoltaikanlage ist bei mir schon seit 1 Woche in Betrieb (Nebenanlage) und für den Speicher mit knapp 5 kW/h wäre ein 5000€ Zuschuss noch "lohenswert" gewesen. Hatte ich seinerzeit darauf verzichtet, weil durch die Gründung schon Mehrkosten entstehen.

Jetzt hab ich evtl. das Glück und kann die Förderstufe Kfw40 in 40+ wechseln, muss "nur" den Speicher mit Visualisierung bauen.
Alt ist jetzt: 100.000€ mit 10.000€ Förderung
Neu wäre dann: 120.000€ mit 30.000€ Förderung

Meine Güte, was für ein glücklicher Zufall wenn das klappt...
förderstufespeicherförderung