Immobilie im nicht-EU Ausland als Eigenkapital anrechnen lassen?

4,80 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Immobilie im nicht-EU Ausland als Eigenkapital anrechnen lassen?
>> Zum 1. Beitrag <<

I

Ideensucher

Danke für die Antworten, bestätigen mich in meiner Annahme.

Ich meinte es schon als "Sicherheit" für die Bank, werde dann beim nächsten Mal sorgfältiger bei der Wortwahl sein.
Dann muss Wohnung 2 wohl mittelfristig verkauft werden und aus dem Betongold wird Eigenkapital.
 
G

Grundaus

gibt´s in China überhaupt ein Grundbuchamt in dem Hypotheken eingetragen werden können und dann die ev. Zwangsversteigerung bei nicht Zahlung. Wenn überhaupt nimmt eine große Internationale Bank die Wohnungen als Sicherheit. Aufwand und Kosten dürften aber groß sein. Um welchen Betrag geht es denn bei der neuen Wohnung und wie hoch und sicher ist das Einkommen. Wenn es ein neuer Job oder andere Firma ist, kannst du das sowieso vergessen. Gibt´s eigentlich noch Arbeitgeberdarlehen?
 
Tassimat

Tassimat

Ich glaube kaum, das eine deutsche Bank Lust hat eine Zwangsversteigerung in China durchzusetzten :D. Ne, als Sicherheit dienen diese Immobilien garnicht.

Mieteinnahmen könnten von einigen Banken durchaus als Einkommen angerechnet werden, wenn du beweisen kannst, dass die regelmäßig und sicher fließen. Aber aktuell hast du keine Mieteinnahmen: Du wohnst selber drin und die andere Wohnung steht leer.
 
H

HarvSpec

Bevor du verkaufst kannst du ja auch erstmal anfragen wie die Konditionen mit niedrigem Eigenkapital sind.
Du kannst ja auch wie du schreibst darauf spekulieren (nicht negativ gemeint), dass der Mehrwert von Wohnung 2 in ein paar Jahren, die schlechteren Zinskonditionen der Bank aufwiegen.
 
I

Ideensucher

gibt´s in China überhaupt ein Grundbuchamt in dem Hypotheken eingetragen werden können und dann die ev. Zwangsversteigerung bei nicht Zahlung.
Wenn du die Wohnung kaufst und einen Bankkredit benoetigst, ist das beim Grundbuchamt vermerkt.
Dadurch wird verhindert, dass du die Wohnung ohne Einverstaendnis der Bank verkaufst.
Ist alles abbezahlt laesst du dir das von der Bank bestaetigen, rennst mit dem Wisch zum Grundbuchamt und die nehmen den Eintrag dann raus.
Umzug ist innerhalb der Firma, aber Tendenz ist wohl: Vertrag befristet auf 1 Jahr.
Chef haette gerne direkt unbefristet gemacht, aber die Personalabteilung meinte "den kennen wir nicht gut genug" - dabei arbeite ich hier schon etliche Jahre. Daher ist die Frage vielleicht nur hypothetisch und die Bank sagt "Kommen Sie im Fruehjahr 20222 wieder".

Mieteinnahmen bestaetigen wird sicher nicht leicht. Zumal in China 1-Jahresvertraege ueblich sind die immer neu verhandelt werden aka "der Vermieter fragt jedes Jahr nach 50 Euro mehr".

Konditionen ohne Verkauf von Wohnung 2 duerften nicht so prall sein, weil ich dann quasi eine 100% Finanzierung braeuchte, meine Ersparnissue reichen fuer ein Auto und Wohnungseinrichtung. Aber fragen kostet ja nichts.
Es wird im Falle eines Immbilienkaufs dann wohl auf Verkauf von Wohnung 2 hinauslaufen und die Mieteinnahmen von Wohnung 1 fuer eine jaehrliche Sondertilgung zu verwenden. Ist ja so schlecht auch nicht.
 
H

HilfeHilfe

Einfach mal durchrechnen lassen was dir ein Verkauf bringt. Ob du durch den Cashanteil soviel bessere Konditionen erhälst. Ansonsten werden dir Mieteinnahmen angerechnet sofern du diese nachweist , am besten versteuerst. Mieteinnahmen aus dem Ausland werden denke ich eher schwierig.

Wie schaut es den mit deinem Einkommen aus ? Ausland oder Deutschland. Das wird eher der knackpunkt sein
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3118 Themen mit insgesamt 67455 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben