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ᐅ Hausbau auf schmalen Grundstück? 3-Familienhaus besteht schon


Erstellt am: 30.06.16 22:50

ypg01.07.16 09:14
Die Zuwegung zum 2ten Haus wäre gewährleistet?
bentek01.07.16 10:04
Ja, da die Garage wegkommen würde, somit wäre auch ein Zugang per Fahrzeug gewährleistet.
Bauexperte01.07.16 10:06


Das sieht danach aus, dass Du - wie beinahe in allen Fällen auch, die beidseitigen Abstandsflächen einhalten musst. Die imho einzige Möglichkeit, auf der Grenze zu bauen, wäre eine Baulast des Nachbarn. Spannende Frage: lassen sich Bauamt und Nachbar darauf ein?

Bist Du sicher, dass das betreffende Grundstück "nur" 9.50 m breit ist?


Bauexperte
bentek01.07.16 10:20
Leider ja, ich habe gestern per Hand die Grundstücksbreite nachgemessen. Es sind tatsächlich nur 9,50 Meter ab der Terrasse des Hauses. Davor ist das Grundstück jedoch etwas breiter, etwa 13 m.
Ich habe es befürchtet. Somit müsste man wohl 2,5 Meter zu jeder Seite einhalten, demnach hätte man nur 4,5 m breite, was etwas wenig ist. Man hat zwar ein langes Grundstück(etwa 70 m lang), aber dennoch ist es Suboptimal.

Oder habt ihr eine andere Idee?
bentek01.07.16 10:30
Ich dachte in solch einem Fall an ein Haus in dieser Form etwa.

Modernes zweistöckiges Haus mit großen Glasfronten und beleuchtetem Innenraum.
DG01.07.16 10:50
Hallo, bentek!

Sprich doch mal mit den Eigentümern 111a und 113a. Zusammen kann man den hinteren Bereich entwickeln - allein kriegt das keiner ohne Baulasten oder erhebliche Einschränkungen hin.

Thema Baulast kannst Du ansprechen, wirst aber vermutlich keine Zustimmung bekommen, weil die eigene Bebauung auf 111a resp. 113a damit fast erledigt ist, was nichts anderes bedeutet, als dass die Baulast sehr teuer sein würde/müsste. Wenn ich Eigentümer von 113a wäre, würde ich Dir für die Baulast jährlich (!) grob 6T€ (Schätzwert abhängig vom Grundstückswert) aus dem Kreuz leiern. Das kannst Du mit Deinem Objekt mE niemals zusätzlich erwirtschaften bzw. ist Dein Objekt damit tot.

Also Grundstückszusammenlegung und Neuaufteilung, anders wird da mE kein Schuh draus. Wenn Du beide Nachbarn ins Boot bekommst, kannst Du auch Eigentümer 109 ansprechen, dann wird das richtig gut, weil man sich dann die Erschließungskosten teilen kann und die überplanbare Fläche viel besser ausgenutzt werden kann.

MfG
Dirk Grafe
baulastgrundstück