ᐅ Immobilienverkauf - Ausstattung und Wohnung getrennt?
Erstellt am: 17.06.20 21:18
Seven198418.06.20 11:19
Hallo, normalerweise kommt der gesamtkaufpreis in den notarvertrag und wird separat ausgerwiesen für inventar, damit die grunderwerbsteuer wegfällt darauf. den Notar muss er dafür natürlich dennoch bezahlen. grundsätzlich würde ich alles auflisten was in dem kontext dieses vertrages einfliesst. wenn nämlich neben dem Notarvertrag gelder fließen kommt ggf. ein schwebend unwirksamer vertrag zu stande und wenn ihr sagt, der is abgezockt.....
in welcher ecke der republik ist denn die Wohnung? Kaufe auch ETWs an.
in welcher ecke der republik ist denn die Wohnung? Kaufe auch ETWs an.
NatureSys18.06.20 11:22
Ja, von einem abgezocktem Käufer soll man sich insbesondere nicht abzocken lassen, sondern alles in einem Vertrag abhandeln.
aero201618.06.20 11:44
ich finde es äußerst kritisch, dass ihr immer wieder mit gefährlichem Halbwissen juristischer Rat erteilt wird.
Lasst euch vom Notar erklären, was es für Konsequenzen hat, wenn ihr einen zweiten (auch mündlichen) Vertrag macht (Stichwort „Nebenabreden“ -
die werden im Kaufvertrag nämlich in der Regel ausgeschlossen).
Just my two cents.
Lasst euch vom Notar erklären, was es für Konsequenzen hat, wenn ihr einen zweiten (auch mündlichen) Vertrag macht (Stichwort „Nebenabreden“ -
die werden im Kaufvertrag nämlich in der Regel ausgeschlossen).
Just my two cents.
Tarnari18.06.20 12:23
cschiko schrieb:
Wobei ihr euch doch über die Preise für das Inventar einig seit oder nicht? Was nämlich schon stimmt, der Anteil am Kaufpreis ist nur das Eine! Wenn der Kaufpreis der ETW abzüglich des Inventars eben weiter marktüblich ist, dann passt es ja trotzdem.
Aber wenn er es eben loslösen möchte, dann schließt eben eine entsprechende Vereinbarung und er muss quasi das Inventar vor Unterschrift zahlen. Ob man da ggf. den Notar mit einem Notaranderkonto ins Boot holt, könnte man ja schauen.An so was haben wir auch bereits ged
aero2016 schrieb:
ich finde es äußerst kritisch, dass ihr immer wieder mit gefährlichem Halbwissen juristischer Rat erteilt wird.
Lasst euch vom Notar erklären, was es für Konsequenzen hat, wenn ihr einen zweiten (auch mündlichen) Vertrag macht (Stichwort „Nebenabreden“ -
die werden im Kaufvertrag nämlich in der Regel ausgeschlossen).
Just my two cents.und ein Notar muss zwingend mit ins Boot und wenn nur dazu da ist, zu bewerten, was er da vor hat.
vielen Dank für Euer Feedback. Jetzt weiß ich zumindest, dass meine Bedenken berechtigt sind.
tomtom7918.06.20 15:00
Tarnari schrieb:
dass meine Bedenken berechtigt sind.Deswegen alles in den Kaufvertrag, keinen extra Kaufvertrag und gut ist... diese Antwort steht auf Seite eins.Tarnari18.06.20 15:30
Jup, wie ich in meinem ersten Post geschrieben habe, war mir das auch bereits bekannt.
Die eigentliche Frage war eine andere.
Die eigentliche Frage war eine andere.
Ähnliche Themen