ᐅ Leitungsrecht Abwasserkanal von Nachbar
Erstellt am: 06.08.23 22:07
DeepRed 07.08.23 11:59
In der Ruine schrieb:
Prima Einstellung! Muss man aus allem einen Nutzen ziehen?
Wenn er keine Nachteile hat, könnte man auch einfach nett sein und als Nachbarn an einem "Abwasser"strang ziehen.Mit so einer Einstellung macht man sich äußerst beliebt in der Nachbarschaft...
Ich hatte fast einen ähnlichen Fall, Nachbar musste paar Meter mit seinem Stromkabel über unser Land (an einer Stelle wo es keinen stört. Wurde alles verbrieft, die Kosten trug er und es gab ein gewisses "Handgeld" als Entschädigung
Buchsbaum 07.08.23 12:18
Nun muss man aber auch beachten, ein grundbuchlich besichertes Leitungsrecht mindert den Grundstückswert. Egal ob es ein Stromkabel, eine Wasserleitung oder ein etwaiges Wegerecht ist.
Das Grundstück kann dann möglicherweise nicht mehr so bebaut werden, es können Reparaturen nötig sein, was dann eben halt größere Tiefbauarbeiten erforderlich macht. Ebenso können Baumwurzeln die Abwasserleitung beschädigen und dann steht der Nachbar mit einer dicken Rechnung vor dem Haus.
Wenn man dann verkaufen will wirkt sich so ein Leitungsrecht dann auch schnell mal finanziell negativ aus.
Natürlich kann der Nachbar versuchen über ein Notrecht doch seine Leitung zu verlegen.
Das Grundstück kann dann möglicherweise nicht mehr so bebaut werden, es können Reparaturen nötig sein, was dann eben halt größere Tiefbauarbeiten erforderlich macht. Ebenso können Baumwurzeln die Abwasserleitung beschädigen und dann steht der Nachbar mit einer dicken Rechnung vor dem Haus.
Wenn man dann verkaufen will wirkt sich so ein Leitungsrecht dann auch schnell mal finanziell negativ aus.
Natürlich kann der Nachbar versuchen über ein Notrecht doch seine Leitung zu verlegen.
Tolentino 07.08.23 13:46
Nicht nur ins Grundbuch, sondern vor allem ins Baulastverzeichnis. Das betrifft dann auch öffentliches Recht. Der Streifen bleibt unbebaubar!
Die ganzen anderen Themen mit Wartung und Tiefbau sind sekundär, die muss ja der Nachbar bzw. der Besitzer des herrschenden Grundstücks dann tragen. Aber die Einschränkung für immer weniger von seinem Grund frei nutzen zu können wiegt schwerer. Ich habe ja so was (allerdings schon bei Kauf bewusst eingegangen) und habe mir den Umstand etwas kaschiert, indem ich die Auffahrt auch nutze (-n werde). Aber de-facto habe ich dadurch 60m² weniger Grundstück.
Die ganzen anderen Themen mit Wartung und Tiefbau sind sekundär, die muss ja der Nachbar bzw. der Besitzer des herrschenden Grundstücks dann tragen. Aber die Einschränkung für immer weniger von seinem Grund frei nutzen zu können wiegt schwerer. Ich habe ja so was (allerdings schon bei Kauf bewusst eingegangen) und habe mir den Umstand etwas kaschiert, indem ich die Auffahrt auch nutze (-n werde). Aber de-facto habe ich dadurch 60m² weniger Grundstück.
