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ᐅ Schnee schieben im Winter auf Grundstück (noch unbebaut)


Erstellt am: 21.01.16 17:37

hausflat 26.01.16 09:56
Ja, das Überfahrtsrecht ist mit allen Rechten und Pflichten verbunden. Die Instandhaltungskosten werden mit dem vorderen Grundstück halbiert. Mir geht es auch nicht um die Zufahrt zum hinteren Grundstück sondern um den Gehweg vorne an der Straße.

Und ja, ich möchte da nicht auf irgendwelche Gesetze im Gespräch mit dem vorderen Eigentümer verweisen, sondern mich interessiert es einfach nur, was da der Gesetzgeber vorgesehen hat und ob es da eine Regelung gibt. In der Praxis habe ich nichts dagegen, auch den Gehweg an der Straße zu räumen, da stimmt man sich einfach mit dem vorderen Eigentümer ab. Hier in der Region sind die Schneetage sowieso überschaubar.

HilfeHilfe 26.01.16 11:20
da wirst du auch von den anwälten bestimmt verscheide meinungen hören. ich würde mir die pflicht teilen oder es ansprechen. wenn mal etwas passiert und die Versicherung zahlen soll kommt eine 3 partei ins spiel die ein interesse hat die schuld abzuwälzen.

Das wäre mir an dieser stelle zu "heiß". der gehweg grenzt ja an dieser überfahrstrasse ?

EveundGerd 26.01.16 13:42
Wir liegen an einer Privatstraße. Für die Straße sind keine Wegerechte an andere eingeräumt. Da sich aber viele Personen nicht drum kümmern ( Schilder lesen ist wirklich schwer 😉 ) und trotzdem durchfahren um knapp 1 km abkürzen zu können, übernimmt die Gemeinde die Räumung und die Instandhaltung.
Der Schülerbus sowie die Gemeindearbeiter nutzen den Weg täglich mehrfach.

Trotzdem hat man uns zusätzlich Schilder aufgestellt: Bei Schnee und Eisglätte gesperrt.

hausflat 26.01.16 14:06
Wir stimmen uns da auf jeden Fall mit dem vorderen Grundstückseigentümer ab. Wie gesagt, mich hätte nur die rechtliche Situation interessiert, sowas muss doch in Deutschland geregelt sein. 😀
Zur Verdeutlichung im Anhang die Grundstücksaufteilung. Wir sind Wohnhaus 2 und das gelbe ist unsere Zufahrt, für die ein Überfahrtsrecht besteht.

Luftaufnahme zweier Wohnhäuser mit orange Umrandung der Baufläche.

Komposthaufen 26.01.16 14:53
Ah. Hatte Dich obenfalsch verstanden. Es geht also um den öffentlichen Gehweg. Eine kurze Recherche ergab, dass es - zumindest für Berlin - widersprüchliche Infos und Bewertungen dazu gibt. Der Verband Haus- und Wohneigentum Berlin-Brandenburg schreibt auf seiner Homepage:

"Kein Winterdienst für Hinterlieger!
Die Pflicht zur Schneeräumung, das Bestreuen der Schnee- und Eisglätte mit abstumpfendem Material, sowie die Beseitigung von Glatteis auf Gehwegen trifft nur die direkten, unmittelbaren Straßen-Anlieger. Die Hinterlieger, denen ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht als Grunddienstbarkeit oder eine vergleichbare Baulast über das Anliegergrundstück zur Verfügung steht, haben nach dem Straßenreinigungsgesetz für Berlin keine gesetzliche Pflicht zum Winterdienst auf der Straße."

Das Bezirksamt Berlin-Lichtenberg sieht es offenbar anders und hält neben den Anliegern auch die Inhaber beziehungsweise Inhaberinnen eines im Grundbuch vermerkten sonstigen dinglichen Nutzungsrechts, zum Beispiel “Geh-, Fahr- und Leitungsrecht”, für Winterdienst pflichtig.

Also wie immer: Zwei Juristen, drei Meinungen 🙂
Scheint grundsätzlich in den jeweiligen Straßenreinigungsgesetzen der Länder geregelt zu sein.

Grüße.

p.s. Wir bauen auf einem Grundstück an der Straße und haben einen Nachbarn ("Hinterlieger") mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht über unser Grundstück. Weil wir in diesem Winter nicht regelmäßig vor Ort sind, haben wir einen Dienstleister mit dem Winterdienst beauftragt.
grundstückgehwegleitungsrechtüberfahrtsrechtzufahrt