Ist ein Hausbau/Hausanbau im Gewerbegebiet möglich?

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_Puma87

Hallo zusammen,
ich möchte gerne bei meinen Eltern bauen in Niedersachsen.
Es ist ein Gewerbegebiet GI.

Es wurde bei der Gemeinde angefragt hinter dem Haus meiner Eltern zu bauen.
Die Antwort lautete:
„Bei der von Ihnen gewünschten Stelle ist keine Wohnbebauung möglich.
Alle „grau“ dargestellten Flächen sind Industrieflächen, wie aus dem Bebauungsplan ersichtlich. Die „blau“ eingetragenen Linie kennzeichnet die Baugrenze. Im Bebauungsplan ist keine Fläche für Wohnraum ausgewiesen. Hiermit kann ich ebenfalls nur empfehlen sich von einem Architekten beraten zu lassen.“
Das bedeutet für mich, ein Architekt könnte eine Lösung dafür haben wie man doch noch bauen könnte? Die Häuser wurden damals für Betriebsleiter etc. von der Firma nebenan gebaut und das abreißen und ein Neubau ist wohl nicht zulässig.

Ich habe auch die Möglichkeit von der Nachbarin Land zu kaufen. Wäre es denn einfacher wenn ich neben meinen Eltern „anbaue“ sprich eine Garage zwischen beide Häuser setzen?
Im Anhang sind einige Bilder zur Veranschaulichung.

Bin für jede Hilfe dankbar.
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P

_Puma87

Frag beim Bauamt mal um einen Anbau nach, je nach Antwort siehst Du, ob überhaupt etwas Möglich ist.
Allein schon die Aussage der Gemeinde sagt für mich aus, dass ich denen beweisen muss, das ein Bau möglich wäre. Daher möchte ich mich erst anderweitig informieren bevor ich mich nochmal an das Bauamt oder ähnliches wende.
 
Pinky0301

Pinky0301

Soweit ich weiß, ist Wohnen im Gewerbegebiet nur in Ausnahmefällen möglich. Habe sogar schon von Fällen gehört, da wurden Leute nach zig Jahren aus ihren Wohnungen geworfen. Da sollte man vielleicht lieber keine schlafenden Hunde wecken.
 
11ant

11ant

§8 (3) 1. Baunutzungsverordnung sagt (bzgl. GE, und hier reden wir ja sogar von einem GI): "Ausnahmsweise können zugelassen werden
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,"
und in VG Augsburg, Urteil v. 18.08.2016 – Au 5 K 16.577 ist eine Geschäftsführerin damit abgeblitzt, das für ihren Betriebsleiter errichtete Wohnhaus weiternutzen zu dürfen. Kurz gesagt: mache Dir keine großen Hoffnungen.
Ich habe auch die Möglichkeit von der Nachbarin Land zu kaufen. Wäre es denn einfacher wenn ich neben meinen Eltern „anbaue“ sprich eine Garage zwischen beide Häuser setzen?
Nein. Eine Betriebsleiterwohnung für Deinen Betrieb auf dem Grundstück des Nachbarbetriebes sehe ich nicht, und eine Verkettung der Baukörper sehe ich an der Situation nichts ändern.
 
P

_Puma87

Na gut, andere Meinungen gibt es anscheinend nicht. Werde es mal trotzdem Wagen. Finde es einfach unfair wenn es nicht möglich ist. Dann kann man Grundstück auch nicht loswerden nach aktueller Lage.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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