W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Ist ein Neubau mit unseren Kosteneinschätzungen möglich?


Erstellt am: 08.06.24 13:28

YunSunAn10.06.24 17:48
Schorsch_baut schrieb:

Ich rate dringend zu einer Bauvoranfrage. Freunde von uns sind richtig auf die Nase gefallen, da die mündliche Auskunft vom Amt von der übergeordneten Stelle kassiert wurde. Da ging es auch darum, in zweiter Reihe zu bauen und zwei Flurstücke zu vereinen, um Platz zum Bauen zu haben. Grünland im Außenbereich darf in NRW aber nicht einfach durch Zusammenlegung genutzt werden, um die Grundflächenzahl zu vergrößern. Jetzt dürfen sie maximal 80 qm Fläche versiegeln und streiten sich mit dem Bauamt über die Geschosszahl.

Für eine formelle Bauvoranfrage brauchen wir bereits sämtliche Unterlagen wie Lageplan, Gebäudeplan und Entwässerung richtig?
Somit würden wir das Generalunternehmen beauftragen ohne zu wissen, ob wir wirklich ein Grundstück haben oder?

Das Bauamt teilt übrigens die Meinung und gibt leider, aber verständlicherweise, nur Ideen und sagt nichts direkt.


Hier die Antwort vom Bauamt:

"Für das Grundstück A alleine ist keine weitere Bebauung möglich, da das Grundstück mit einem großen Haus und zahlreichen Nebengebäuden bebaut ist und somit die Ausnutzung auf den ersten Blick erschöpft scheint.

Ohne eine Vereinigung der beiden Grundstücke wird Flurstück B zum Außenbereich, der nur der Landwirtschaft vorbehalten ist.
Neubauten im Außenbereich sind ohne diese Privilegierung nicht zulässig.

Bei Vereinigung der Grundstücke, kann man die Strukturen der Gartennutzung evtl. dem Innenbereich zuschlagen, weil es dann keine trennende Grenze gäbe.
Bei der Einstufung als Innenbereich würde der §34 Baugesetzbuch einzuhalten sein. Hier finden Sie die 5 Einfügekriterien.
Vorbild wäre dann die Hinterbebauung des Flurstückes C/2 Hausnr. 14a mit einer rückwärtigen Entfernung lotrecht zur Straße gemessen von ca. 35m.
Es ist ratsam, eine Bauvoranfrage zu stellen mit Einzeichnung und Größe des gewünschten Hauses in eine Flurkarte"


Wie geht man hier am besten vor?
Die genauen Maße und den gewünschte Lage können wir als Laien ja nicht einfach dem Bauamt übermitteln und mal nachfragen.
Oder wendet man sich hier an einen Architekten?

LG
Vanman161010.06.24 17:52
YunSunAn schrieb:

Oder wendet man sich hier an einen Architekten?
LG

Genau, ein Architekt der sich in Bauvorhaben im Außenbereich auskennt ist hier der richtige Ansprechpartner.
motorradsilke10.06.24 17:53
Damit hat dir doch das Bauamt klar gesagt, was du tun solltest. Stell eine Bauvoranfrage. Das kannst du allein tun. Eine maßstäbliche Skizze von Grundstück und Haus solltest du hinbekommen.
nordanney10.06.24 17:59
YunSunAn schrieb:

Die genauen Maße und den gewünschte Lage können wir als Laien ja nicht einfach dem Bauamt übermitteln und mal nachfragen.
Oh ja - in fast allen Bundesländern kannst Du das als Laie tatsächlich einfach so machen.
YunSunAn10.06.24 18:21
Ihr seid klasse, vielen Dank für die schnellen Antworten.

Kann man bei der Bauvoranfrage schon fiktiv annehmen, dass unsere Grundstücke A und B schon zusammen gehören, oder muss eine Verschmelzung vorher stattgefunden haben?
ypg10.06.24 18:23
YunSunAn schrieb:

Bei Vereinigung der Grundstücke, kann man die Strukturen der Gartennutzung evtl. dem Innenbereich zuschlagen,
O-o, man kann, muss aber nicht sein.
YunSunAn schrieb:

Es ist ratsam, eine Bauvoranfrage zu stellen mit Einzeichnung und Größe des gewünschten Hauses in eine Flurkarte"
Das ist eine Anleitung, was sie Dir raten.
YunSunAn schrieb:

Die genauen Maße und den gewünschte Lage können wir als Laien ja nicht einfach dem Bauamt übermitteln und mal nachfragen.
Doch, worin siehst Du ein Problem?
grundstückebauvoranfragebauamtinnenbereich