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ᐅ Heinz von Heiden Erfahrungsbericht 2015-2016 Bungalow BW


Erstellt am: 12.03.16 10:26

fach1werk27.11.19 18:24
Wir sind jetzt bei der Korrektur der Baumängel. Vor dem nächsten Frühjahr wird's nicht fertig werden, aber wir wohnen jetzt schon fast drei Jahre drin. Ich bin auch froh wenn dieser Fortsetzungsroman mal fertig geschrieben ist.

Viele Grüße
Gabriele
fach1werk29.11.19 12:11
...unsre Dusche geht ihrer Fertigstellung entgegen. Ich fühle mich so:


Schwan von hinten mit weit geöffneten Flügeln im seichten Wasser, Nebel im Hintergrund.

Dieses Foto hat mir ein Schwan am letzten Bodenseetag diese Saison geschenkt.
Schönen Tag Euch, Gabriele
fach1werk07.01.20 18:25
Ach, Heinz von Heiden! Die sind doch immer wieder für eine Überraschung gut!

Die Dusche, ein Baufehler im Abwasser, ist soweit "repariert", man sieht wenn Manns weiss dass es geflickt ist. Die Rechnungen sind zum größten Teil noch nicht erstellt. Seit Weihnachten können wir wieder duschen. Nun muss alles durch den (vorgeschriebenen) Fachingenieur abgenommen werden und er gibt dann auch die Rechnungen frei, dann können wir bezahlen. Ich schätze, dass schon so 10T€ draufgehen könnten. Im Frühjahr kommen die Fensterbänke dran, da werden die nächsten schätzungsweise 5T€ abfließen. Das wird nach unserer Rechnung das, was wir noch von Heinz von Heiden in Verwahrung zu haben glauben, übersteigen.

Erster Arbeitstag nach den Ferien, Vorfreude auf einen relaxten Feierabend. Ich fand vor: Post vom Gericht, Heinz von Heiden schreibt, wir würden ihnen 28 T€ schulden, Mahnbescheid. Die angegebene Rechnungsnummer aus Oktober 2016 liegt grob 3000 Rechnungen über dem, was wir zuletzt in Rechnung gestellt bekamen (und auch bezahlt haben). Wir hatten auch einen langen Nachsendeantrag.

Im Abnahmeprotokoll vom 24.11.2016 stehen u.A. die z.Zt. noch offenen Forderungen von Heinz von Heiden an uns, das waren ca. 13,5T€. Von diesen gingen 3T€ als anerkannte Gutschriften ab. 6,7T€ wurden betituliert als z.Zt. einbehaltener Minderwert gemäß Bewertung für noch zu erbringende Leistungen (6T€ davon für die Fensterbänke). Den dann noch offenen Rest beglichen wir vier Tage nach Erstellung des Protokolls, also postwendend. Nachfolgend ergingen weder weitere Rechnungen noch etwa Mahnungen.

Ich bin da nicht frei von Emotionen, sollte aber zuerst rechnen und dann beiß ich einem Osterhasen brutal mit einem Biss die Ohren ab. Oder ich schmeiß' eine Flasche Ketchup an die Wand. Oder ich lerne dazu.

Nun würde ich gerne von Eurer kollektiven Intelligenz profitieren. Dazu meine Frage: Ist ein Mahnbescheid eigentlich vorgerichtlich oder nicht? Von einem Gericht kommt er ja. Unser Anwalt ist gut und teuer. Auf vorgerichtlichen Kosten bleibt man sitzen. So spontan und ganz frisch tendiere ich dazu, dem Mahnbescheid in Bausch und Bogen zu widersprechen, eine Klage zu provozieren und ihn dann erst weiter zu beauftragen, damit möglichst viel von seinen Kosten an dem hängen bleiben der verliert wer immer das sein mag

Wie gehts wohl richtig?

Viele Grüße Gabriele
guckuck207.01.20 21:43
fach1werk schrieb:

Nun würde ich gerne von Eurer kollektiven Intelligenz profitieren. Dazu meine Frage: Ist ein Mahnbescheid eigentlich vorgerichtlich oder nicht? Von einem Gericht kommt er ja. Unser Anwalt ist gut und teuer. Auf vorgerichtlichen Kosten bleibt man sitzen. So spontan und ganz frisch tendiere ich dazu, dem Mahnbescheid in Bausch und Bogen zu widersprechen, eine Klage zu provozieren und ihn dann erst weiter zu beauftragen, damit möglichst viel von seinen Kosten an dem hängen bleiben der verliert wer immer das sein mag


Bin Laie, habe das aber schon einmal anders herum durchlebt.
Wenn du dem Bescheid nicht widersprichst, dich also auf die Hände setzt, führt das letztlich zur Schuldanerkenntnis.
Du musst unbedingt aktiv werden.
Wenn ich es richtig im Kopf habe, reicht ein Widerspruch per Häkchen auf dem übersandten Formular.
Je nachdem, was der Antragsteller beantragt hat, wird dann automatisch das Klageverfahren eröffnet oder die Nummer ist erst einmal erledigt.
Sollte aber auch alles in den Unterlagen stehen.
fach1werk08.01.20 07:52
Ja so habe ich es auch gelesen. Ich frag mich nur bis wohin ich es ohne Nachteile selbst machen kann und ab wann es der Anwalt übernimmt weil man Kenntnisse benötigt die ich nicht habe aber er. Mehr als ein Häkchen machen kann ich da nicht, ist mein erstes Mal.
Viele Grüße
Gabriele
Joedreck08.01.20 08:13
Ja unbedingt Form und fristgerecht widersprechen, ansonsten werden die Forderungen anerkannt!
Beweisen musste Heinz von Heiden da noch nichts. Nur behaupten.
Im Zweifel ruf bei Gericht an und frag wie vorzugehen ist
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