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ᐅ Kaufvertrag prüfen / auf Vorverkaufsrechtverzicht wird verzicht


Erstellt am: 04.12.18 21:05

Laynne05.12.18 23:43
Yosan schrieb:
Also habt ihr den Vertrag schon unterschrieben und jetzt keine Finanzierung?
Wir haben den Notartermin damals eine Woche verschieben müssen, weil der Bank noch ein paar Unterlagen gefehlt hat.
Als wir dies dem Makler mit geteilt haben, kam nur seine Antwort "sie können doch jetzt schon unterschreiben und gehen mit dem Vertrag dann zur Bank und klären alles weitere..." Auf Verneinung dessen, wurde das Haus für andere Interessenten wieder frei gegeben, weil wir ja zu "langsam" wären und andere sofort unterschreiben würden.

Wir haben dann eine Woche später unterschrieben und warten jetzt immer noch auf die Auszahlung der Bank, weil ständig irgendwelche Unterlagen gefehlt haben.
Hätten wir das alles vorher gewusst, hätten wir direkt einen anderen Notar genommen. Seltsam, wie sehr Dinge sich mit der Zeit ändern können...
Yosan05.12.18 23:45
Laynne schrieb:
Wir haben den Notartermin damals eine Woche verschieben müssen, weil der Bank noch ein paar Unterlagen gefehlt hat.
Als wir dies dem Makler mit geteilt haben, kam nur seine Antwort "sie können doch jetzt schon unterschreiben und gehen mit dem Vertrag dann zur Bank und klären alles weitere..." Auf Verneinung dessen, wurde das Haus für andere Interessenten wieder frei gegeben, weil wir ja zu "langsam" wären und andere sofort unterschreiben würden.

Wir haben dann eine Woche später unterschrieben und warten jetzt immer noch auf die Auszahlung der Bank, weil ständig irgendwelche Unterlagen gefehlt haben.
Hätten wir das alles vorher gewusst, hätten wir direkt einen anderen Notar genommen. Seltsam, wie sehr Dinge sich mit der Zeit ändern können...
Oha ok...habt ihr inzwischen aus eigener Tasche schon gezahlt oder wie ist nun grade der Stand? Blick da grad nicht durch
Laynne06.12.18 00:18
Das Ganze ist eine lange und verwirrende Geschichte, die hoffentlich bald eine positives Ende (Schlüsselübergabe) hat.

Wir wollten unsere ETW verkaufen und ein Haus kaufen. Haben dann auch endlich ein schönes Reihenhaus gefunden und wurden direkt nach der Besichtigung dazu gedrängt eine Reservierungsvereinbarung zu unterschreiben, welche einem Kaufvertrag glich.
Ein zweiter Besichtigungstermin wurde nur widerwillig gemacht und wir wurden angemacht, wieso wir den Vertrag nicht unterschrieben haben etc...
Danach wäre das Haus angeblich schon weg gewesen, weil wir den Vertrag nicht unterschrieben haben.
Das Haus war für uns aber perfekt und wir haben ein paar Euros drauf gelegt. So bekamen wir auch direkt den Zuschlag und man wolle ja schon in den nächsten Tagen den Notartermin machen.
Uns fehlte die Finanzierungsbestätigung der Bank also mussten wir den Termin ein paar Tage verschieben.
Das Ganze wurde negativ ausgelegt und die Verkäufer würden das Haus ja wieder für andere frei geben.
Man merkte, die wollten das einfach alles schnell abwickeln und ihr Geld bekommen.
Wir hatten drei Tage später endlich grünes Licht von der Bank und unterschrieben den Kaufvertrag.
Kurz danach kamen die ersten Rechnungen und die Nebenkosten waren fällig. Wir warteten auf die Auszahlung der Bank und bekamen dann immer wieder zu hören "es fehlen noch die Unterlagen, der Fall ist noch in Bearbeitung etc".
Wir haben eine 100% Finanzierung angefragt. Nicht, weil wir das Geld nicht haben, sondern weil wir im Moment noch nicht dran kommen (ETW verkaufen, Bausparvertrag etc...).
Nach einem Papierkrieg und diversen Telefonaten später wurde der erste Teilbetrag des Darlehens ausbezahlt und wir konnten die Nebenkosten vor ein paar Tagen zahlen. Der Bank fehlen jetzt nur noch zwei Unterlagen vom Notar, weil dieser die Unterlagen unvollständig verschickt hat.
Danach würde der Kaufpreis ausbezahlt werden.

