ᐅ Bauvoranfrage Grundstückskauf: Was gilt es zu beachten?
Erstellt am: 10.02.23 13:10
ypg11.02.23 10:55
Schorsch_baut schrieb:
Und die mögliche Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sowie Abstandsregeln und Bebauungspläne abfragen.Soll es ja nicht geben.Aber ich gehe konform, dass man schauen muss, dass mit der Teilung der Bestand noch genug Grundstücksfläche hat, Euer Teil auch genug, damit ihr entsprechend der Nachbarbebauung im Verhältnis Grundstück/Grundfläche Haus auch das bauen könnt, was Euch vorschwebt.
la-ma-ma schrieb:
Auch ist für uns nicht ganz ersichtlich, ob eine Voranfrage besser mit einem Architekten gestellt wird oder ob das auch problemlos Privatleute machen können. Und bzgl. der (erforderlichen?) Bauzeichnung: Wie gestaltet sich der Umgang, wenn eine solche noch nicht vorliegt? Reichen dann auch skizzenhafte Angaben wie oben aufgeführt? Wie sind eure Erfahrungen dazu? 🙂la-ma-ma schrieb:
Sprich im ersten Schritt an die Baubehörde wenden und mündlich erfragen, ob das grundsätzlich möglich ist?Mündlich geht gar nichts. Man kann aber nach meinem Kenntnisstand einfach den Plan nehmen, eine Trennlinie vom Bestand ziehen, die zeigt, was später Euer sein kann, und dort ein Rechteck (oder zwei, zb für Garage) für das Haus einzeichnen. Ein paar Zahlen zu beider neuen Grundstücke und dem alten im Verhältnis zu den überbauten Flächen (Qm) gehört natürlich auch dazu (inkl kleiner Berechnungen). Das übliche halt.la-ma-ma schrieb:
Ich weiß, dass dort perspektivisch ein kleines Baugebiet entstehen soll. Wir hätten jedoch die Möglichkeit, vorab ein Grundstück zu erwerben.Das wäre dann Option 2 für Euch? Ein Baugebiet nebenan bedeutet nicht, dass ihr auf dem gedachten Grundstück bauen dürft. Dem Bauamt ist es wichtig, dass das Haus in die Umgebung passt, auch von der Größenordnung der bebauten Fläche. Da geht es um Versiegelung, Regenwasser und Abstände auf dem Grundstück. Deshalb gibt es auch in vielen Gemeinden Mindestgrössen bei Grundstücken.Wenn also das Bestandshaus sehr groß, das Grundstück in der Zahl zu klein, also die Berechnungen recht knapp daherkommen, dann bietet sich an, dass einen Architekten zu machen. Denn wenn ich schon auf dem Plan sehe, dass dem Bestandshaus mit 200qm Grundfläche 1000qm Grund bleiben muss, mir nur 500qm angeboten werden können von insgesamt 1500qm Grund, ich dann nur 100qm überbauen darf, dann wird das alles ein kleiner Akt für einen Architekten.
Bei insgesamt 3000qm kein Problem.
Normalerweise macht es der, der seine größeren Interessen wahren will. Meist der Eigentümer, der sich entschließt, zu verkaufen. Denn wenn das Vorhaben nach Eurer Bauvoranfrage für Euch nicht mehr von Interesse ist, dann will er ja dennoch verkaufen und bräuchte selbst eher die Bauvoranfrage.
11ant11.02.23 13:05
la-ma-ma schrieb:
Ich weiß, dass dort perspektivisch ein kleines Baugebiet entstehen soll. Wir hätten jedoch die Möglichkeit, vorab ein Grundstück zu erwerben.Dazu P.S.: ein neues Baugebiet schließt nicht automatisch in seinen Geltungsbereich auch umliegende Baulücken mit ein - im Gegenteil: nicht selten bleiben sogar direkt dem vorgesehenen Geltungsbereich benachbarte Grundstücke (und erst recht Reste von bereits bebauten Grundstücken) weiterhin nicht überplant oder sogar Außenbereich. Es gibt zahlreiche Threads mit ewigen Außenbereichsfluren in direktester Überdenzaunspuckentfernung zu neuen Baugebieten.Im übrigen wurden hier einige Hinweise gegeben - von mir auch auf Suchbegriffe für die weitere Recherche in diesem Forum - und von Yvonne auch schon eine erkennbare Rückfrage gestellt (die meinigen Rückfragen sind ja zuweilen nur zwischen den Zeilen zu lesen), und die/der TE war zwischenzeitlich anwesend, ohne darauf einzugehen. Das finde ich schade. Zum Einen leben Foren vom Dialog, und nicht zuletzt auch vom Mehrwert auch für die MitleserInnen. Eine offene Sprechstunde mit beitragsfrei gegebenem Rat soll dennoch Früchte tragen. Denn "kostenlos" ist dies nicht, die RatgeberInnen wenden dafür Zeit auf.
