W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Kanal am Rande eines Grundstücks. Welche Folgen für mich?


Erstellt am: 20.06.16 15:21

akrasni20.06.16 15:21
Hallo zusammen,
meine Frau und ich wollen bauen. Jetzt wurde uns ein Grundstück angeboten mit dem kleinen Makel (bin mir noch nicht sicher ob groß oder klein), dass am Rand des Grundstücks eine Leitung verlegt werden soll. Ein Geh- Fahr und Leitungsrecht besteht noch mal in einem kleinen Bereich drumherum. So wie ich das verstehe, muss das Grundstück wieder instandgesetzt werden, falls die Firma darauf muss und die Rohre wieder ausbuddelt. Über die Leitung bauen, muss ich auch nicht. In dem Bereich sehe ich eher meinen Garten.

Es stellen sich für mich dennoch die Fragen:
  • Sinkt der Wert meines Grundstücks und damit des Gesamtobjekts? (Irgendwann werde ich das Haus vll doch verkaufen)
  • Was passiert z.b. bei Kanalbruch? Wer haftet da?
  • Muss ich mich auf noch irgendwelche Eventualitäten einstellen?
Schon mal vielen Dank

Viele Grüße

Alexander
DG20.06.16 15:52
Hallo Alexander,

der Wert des Grundstücks bzw. des Gesamtobjekts sinkt nicht, weil der Mangel ja schon bekannt ist. Du musst also entscheiden, ob Du das Grundstück incl. der Baulast zum Preis x kaufen willst oder nicht. Natürlich ist das Grundstück aber weniger wert als ein gleich großes Grundstück in gleicher Lage, das unbelastet ist. Wie groß der Preisnachlass ist, ist Verhandlungssache und hängt auch davon ab, wie groß die Einschränkung durch die Baulast ist. Große Summen sollte man allerdings nicht erwarten, wobei man Leitungsrechte durch jährliche Zahlungen ausgleichen lassen kann. Das ist über die Jahre besser als eine Einmalabfindung.

Zur Haftung, ohne Gewähr:
Falls der Kanal bricht, haftet der Eigentümer der Leitung. Bei Wasserschaden wird zunächst Deine Versicherung einspringen, wenn Du Wasserschäden versichert hast und sich dann am Versicherer des Versorgers schadlos halten, das Geld also von dort zurückfordern.

Was Du beachten solltest, ist das verbleibende Baufenster. Durch die Baulast sollte Dein Baufenster nicht beeinträchtigt werden, d.h., Dein Grundstück sollte gut bebaubar bleiben. Ansonsten werden Dir sicher Musterverträge für die Übernahme des Leitungsrechts und/oder der Baulast zur Verfügung gestellt - da steht in punkto Haftung, Rechten und Pflichten alles drin.

Was Dir klar sein muss: diese Bereiche dürfen idR auch nicht mit Bäumen/Hecken bepflanzt werden und wenn die Leitung mitten durchs Grundstück läuft, dann kommt im Falle eines Falles der Bagger und steht dann eben mitten im Grundstück. Das machen die dann zwar alles wieder zu, aber das sollte schon eher am Rand des Grundstücks liegen. Mittendrin bzw. mittendurch kann schon ärgerlich werden, wenn mal ein Schaden an der Leitung ist.

MfG
Dirk Grafe
akrasni20.06.16 16:05
Hallo,
erst mal vielen Dank für deine schnelle Antwort. Hat mir schon sehr geholfen.

Die Leitung verläuft direkt am Rand (siehe gepunktete Linie unten). Da würde ich schon gerne ein Zaun oder zumindest eine Hecke hinsetzen. Ich bin zwar ein offener Mensch, aber etwas Privatsphäre ist doch nicht schlecht.Mir erschließt sich nur nicht, wieso Sie die Leitung nicht direkt unter den Weg legen anstatt unter das Grundstück.


Architektonischer Bauplan mit Grundrisslayout, Maßlinien und WA3 Beschriftung


Viel Glück

Alexander
DG20.06.16 16:43
Die groß gepunktete Linie ist eine Nutzungsartengrenze, dort ändert sich die Art der Bebauung von WA3 auf das, was im Plan nördlich steht. Wenn die strichgepunktete Linie
( .. ___ .. ___ ..) darüber die Grenze incl. der Leitung darstellen soll, dann wäre die Leitung tatsächlich direkt an der Grenze.

Je nachdem wie viel Arbeitsraum von der Leitung gehalten werden muss, kann in diesem Abstand dann Deine Hecke/Zaun stehen. Lass' Dir mal Musterverträge und Leitungspläne vom Versorger zeigen, da muss die Leitung incl. Arbeitsräumen auf dem Grundstück dargestellt und vermaßt sein.

Habe auch gerade noch ein wenig bzgl. der Wertminderung gegoogelt: für unterirdisch verlegte Leitungen kann man vom Grundstückspreis ca. 10-15% für den Bereich der Leitung abziehen. Wenn also zB ein Schutzstreifen von 3m gefordert wird und die Leitung 20m durchs Grundstück läuft, kann man bei €100/m² den Preis um 60m² x €100.- x 0,15 = €900-. mindern. Bei 10% wären es in der Rechnung eben nur €600.-

Das gilt aber nur, wenn die weitere bauliche Nutzung erhalten bleibt und sonst keine weiteren Einschränkungen durch die Leitung entstehen. Achte also darauf, dass Dien Baufenster nicht beeinträchtigt wird - das sollte ganz grob mal Dein Architekt checken, bevor Du was unterschreibst.

MfG
Dirk Grafe
akrasni20.06.16 17:29
Das komplette Angebot usw wollte man mir die Woche zukommen lassen. Ich dachte, ich versuche das schon mal vorher abzuklären. Ich war bisher immer der Meinung der Kanal verläuft an dem Weg entlang, zwischen den beiden Linie, die durch die weißen Rechtecke dargestellt sind (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht). Die obere .-.- Linie liegt schon nicht mehr auf meinem Grundstück.

Danke dir nochmals
DG21.06.16 10:01
Ja, das ist so, ergibt sich aus der Legende. Das nimmt Dir auch nichts weg, das Baufenster wird dadurch nicht geschmälert.

Alternative wäre, man kauft den 3m-Streifen für die Leitung erst gar nicht mit. Hätte zur Folge, dass man mit dem Haus von der südlichen Grenze mind. 3m nach Norden wandert (was vermutlich keine Einschränkung bedeutet, weil man ja eh an die nördliche Grenze baut!?) und die Stadt die Pflege des Leitungsstreifens selbst leisten muss. Wenn die Straße noch nicht vermessen wurde, kostet das Nichtmal mehr und man spart sich die Kosten für den Grunderwerb.

Ist allerdings evtl. ein "false friend". Gibt nicht wenige solcher Streifen, die eben doch durch die Anwohner gepflegt werden, weil die Städte nicht hInterhyprkommen. Dann gehört's Dir nicht, aber den Rasen mähst Du trotzdem.

Bauliche Einschränkung sehe ich hier aber nicht, wenn einem das Grundstück zusagt kann man das auch mit der Baulast kaufen - da gibt's deutlich schlimmere Konstellationen.

MfG
Dirk Grafe
leitungsrechtgrundstückbaulastbaufensterhaftungmusterverträgezaunhecke