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ᐅ Innen anders bauen als genehmigt?!


Erstellt am: 18.02.2022 22:29

Baubeginnerin 18.02.2022 22:29
Hallo,
Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage.
Wir haben ein Grundstück in einem Neubaugebiet gekauft und fragen uns, was passiert, wenn wir innen anders bauen als nach der Bauanzeige genehmigt.

Wir planen mit einer Einliegerwohnung im EG zu bauen und müssen deshalb drei Stellplätze haben. Heute haben wir erfahren, dass diese alle so zugänglich sein müssen, sodass man keinen anderen Stellplatz überqueren muss. Zudem darf dies nur der bei uns rechten Seite des Grundstücks sein und nicht auf beiden Seiten und ich nur ein Stellplatz im Vorgarten. Das Grundstück ist schmal und es gibt eine Möglichkeit dies zu umgehen: offiziell ein Einfamilienhaus bauen. Denn dann brauchen wir nur zwei Stellplätze, die auch Hintereinander sein dürfen.
Sprich wir würden im Plan nur eine Sache ändern und zwar eine größere Tür zwischen den beiden aneinnderliegenden Wohnzimmern (zu Haus und Einliegerwohnung)
Wir haben aber nicht vor, diese Tür wirklich zu bauen.

Kommt irgendwann jemand und prüft das nach? ?

Myrna_Loy 18.02.2022 22:43
Spätestens wenn sich jemand mit der Adresse als Wohnsitz meldet, oder ihr die Mieteinnahmen der Steuer meldet kann das hochgehen. Garstige Nachbarn sind auch gerne Helfer der Behörden.

Myrna_Loy 18.02.2022 23:14
Kommt wohl auch auf die Gemeinde an. Bei uns ist das Landratsamt in Sachen Stellplätzen komplett humorlos und rigide. Das wird tatsächlich überprüft. Teils auch einfach stichprobenartig straßenweise.

Haussuche85 18.02.2022 23:50
Wenn was passiert, z.B. bei Brand zahlt sicher keine Versicherung, weil es nicht der Baugenehmigung entspricht.

Ysop*** 19.02.2022 05:43
Meinst du nicht, dass das schon im genehmigungsverfahren auffällt? Die Einliegerwohnung wird doch eine eigene Küche und Bad haben?

Grundsätzlich finde ich die Stellplatzregelung auch sinnvoll. Es ist teilweise ziemlich unlustig, durch Wohngebieten zu fahren, wo die Straße vollgeparkt ist.

SoL 19.02.2022 06:16
Ysop*** schrieb:

Meinst du nicht, dass das schon im Genehmigungsverfahren auffällt? Die Einliegerwohnung wird doch eine eigene Küche und Bad haben?

Grundsätzlich finde ich die Stellplatzregelung auch sinnvoll. Es ist teilweise ziemlich unlustig, durch Wohngebieten zu fahren, wo die Straße vollgeparkt ist.
Wenn man nur die Förderung abgreifen wollte, plant man von vornherein das "Bad" als eigenes Gäste-WC ein. Und die Küche ist ja ein normaler Raum, der nur entsprechende Anschlüsse ja, die man gut verkleiden kann.

Du glaubst gar nicht, wie kreativ Leute werden, wenn es ums Besch... Betrügen geht.
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