ᐅ Ist ein Neubau mit unseren Kosteneinschätzungen möglich?
Erstellt am: 08.06.24 13:28
motorradsilke08.06.24 21:44
Die Abrisskosten für die Scheune werden nicht reichen. Wir haben vor 3 Jahren für den Abriss eines kleinen entkernten Einfamilienhauses mit Auffüllen des Teilkellers schon 20000 Euro bezahlt.
Aber muss die Scheune denn abgerissen werden? So ein Teil ist ja Gold wert, wenn es noch intakt ist.
Aber muss die Scheune denn abgerissen werden? So ein Teil ist ja Gold wert, wenn es noch intakt ist.
YunSunAn09.06.24 08:56
motorradsilke schrieb:
Die Abrisskosten für die Scheune werden nicht reichen. Wir haben vor 3 Jahren für den Abriss eines kleinen entkernten Einfamilienhauses mit Auffüllen des Teilkellers schon 20000 Euro bezahlt.
Aber muss die Scheune denn abgerissen werden? So ein Teil ist ja Gold wert, wenn es noch intakt ist.Die muss leider weg, auch wenn hier richtig viel Stauraum ist und die echt super ist.
Das neue Häuschen soll dort anstelle der Scheune stehen. Ansonsten würden wir ca. 40-50.000 EUR für die Hinterlandbebauung zahlen (so sagte man uns).
Zudem ist es auch unklar bezüglich der Grundflächenzahl.
Das Grundstück auf dem gebaut werden soll, muss noch ein wenig erweitert werden und dann war die Idee, dieses dann zu teilen.
Das Bauamt sagte mir, dass vom zweiten Grundstück (landwirtschaftlich eingetragen, es handelt sich um eine große Koppel) die genutzten Gartenflächen auf das Bebauungsgrundstück zugeteilt werden müssten und man dann "Platz" schaffen müsste.
Wie viel und was, wollte man mir nicht sagen, außer dann man es bei einer Bauvoranfrage genauer prüfen könnte.
motorradsilke09.06.24 09:08
YunSunAn schrieb:
Die muss leider weg, auch wenn hier richtig viel Stauraum ist und die echt super ist.
Das neue Häuschen soll dort anstelle der Scheune stehen. Ansonsten würden wir ca. 40-50.000 EUR für die Hinterlandbebauung zahlen (so sagte man uns).
Zudem ist es auch unklar bezüglich der Grundflächenzahl.
Das Grundstück auf dem gebaut werden soll, muss noch ein wenig erweitert werden und dann war die Idee, dieses dann zu teilen.
Das Bauamt sagte mir, dass vom zweiten Grundstück (landwirtschaftlich eingetragen, es handelt sich um eine große Koppel) die genutzen Gartenflächen auf das Bebauungsgrundstück zugeteilt werden müssten und man dann "Platz" schaffen müsste.
Wie viel und was, wollte man mir nicht sagen, außer dann man es bei einer Bauvoranfrage genauer prüfen könnte.Naja, aber der Abriss wird auch min. 30000 kosten, wenn nicht mehr. Es sei denn, ihr könnt viel allein machen. Du brauchst dann auch keine Garage mehr, kein Gartenhaus usw. Damit dürfte sich das rechnen.
Ich würde das nochmal überlegen.
Vanman161009.06.24 09:20
nordanney schrieb:
Inzwischen sind Schwiegerkinder per se schon dabei. Euren Zwischenschritt kann man sich heute sparen.Ist das seit diesem Jahr so? Letztes Jahr lag der Freibetrag bei der Schenkungssteuer für Schwiegerkinder noch bei 20.000. Da ist man bei Grundstücken relativ schnell drüber.
Grundaus10.06.24 08:02
Vanman1610 schrieb:
Ist das seit diesem Jahr so? Letztes Jahr lag der Freibetrag bei der Schenkungssteuer für Schwiegerkinder noch bei 20.000.
Da ist man bei Grundstücken relativ schnell drüber.man muss zwischen Schenkungssteuer und Grunderwerbsteuer unterscheiden.Schorsch_baut10.06.24 09:18
YunSunAn schrieb:
Die muss leider weg, auch wenn hier richtig viel Stauraum ist und die echt super ist.
Das neue Häuschen soll dort anstelle der Scheune stehen. Ansonsten würden wir ca. 40-50.000 EUR für die Hinterlandbebauung zahlen (so sagte man uns).
Zudem ist es auch unklar bezüglich der Grundflächenzahl.
Das Grundstück auf dem gebaut werden soll, muss noch ein wenig erweitert werden und dann war die Idee, dieses dann zu teilen.
Das Bauamt sagte mir, dass vom zweiten Grundstück (landwirtschaftlich eingetragen, es handelt sich um eine große Koppel) die genutzten Gartenflächen auf das Bebauungsgrundstück zugeteilt werden müssten und man dann "Platz" schaffen müsste.
Wie viel und was, wollte man mir nicht sagen, außer dann man es bei einer Bauvoranfrage genauer prüfen könnte.Ich rate dringend zu einer Bauvoranfrage. Freunde von uns sind richtig auf die Nase gefallen, da die mündliche Auskunft vom Amt von der übergeordneten Stelle kassiert wurde. Da ging es auch darum, in zweiter Reihe zu bauen und zwei Flurstücke zu vereinen, um Platz zum Bauen zu haben. Grünland im Außenbereich darf in NRW aber nicht einfach durch Zusammenlegung genutzt werden, um die Grundflächenzahl zu vergrößern. Jetzt dürfen sie maximal 80 qm Fläche versiegeln und streiten sich mit dem Bauamt über die Geschosszahl.Ähnliche Themen