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ᐅ Immobilienverkauf - Ausstattung und Wohnung getrennt?


Erstellt am: 17.06.20 21:18

Oetti18.06.20 08:02
nordanney schrieb:

Bei einem mittleren 5-stelligen Betrag reden wir über 75-100€ Kosten. Er spart also quasi nichts im Verhältnis zu den Gesamtkosten.
Naja, ein wenig mehr ist es schon. Je nach Bundesland macht die Grundsteuer bei 10.000 Euro zwischen 350 und 650 Euro aus. Und ein mittlerer 5-stelliger Betrag ist für mich mehr als 10.000 Euro glatt.
nordanney18.06.20 08:06
Oetti schrieb:

Naja, ein wenig mehr ist es schon. Je nach Bundesland macht die Grundsteuer bei 10.000 Euro zwischen 350 und 650 Euro aus.
Auf das Mobiliar macht die Grundsteuer genau 0€ aus, wenn es im Kaufvertrag ausgewiesen ist. Der Käufer spart somit auch genau 0€ bei der Grunderwerbsteuer.
cschiko18.06.20 08:16
Das stimmt vom Grundsatz, aber es könnte schon sein, dass es Nachfragen gibt wenn man bei z.B. 250.000€ Kaufpreis dann 50.000€ aufs Inventar schreibt.

Es gibt eben doch auch Fälle, wo das Inventar lediglich genutzt wird, um darüber die Grunderwerbsteuer zu sparen. Ab einem gewissen Prozentsatz der Kaufsumme wird das dann eben doch mal kritisch hinterfragt.
Pinky030118.06.20 08:20
Gibt es denn noch Rechnungen? Dann sollte es ja kein Problem sein, solange ein realistischer Wert (Zeitwert) angesetzt wird.
Wir haben im letzten Jahr ein Haus mit (in unseren Augen) viel Schrott als Inventar gekauft, da die Verkäuferin meinte, dass wäre alles noch so wertvoll Haben nicht damit gerechnet, dass wir beim Finanzamt durchkommen, aber die haben 65k einfach so akzeptiert.
saralina8718.06.20 08:24
Ich weiß, das klingt jetzt möglicherweise komisch, aber auch den Leuten im Finanzamt sind die gängigen Preise bekannt (stellt euch vor, die sehen jeden Tag ganz viele Kaufverträge!) und sie können ganz gut einschätzen, ob das angegebene Verhältnis zwischen Inventar und Rest passt...
Leute, mal ehrlich, die wenigsten Finanzbeamten warten darauf jemandem ans Bein pieseln zu können. Macht den Vertrag, realistisch, ohne Tricksereien und gut ist.
Oetti18.06.20 08:41
nordanney schrieb:

Auf das Mobiliar macht die Grundsteuer genau 0€ aus, wenn es im Kaufvertrag ausgewiesen ist. Der Käufer spart somit auch genau 0€ bei der Grunderwerbsteuer.
Richtig, wenn es im Kaufvertrag als solches ausgewiesen und mit einem Wert angegeben wird.
Beispiel:
Kauf ETW für 300 K inkl. vorhandener Einbauküche, die nicht weiter im Vertrag erwähnt wird => Grunderwerbsteuer wird aus 300 K berechnet.
Kauf Kauf ETW für 300 K inkl. vorhandener Einbauküche, die im Vertrag mit 10 K erwähnt wird => Grunderwerbsteuer wird aus 290 K berechnet.

So war mein vorheriger Post zu verstehen.
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