la-ma-ma11.02.23 13:38
11ant schrieb:
Du schreibst, das Grundstück läge am Ort, wo Du schon ansässig bist. Das sollte genügen, um die Perspektiven vor Ort zu kennen. Und Du schreibst, es solle ein Baugebiet entstehen. Was Du nicht schreibst, ist: was ist da denn jetzt ?Aktuell ist dort eine Grunfläche. Unser Grundstück würde jedoch in den Bereich des Aufstellungsbeschlusses fallen. Von daher gehe ich davon, dass die Bebauung auch ohne Bebauungsplan vermutlich nach §34 zu realisieren ist?
ypg schrieb:
Mündlich geht gar nichts. Man kann aber nach meinem Kenntnisstand einfach den Plan nehmen, eine Trennlinie vom Bestand ziehen, die zeigt, was später Euer sein kann, und dort ein Rechteck (oder zwei, zb für Garage) für das Haus einzeichnen. Ein paar Zahlen zu beider neuen Grundstücke und dem alten im Verhältnis zu den überbauten Flächen (Qm) gehört natürlich auch dazu (inkl kleiner Berechnungen). Das übliche halt.Das ist schon mal gut zu wissen, danke.
ypg schrieb:
Das wäre dann Option 2 für Euch? Ein Baugebiet nebenan bedeutet nicht, dass ihr auf dem gedachten Grundstück bauen dürft. Dem Bauamt ist es wichtig, dass das Haus in die Umgebung passt, auch von der Größenordnung der bebauten Fläche. Da geht es um Versiegelung, Regenwasser und Abstände auf dem Grundstück. Deshalb gibt es auch in vielen Gemeinden Mindestgrössen bei Grundstücken.Das wäre Option 2 für uns, genau. Allerdings könnte die Erschließung noch eine ganze Weile dauern. Daher würden wir Variante 1 favorisieren.
ypg schrieb:
Normalerweise macht es der, der seine größeren Interessen wahren will. Meist der Eigentümer, der sich entschließt, zu verkaufen. Denn wenn das Vorhaben nach Eurer Bauvoranfrage für Euch nicht mehr von Interesse ist, dann will er ja dennoch verkaufen und bräuchte selbst eher die Bauvoranfrage.Mir scheint es, dass der Eigentümer uns gerne die Aufgabe übertragen würde. Finde ich auch nachvollziehbar, wenn wir etwas 'vorab' abhaben wollen.
kbt0911.02.23 13:46
la-ma-ma schrieb:
Finde ich auch nachvollziehbar, wenn wir etwas 'vorab' abhaben wollen.Naja ... je nach dem, was man darf, lässt sich ein Grundstück ja günstiger oder teurer verkaufen. Es sollte also im Interesse des Verkäufers liegen zu wissen, was mit dem Stück Land, das verkauft werden soll, machbar ist.Schorsch_baut11.02.23 14:10
Für das Neubaugebiet wird es einen Bebauungsplan geben und der wird dann vermutlich auch auf Dein Grundstück als Teil des Aufstellungsbeschlusses angewendet. Wäre meine Vermutung.
la-ma-ma11.02.23 14:17
Schorsch_baut schrieb:
Für das Neubaugebiet wird es einen Bebauungsplan geben und der wird dann vermutlich auch auf Dein Grundstück als Teil des Aufstellungsbeschlusses angewendet. Wäre meine Vermutung.Das wäre doch aber nur von Vorteil oder?
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