ᐅ Einspruch gegen Grunderwerbsteuer
Erstellt am: 23.02.10 22:28
Passauf20.12.11 19:38
Grunderwerbsteuer oder Grundsteuer ?? Da gibt es doch feine Unterschiede.
Meines Wissens hat der EuGH vor relativ kurzer Zeit entschieden, daß unser Väterchen Staat völlig zu Recht die Grunderwerbsteuer eintreiben darf, nicht nur für den Grund, sondern auch für die Immobilie, auf die wir schon die Märchensteuer zahlen müßen.
Und außerdem hege ich die übermächtige Vermutung, daß der Staat äußerst selten etwas hergibt, was er einmal hat. Und sollte man in seiner Einfalt dagegen prozessieren, werden eben die Gesetze so interpretiert, daß die Obrigkeit gewinnt. Dumm gelaufen für den Steuerpflichtigen, selbst schuld. Zumindest ist das meine eigene Erfahrung.
Damit will ich nur die leichtsinnige Hoffnung etwas eindämmen, hier auch nur einen müden Euro zurück zu bekommen.
Meines Wissens hat der EuGH vor relativ kurzer Zeit entschieden, daß unser Väterchen Staat völlig zu Recht die Grunderwerbsteuer eintreiben darf, nicht nur für den Grund, sondern auch für die Immobilie, auf die wir schon die Märchensteuer zahlen müßen.
Und außerdem hege ich die übermächtige Vermutung, daß der Staat äußerst selten etwas hergibt, was er einmal hat. Und sollte man in seiner Einfalt dagegen prozessieren, werden eben die Gesetze so interpretiert, daß die Obrigkeit gewinnt. Dumm gelaufen für den Steuerpflichtigen, selbst schuld. Zumindest ist das meine eigene Erfahrung.
Damit will ich nur die leichtsinnige Hoffnung etwas eindämmen, hier auch nur einen müden Euro zurück zu bekommen.
Häuslebauer4020.12.11 22:43
Passauf schrieb:
Grunderwerbsteuer oder Grundsteuer ?? Da gibt es doch feine Unterschiede.
Meines Wissens hat der EuGH vor relativ kurzer Zeit entschieden, daß unser Väterchen Staat völlig zu Recht die Grunderwerbsteuer eintreiben darf, nicht nur für den Grund, sondern auch für die Immobilie, auf die wir schon die Märchensteuer zahlen müßen.
Aber nur, wenn man Grund und Haus gemeinsam und vom gleichen Eigentümer kauft. Selbst schuld, wer das macht...
Meecrob21.12.11 09:27
Häuslebauer40 schrieb:
Aber nur, wenn man Grund und Haus gemeinsam und vom gleichen Eigentümer kauft. Selbst schuld, wer das macht...Vorsicht, das trifft auch Käufer von Bestandshäusern.
Passauf21.12.11 15:11
Häuslebauer40 schrieb:
Aber nur, wenn man Grund und Haus gemeinsam und vom gleichen Eigentümer kauft. Selbst schuld, wer das macht... Wenn jemand genau so ein Objekt will, weiß er auch, was bzgl Grunderwerbsteuer auf ihn zu kommt.
Wenn jemand Grund und Haus extra von verschiedenen Leuten kauft ("...nicht miteinander stehen oder fallen..."), aber die zwei, wie sich später herausstellt, schon früher mal miteinander telefoniert haben und ein Finanzmensch das erfährt, hat man zu 200% verloren und muß zahlen. Prozessieren ist völlig zwecklos. Das kann belegt werden, Namen sind bekannt.
Tipp vom FA: Grundstück kaufen, 7 Jahre brach liegen lassen, dann von jemand anderem bebauen lassen oder selbst bebauen. Somit sollte kein FA einen Verdacht schöpfen und eine Verbindung zwischen Grundstücksverkäufer und Bauunternehmer konstruieren können.
Sehr lebensnah. Gilt für alle, deren Nachname Krösus ist.
Meecrob21.12.11 15:24
Passauf schrieb:
Sehr lebensnah. Gilt für alle, deren Nachname Krösus ist.Und spart ganze 3TEUR : )
Hier gehts doch primär um die Grundsteuer oder?
Passauf21.12.11 16:41
Meecrob schrieb:
Und spart ganze 3TEUR : )
Hier gehts doch primär um die Grundsteuer oder? Stimmt. Aber in den Anfangsbeiträgen wurde die Grundsteuer und Grunderwerbsteuer zusammen genannt, daher habe ich mich hier eingehängt.
Also Schwamm drüber, mein Thema hat mit der Grundsteuer nichts zu tun. Und wie man hier nur 3TEUR sparen kann, habe ich nicht gerafft. Egal.
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