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ᐅ Hessischen Bauordnung - Garage Grenzbebauung


Erstellt am: 03.04.17 11:05

Payday08.04.17 22:06
Dirk Grafe schrieb:
Nein bzw. nicht ohne Einwilligung des Nachbarn, da sich die Höhen immer auf die Lage des Geländes an der Grenze auf dem Baugrundstück bemessen, also da, wo Deine Garage steht.
gilt nicht die referenzhöhe des nachbargrundstückes für die Höhe der fahrzeugüberdachung?

wenn ihr eine Baulast eintragen lassen wollt könntet ihr aber auch eine längere Garage eintragen lassen. so nach den Motto "wenn du so eine hohe abböschung willst wollen wir ne längere Garage". unser Bauamt hat uns mal erzählt, das es denen im Grunde egal ist was auf den grenzen zwischen privatgrundstücken abgeht und sich die Nachbarn nur einigen müßten (im gewissen rahmen natürlich und die Sicherheit aller muss immer gewährleistet werden) und die Baulast das dann nur rechtssicher festhält.
wie kommt man auf die Idee 1,5meter Höhenunterschied so einzubringen?
DG08.04.17 22:11
Payday schrieb:
gilt nicht die referenzhöhe des nachbargrundstückes für die Höhe der fahrzeugüberdachung?

Nein. Immer die Höhe des Baugrundstücks.

MfG
Dirk Grafe
Payday11.04.17 21:53
Dirk Grafe schrieb:
Nein. Immer die Höhe des Baugrundstücks.

MfG
Dirk Grafe
und welche Höhe auf den Grundstück? die ursprüngliche Höhe ist üblicherweise ja unbekannt.

Beispiel:
gepflasterte Fläche mit Unterbau 20cm höher als beim Nachbarn (normale grenze mit 40cm hohen begrenzungssteinen (1meter lang).
auf diese gepflasterte Fläche kommt ein Carport mit 3.00m mittlere Höhe Carport aufgestellt (von pflasteroberfläche gemessen). vom Nachbargrundstück ist das Carport nun 3,20m hoch. das ist so erlaubt, weil man ja vom eigen Grundstück (pflasterfläche) rechnet? die ursprüngliche Höhe ist ja theoretisch unbekannt, gerade wenn man Gefälle hat...
DG12.04.17 13:32
Payday schrieb:
und welche Höhe auf den Grundstück? die ursprüngliche Höhe ist üblicherweise ja unbekannt.

Die ursprüngliche Höhe ist nur dann unbekannt, wenn der Architekt seine Arbeit nicht macht.
Beispiel:
gepflasterte Fläche mit Unterbau 20cm höher als beim Nachbarn (normale grenze mit 40cm hohen begrenzungssteinen (1meter lang).
auf diese gepflasterte Fläche kommt ein Carport mit 3.00m mittlere Höhe Carport aufgestellt (von pflasteroberfläche gemessen). vom Nachbargrundstück ist das Carport nun 3,20m hoch. das ist so erlaubt, weil man ja vom eigen Grundstück (pflasterfläche) rechnet? die ursprüngliche Höhe ist ja theoretisch unbekannt, gerade wenn man Gefälle hat...

Kommt darauf an. Wenn kein aktueller Rechtsstreit geführt wird oder sich anbahnt, spare ich mir die Antwort auch, das ist so umfangreich, das sprengt hier jeden Rahmen.

MfG
Dirk Grafe
carportbaulastgaragegrundstück