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ᐅ KFW 153 - Tilgungszuschüsse und Max. Kreditbeträge erhöhen sich


Erstellt am: 09.01.20 08:41

Bookstar09.01.20 21:33
Krass. Kfw55 Häuslebauer bekommen 13.000 Euro mehr geschenkt. Freut mich für alle die davon profitieren, aber sehr ärgerlich für alle die letztes Jahr damit gebaut haben. Wo ist die Grundlage für eine derartige Erhöhung?
Grobmutant09.01.20 22:08

Im Merkblatt dazu steht Folgendes:
Ein Verzicht auf die Zusage der KfW ist über das kreditdurchleitende Finanzierungsinstitut möglich.
Frühestens sechs Monate nach Eingang der Verzichterklärung bei der KfW kann ein neuer Antrag für das
gleiche Vorhaben, das heißt identisches Investitionsobjekt und identisches KfW-Effizienzhaus-Niveau,
gestellt werden ("Sperrfrist"). Für den neuen Antrag gelten die dann aktuellen Produktbedingungen
einschließlich der Regelungen zum Vorhabensbeginn.

Ich vermute also, dass ihr 6 Monate warten müsstet, wenn ihr schon eine offizielle Zusage der KfW habt.
Genaueres kann dir vermutlich nur die KfW sagen.
Pamiko09.01.20 22:11
September Kreditvertrag unterschrieben (KfW 55). Bisher noch nichts ausgezahlt.
Dumm gelaufen würde ich sagen
Fuchur09.01.20 22:14
man kann nicht allem nachtrauern. Es wird viele geben, die auf den KfW-153 verzichtet haben trotz Voraussetzungen. Wegen dem Papierkrieg oder auch weil das Bankdarlehen günstiger war. Ist halt so, dafür gibt es nun auch mehr BAFA für die die noch im Bau stehen und Baukindergeld scheint vorerst auch zu reichen. Positiv sehen
Bautitus09.01.20 22:23
Grobmutant schrieb:


Im Merkblatt dazu steht Folgendes:



Ich vermute also, dass ihr 6 Monate warten müsstet, wenn ihr schon eine offizielle Zusage der KfW habt.
Genaueres kann dir vermutlich nur die KfW sagen.
Wir haben ja noch nicht einmal ein kreditdurchleitendes Finanzierungsinstitut...

P.S. aber vielen Dank für den Hinweis mit dem Merkblatt. Ich habe in den FAQs noch folgendes gefunden:


  • für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge, wenn
  • die Regelungen zum Vorhabensbeginn weiterhin eingehalten werden (vergleiche Frage: Wann kann ich mit den Baumaßnahmen beginnen?).
Erklären Sie bitte gegenüber Ihrem Finanzierungspartner einen Verzicht auf die noch nicht abgerufene KfW-Förderung und stellen Sie einen vollständigen neuen Antrag (einschließlich neuer "Bestätigung zum Antrag (BZA)") für das (andere) KfW-Effizienzhaus-Niveau.
Die neue Zusage erfolgt zu den dann aktuellen Produktbestimmungen und Konditionen (u. a. Zinssatz- und Tilgungszuschusshöhe).
Da wir noch nichts abgerufen haben scheint es unproblematisch zu sein. Von einer Sperrfrist ist keine Rede.
allstar8310.01.20 11:26
RotorMotor schrieb:

Das macht Einliegerwohnungen ja noch spannender.
Was genau meinst du damit in Bezug auf Einliegerwohnung?
Dass die Baukosten der Einliegerwohnung quasi mit dem KFW Kredit komplett bedient werden könnte und bei z.B. 100000 Kosten für die Einliegerwohnung ca. 15k Tilgungszuschuss von der KFW fließt? Weiterhin die AFA Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau?
kfweinliegerwohnungmerkblatt