Wer ist "uns"? Wenn das den Architekten einschließt, könnte er das Problem sein.Hierbei ist uns ein Problem bewusst geworden
richtigmaximal eingeschossig
Halbe Geschosse gibt es im Baurecht nicht.bzw. 1,5 Geschosse
falschKniestock 60 CM
genauer maximal 30°, minimal 28°Dachneigung 30 Grad
falschFür die übrigen Flurstücke und Häuser in dem Gebiet gilt die Beschränkung nicht.
Das ist eine Fehlinterpretation, die @11ant in #39 vollkommen richtig aufgeklärt hat.Warum man per Bebuungsplan explizit einzelne Flurstücke "beschränkt"?
... bezieht sich auf die WR Gebiete mit der hochgestellten Null, also das nord-östlich vom Sportpark und das westlich der 5. Änderung. Für die rot markierten Grundstücke Deines Ausschnittes gilt diese Einschränkung nicht.Kniestock maximal 60 CM
Welche Dachneigungen haben die denn?Ja bin ich. Habe die entsprechenden Nachbarn gefragt.
In die Karte klicken, auf den Info-Button in der Box "Verknüpfte Dokumente" am unteren Ende des sich öffnenden Fensters klicken und auf "[Download]" klicken. Eigentlich sehr informativ, leider hat man nur die Begründung für die Änderungen hinterlegt, so dass die Begründung zum Ursprungsplan, dessen Festsetzungen größtenteils weiterhin Gültigkeit haben, nicht erreichbar ist.aber nicht so etwas analog bürgerfreundliches wie ein schlichtes PDF
"Uns" ist meine Frau und ich. Wird hatten uns zunächst auf den Kniestock fokusiert, der per se noch kein Problem war. Bzw. ein Problem wäre, welches wir in Kauf genommen hätten. Erst in Kombination mit der Dachneigung schien sich das zum K.O-Kriterium zu entwickeln. Der Architekt hat, nach wie gesagt losem Kontakt, etwas geplant was sich an den 60cm Kniestock und 30 grad Dachneigung orientierte. Hierdurch wurde uns beswusst, dass das faktisch doch eine größere Einschränkung zu sein scheint, als bisher gedacht. Wir sind dann nochmal bewusst die Straße entlang gefahren und haben festgestellt, dass das Haus gegenüber (und das Haus neben an) augenscheinlich und nach Rücksprache mit den entsprechenden Besitzern anders gebaut sind. Deshab habe ich, zugegebenermaßen laienhaft, den Bebauungsplan nochmals in Augenschein genommen und mir die Frage nach dem "Warum" gestelltWer ist "uns"? Wenn das den Architekten einschließt, könnte er das Problem sein.
Das wars! So langsam fällt der Groschen. Das war der entscheidende Hinweis... bezieht sich auf die WR Gebiete mit der hochgestellten Null, also das nord-östlich vom Sportpark und das westlich der 5. Änderung. Für die rot markierten Grundstücke Deines Ausschnittes gilt diese Einschränkung nicht.
Die Dachneigung hatte ich bisher (noch) nicht hinterfragt. Aber den Kniestock. Der Nachbar direkt nebenan und der Nachbar direkt gegenüber hatten jeweils, nach eigener Aussage, 1 Meter Kniestock.Welche Dachneigungen haben die denn?
Fakt ist, die umliegenden Grundstücke nebst Gebäuden (z.B. direkt neben dran oder gegenüber) haben definitiv andere Dachneigungen und Kniestöcke.
Du solltest etwas an der Präzision Deiner Formulierungen arbeiten; hier soll's einen Vermesser geben, der das immer so furchtbar genau nimmt .Die Dachneigung hatte ich bisher (noch) nicht hinterfragt.
Das kennen wir ja nicht. Nach dem Ausschlussprinzip bleibt eigentlich nur die 499 übrig, aber verraten hast Du es bisher noch nicht.für unser avisiertes Grundstück
Welche meinst Du?also "nur" die "üblichen" im Bebauungsplan
Sieht also eher so aus, als hätten die Nachbarn Bebauungsplan-konform gebaut.Der Nachbar direkt nebenan und der Nachbar direkt gegenüber hatten jeweils, nach eigener Aussage, 1 Meter Kniestock.
... wohl hingegen die Beschränkung, daß das Dachgeschoss ein im Volksmund "halbes" sein soll, d.h. man ab einem gewissen Rahmen jedes Mehr an Dachneigung mit einem Weniger an Kniestock bereuen würde.Schrägenvermeidung bei 30° Dachneigung und nur einem zulässigen Vollgeschoss ist nicht ganz einfach. Wieviel Kniestock so möglich ist, ist von mehreren Faktoren abhängig, die der Architekt anhand Deiner Wünsche abwägen muss. Die 60cm-Grenze muss aber in diesem Bebauungsplan-Bereich nicht beachtet werden.