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ᐅ Immobilienverkauf - Ausstattung und Wohnung getrennt?


Erstellt am: 17.06.20 21:18

ypg18.06.20 08:51
Tarnari schrieb:

Wir reden von einem mittleren 5stelligen Betrag und einem abgezocktem Käufer.
Das möchten wir ungern mit „Handschlag“ abwickeln.

kann man bspw. die Zahlung des Inventars in einem zweiten Vertrag im notarvertrag voraussetzen, ohne dass sich dies für seine Steuer und Notarkosten auswirkt?
Wie schon gesagt: Unterpunkte, Auflistung.., ist Gang und Gebe. Ihr seid doch nicht die einzigen, die etwas zu verkaufen haben!
nordanney18.06.20 10:09
Oetti schrieb:

So war mein vorheriger Post zu verstehen.
Dann haben wir dasselbe Verständnis
Tarnari18.06.20 10:23
Das will er ja eben nicht.
Aber gut, wir haben gestern beschlossen, dass wir mal zusammenrechnen, was er da bezahlen will. Aus unserer Sicht sollte der Betrag nicht unpassend zum Kaufbetrag der Immobilie sein.
Dann sehen wir weiter.
nordanney18.06.20 10:32
Tarnari schrieb:

Aber gut, wir haben gestern beschlossen, dass wir mal zusammenrechnen, was er da bezahlen will.
Macht das mal. Inventar ist in der Regel aber nur noch einen Bruchteil des Neupreises wert. Küchenwerte fallen ins Bodenlose, Möbel (außer vielleicht Antiquitäten) verlieren auch extrem an Wert, selbst wenn es teure Marken sind.
Pinky030118.06.20 10:36
Es gibt da auch Rechner im Internet, um den Zeitwert zu ermitteln.
cschiko18.06.20 11:10
Wobei ihr euch doch über die Preise für das Inventar einig seit oder nicht? Was nämlich schon stimmt, der Anteil am Kaufpreis ist nur das Eine! Wenn der Kaufpreis der ETW abzüglich des Inventars eben weiter marktüblich ist, dann passt es ja trotzdem.

Aber wenn er es eben loslösen möchte, dann schließt eben eine entsprechende Vereinbarung und er muss quasi das Inventar vor Unterschrift zahlen. Ob man da ggf. den Notar mit einem Notaranderkonto ins Boot holt, könnte man ja schauen.
inventarkaufpreis