KarstenausNRW 07.08.23 14:15
Buchsbaum schrieb:
Nun muss man aber auch beachten, ein grundbuchlich besichertes Leitungsrecht mindert den Grundstückswert. Egal ob es ein Stromkabel, eine Wasserleitung oder ein etwaiges Wegerecht ist.Ein einfaches Leitungsrecht o.ä. ist wertneutral. Das sagt Dir auch jeder Gutachter.Buchsbaum schrieb:
Das Grundstück kann dann möglicherweise nicht mehr so bebaut werden,Nur, wenn man die Rechte ins Baufeld packt. Die gehören aber in Abstandsflächen oder außerhalb des Baufeldes. Dann kannst Du Dein Grundstück auch komplett frei nutzen.Buchsbaum schrieb:
es können Reparaturen nötig sein, was dann eben halt größere Tiefbauarbeiten erforderlich macht. Ebenso können Baumwurzeln die Abwasserleitung beschädigen und dann steht der Nachbar mit einer dicken Rechnung vor dem Haus.Das sind ausschließlich Probleme dessen, der das Leitungsrecht hat. Selbst DEINE Wurzeln sind (fast) immer sein Problem. Dazu gibt es genug Urteile bis hin zum BGH. Der Nachbar hat ne dicke Rechnung inkl. Tiefbauer und Gartenlandschaftsbauer für Arbeiten auf Deinem Grundstück. Aber er darf und muss sie selbst bezahlen.Buchsbaum schrieb:
Wenn man dann verkaufen will wirkt sich so ein Leitungsrecht dann auch schnell mal finanziell negativ aus.Nein. Bei jedem normalen Leitungsrecht o.ä., und davon sind so viele Grundstücke belastet, hat das Recht keinen Einfluss auf den Kaufpreis.Buchsbaum schrieb:
Natürlich kann der Nachbar versuchen über ein Notrecht doch seine Leitung zu verlegen.Versuchen ja, erfolgreich sein nein. Es liegt kein Grund dafür vor. Er hat ja eine Klärgrube.Tolentino schrieb:
Nicht nur ins Grundbuch, sondern vor allem ins Baulastverzeichnis.Nein, im Normalfall nicht. Es gibt übrigens nicht im jedem Bundesland so ein unsägliches Baulastenverzeichnis.
Klinkerstyle 07.08.23 15:35
Vielen Dank schonmal. Ich melde mich wenn die Kids im Bett sind. Wir bauen übrigens in Sachsen, falls das relevant sein sollte.
Einplan 09.08.23 06:01
Tu es nicht. Tu es nicht.
Auch wenn ich für ein gutes Miteinander bin und niemanden absichtlich Steine in den Weg lege.
Mein Onkel hat ein Grundstück, wo die Frischwasserzufuhr des Nachbarn drüber läuft. Diagonal übers Grundstück, weil es damals vor Jahrzehnten der einfachste und direkteste Weg war und das Grundstück gänzlich unbebaut.
ABER jetzt möchte er nach 20 Jahren selbst bauen. Die Leitung muss nun über die öffentliche Straße verlegt werden. Das Aufreissen und neu teeren kostet... und natürlich muss er es bezahlen.
In meinem Falle geht der Kanal, Wasser und Strom meiner Schwester nebenan über mein Grundstück. Durch die Leitungen ist dort vorsicht geboten bei der Baumpflanzung. An der Stelle wäre ein Baum wirklich toll gewesen... und laut Notar stellt das Leitungsrecht eine Wertminderung dar. In unserem Falle ist dies aktuell egal, aber auch für zukünftige Generationen: lasst Grenzen Grenzen sein.
Auch wenn ich für ein gutes Miteinander bin und niemanden absichtlich Steine in den Weg lege.
Mein Onkel hat ein Grundstück, wo die Frischwasserzufuhr des Nachbarn drüber läuft. Diagonal übers Grundstück, weil es damals vor Jahrzehnten der einfachste und direkteste Weg war und das Grundstück gänzlich unbebaut.
ABER jetzt möchte er nach 20 Jahren selbst bauen. Die Leitung muss nun über die öffentliche Straße verlegt werden. Das Aufreissen und neu teeren kostet... und natürlich muss er es bezahlen.
In meinem Falle geht der Kanal, Wasser und Strom meiner Schwester nebenan über mein Grundstück. Durch die Leitungen ist dort vorsicht geboten bei der Baumpflanzung. An der Stelle wäre ein Baum wirklich toll gewesen... und laut Notar stellt das Leitungsrecht eine Wertminderung dar. In unserem Falle ist dies aktuell egal, aber auch für zukünftige Generationen: lasst Grenzen Grenzen sein.
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