Ich kann keinem so ein Hin- und Her empfehlen.

Gäbe es irgendetwas, abgesehen von dem Vorverkaufsrecht der Stadt, was später noch als böse Überraschung kommen könnte?
Escroda06.12.18 08:09
Laynne schrieb:
Gilt die Frist von zwei Monaten ab dem Notartermin, der Vormerkung im Grundbuch oder der Eintragung im Grundbuch?
nordanney schrieb:
Frist: Zwei Monate nach Bekanntwerden des Kaufvertrags bei der Gemeinde.
Im Zweifelsfall musst Du beweisen, dass die Gemeinde bereits im Oktober über den Kaufvertrag unterrichtet wurde. Wenn der Notar nichts abgeschickt hat, der Brief bei der Post, der Behördenpoststelle oder vom Schreibtisch des Sachbearbeiters verschwunden ist, hat die Frist noch gar nicht begonnen.
Laynne schrieb:
Könntest du mir bitte den Link hier rein stellen?
https://www.hausbau-forum.de/threads/gemeinde-moechte-anteile-meines-Grundstücks-erwerben.28867/
Laynne schrieb:
Das Notariat gibt es schon in dritter oder vierter Generation und man hört und liest nur positives...Der Makler möchte schnell sein Geld sehen...und nun fehlen der Bank diverse Unterlagen vom Notar
Kann auch alles ganz harmlos sein. Die langjährige Mitarbeiterin im Notariat ist im Sommer in den Ruhestand getreten und nun muss bis zur Wiederbesetzung eine Rechtsanwaltsfachangestellte von einer Zeitarbeitsfirma, die noch nie in einem Notariat gearbeitet hat, ohne vernünftige Einarbeitung alles erledigen. Der Verkäufer hat eine ETW mit 100% Finanzierung gekauft und braucht dringend das Geld. Der Makler will aus steuerlichen Gründen unbedingt dieses Jahr noch seine Provision verbuchen.
Laynne schrieb:
was im schlimmsten Fall passieren könnte...
Die Stadt will Nachverdichten und braucht einen Zugang zum Innenbereich des Baublocks. Sie hat bereits einen Bebauungsplan aufgestellt und wartet auf den ersten Verkauf, um das Haus abzureißen und mit der Erschließung zu beginnen.
nordanney schrieb:
Ihr zahlt den KP, da ja auf den Verzicht nicht gewartet werden muss und habt auch direkt für viel Geld sofort die Handwerker im Haus und die neuen Möbel vor der Tür stehen.
Da fällt dem Notar ein, dass er die Stadt ja noch gar nicht über den Verkauf informiert hat und holt das jetzt nach.
nordanney schrieb:
Da geht die Aussage der Stadt ein, dass sie das Objekt doch kauft. Ihr sitzt auf den Kosten für die Handwerker und die Stadt nimmt Euch das Haus weg (rechtlich ja auch ok, wenn es einen Grund für die Stadt gibt).
Laynne schrieb:
Gäbe es irgendetwas, abgesehen von dem Vorverkaufsrecht der Stadt, was später noch als böse Überraschung kommen könnte?
Der Vorbesitzer hat seit Jahren wegen falscher Angaben zu den versiegelten Flächen zu wenig Grundbesitzabgaben bezahlt. Nun kommt die Nachforderung an den neuen Eigentümer, der das Geld vom Vorbesitzer einklagen muss.
Laynne06.12.18 09:45
Escroda schrieb:
Im Zweifelsfall musst Du beweisen, dass
die Gemeinde bereits im Oktober über den Kaufvertrag unterrichtet wurde. Wenn der Notar nichts abgeschickt hat, der Brief bei der Post, der Behördenpoststelle oder vom Schreibtisch des Sachbearbeiters verschwunden ist, hat die Frist noch gar nicht begonnen.
Dann dürfte ich doch rein theoretisch aber auch noch keine Post vom Amtsgericht, dem Finanzamt oder neue Grundbuchauszüge erhalten haben oder?
Escroda schrieb:

