ᐅ Immobilienverkauf - Ausstattung und Wohnung getrennt?
Erstellt am: 17.06.20 21:18
aero201618.06.20 20:14
Tarnari schrieb:
Jup, wie ich in meinem ersten Post geschrieben habe, war mir das auch bereits bekannt.
Die eigentliche Frage war eine andere.die von euch nicht erkannten Konsequenzen können schlimmstenfalls, wenn es ganz blöd läuft, sein, dass der gesamte Kaufvertrag nichtig wird. Stichwort Nebenabreden. Aber ich wiederhole mich.Tarnari18.06.20 20:21
Auch da habe ich gesagt, dass ich genau so etwas befürchte.
Aber lasst es gut sein, ich habe von vielen gute Antworten erhalten. An all jene ganz lieben Dank.
Aber lasst es gut sein, ich habe von vielen gute Antworten erhalten. An all jene ganz lieben Dank.
HilfeHilfe19.06.20 08:29
um wqelchen betrag geht es den bei den möbeln ?
Joedreck20.06.20 09:21
Das ist keine Nebenabrede, sondern ein Kaufvertrag der dann getrennt vom Hauskauf ist.
aero201620.06.20 09:46
Joedreck schrieb:
Das ist keine Nebenabrede, sondern ein Kaufvertrag der dann getrennt vom Hauskauf ist.die Rechtsprechung dazu fällt mal so und mal so aus. Es gibt nicht wenige Urteile, die den Kaufvertrag als ungültig erklären weil z.B. eine Einbauküche (die dann als wesentlicher Teil des Grundstücks von Gericht gewertet wurde) in einem separaten Vertrag verkauft wurde, über den sich die Parteien dann im Anschluss gestritten haben.Es gibt auch anders lautende Urteile.
Gerade bei Einbaumöbeln wäre mir persönlich das Risiko aber zu groß.
ypg20.06.20 09:49
Ach so: ich kann mich erinnern, dass der Notar tatsächlich vom Kaufpreis die 10jährige AfA benutzt hat, vor Allem in der Küche.
Markise weiß ich nicht mehr.
Gardinen gehören nicht zu einer Immobilie.
Markise weiß ich nicht mehr.
Gardinen gehören nicht zu einer Immobilie.
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