...bis zur Wiederbesetzung eine Rechtsanwaltsfachangestellte von einer Zeitarbeitsfirma, die noch nie in einem Notariat gearbeitet hat, ohne vernünftige Einarbeitung alles erledigen.
Stimmt, solche Szenarien gibt es. Bei und war es allerdings der Chef höchstpersönlich.
Escroda schrieb:
..wartet auf den ersten Verkauf, um das Haus abzureißen und mit der Erschließung zu beginnen.
Bei einem Reihenmittelhaus? In einem reinen Wohngebiet?
Wir grenzen noch nicht einmal direkt an die Straße, weshalb der Fall "wir brauchen noch ein paar cm vom Grundstück.... die Straße/der Fußweg ist zu eng..." auch nicht eintreten kann.
Escroda schrieb:

Da fällt dem Notar ein, dass er die Stadt ja noch gar nicht über den Verkauf informiert hat und holt das jetzt nach.
Können wir das iwie selber prüfen?
Wo genau kann ich das bei der Gemeinde dafür anfragen?
Escroda schrieb:

Der Vorbesitzer hat seit Jahren wegen falscher Angaben zu den versiegelten Flächen zu wenig Grundbesitzabgaben bezahlt. Nun kommt die Nachforderung an den neuen Eigentümer, der das Geld vom Vorbesitzer einklagen muss.
An so einen Fall hab ich noch gar nicht gedacht. Kommt aber vermutlich auch nur sehr selten vor?!

Was mich nur stutzig macht. Wir haben die Grundschuldbestellungsurkunde etc. letztens mit dem Notar ausgefüllt und dieser hat die Sachen umgehend zur Bank geschickt. Allerdings steht in dem Anschreiben folgendes drin "auf Grundlagen meiner Akten und der Einsicht in die Antragsliste vom heutigen Tag sind mir keine Umstände bekannt, die der Eintragung des Grundpfandrechtes in der vereinbarten Rangstelle entgegen stehen.
Die Grundakten habe ich nicht eingesehen."
Wieso sieht er die Grundakten nicht ein und warum schreibt er nicht direkt, dass die Bank an erster Stelle im Grundbuch steht?
Der Bank war das natürlich auch nicht stichfest und sie benötigen neue Unterlagen.
Es liegt jetzt also nur noch am Notar, dass der Kaufpreis ausbezahlt wird...
Escroda06.12.18 10:04
Laynne schrieb:
Dann dürfte ich doch rein theoretisch aber auch noch keine Post vom Amtsgericht, dem Finanzamt oder neue Grundbuchauszüge erhalten haben oder?
Das kommt darauf an, was bereits eingetragen wurde. Wenn's nur die Auflassungsvormerkung ist, ist das vom Vorkaufsrecht unabhängig. Und Amtsgericht und Finanzamt haben mit der Gemeinde zunächst einmal nichts zu tun.
Laynne schrieb:
Bei einem Reihenmittelhaus? In einem reinen Wohngebiet?
Wie schon einige Andere geschrieben haben: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Vorkaufsrecht besteht, ist schon recht gering und dass es dann auch ausgeübt wird, ist noch geringer. Aber es gibt solche Fälle (s. anderen Thread) und das Negativattest gibt dir diesbezüglich absolute Rechtssicherheit und macht den notwendigen Nachweis fürs Grundbuchamt unproblematisch.
Laynne schrieb:
Wo genau kann ich das bei der Gemeinde dafür anfragen?
Ich kenne Eure Verwaltungsstruktur in der Gemeinde nicht. Üblicherweise nennen sich die Ämter Liegenschaftsamt oder Immobilienmanagement. Ein kreativer Bürgermeister hat vielleicht noch andere Begriffe geprägt. Einfach mal die Zentrale anrufen. solange Du nicht nach personenbezogenen Daten fragst, sollte auch eine telefonische Auskunft möglich sein.
Laynne schrieb:
Kommt aber vermutlich auch nur sehr selten vor?!
Ja, ich glaube schon. Anruf beim Steueramt (oder wer auch immer bei Euch zuständig ist) gibt Klarheit.
Laynne schrieb:
Wieso sieht er die Grundakten nicht ein und warum schreibt er nicht direkt, dass die Bank an erster Stelle im Grundbuch steht?
Ich kann es Dir nicht sagen. Deine Schilderungen klingen insgesamt sehr ungewöhnlich und da klingeln bei mir die Alarmglocken, vielleicht völlig zu Unrecht.
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