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ᐅ Heinz von Heiden Erfahrungsbericht 2015-2016 Bungalow BW


Erstellt am: 12.03.16 10:26

fach1werk15.08.17 19:07
Aber das mit dem wunderbaren Leben im neuen Haus, das ist so eine Sache.

Manchmal träume ich nachts vom alten Haus. Es war dreißig Jahre unser Nest, eigentlich ziemlich ärgerfrei und gebaut haben wir gerne. Das war immer etwas Gutes. Hier muss ich mich immer durch unbekanntes Gelände tasten und oft genug empfinde ich es als unangenehm und das ist zurückhaltend geäußert.

Neulich fragte mich wiedereinmal jemand aus der alten Heimat, wie wir uns denn eingelebt hätten und ich sagte, prima, das Haus ist so komfortabel und gut zu bewirtschaften und die Nachbarn sind wirklich nett und die Landschaft gefällt uns so gut, aber...
Aber? Ich kann Heinz von Heiden und sein Werk nicht mehr so richtig und komplett voneinander trennen. Es gibt kaum einen Monat wo sich nicht irgendetwas mit dem Namen Heinz von Heiden und einem Minus vorne dran in Erinnerung bringt.

Viele Grüße

Gabriele
ypg15.08.17 23:21
fach1werk schrieb:
Aber? Ich kann Heinz von Heiden und sein Werk nicht mehr so richtig und komplett voneinander trennen. Es gibt kaum einen Monat wo sich nicht irgendetwas mit dem Namen Heinz von Heiden und einem Minus vorne dran in Erinnerung bringt.

Das kann ich verstehen!
Gibt es Maßnahmen, ihn zu vergessen?

LG Yvonne
fach1werk16.08.17 22:28
DasTeam von Heinz von Heiden vergessen? Solange man singt ist die Kirche nicht aus. Noch singen beide Parteien wie die Zeiserl. Aber wir singen unser Hosianna mittlerweile schon mit verkürzter Zündschnur. Und hinterher wird die Zeit den Rest richten. Ich tu's auch ganz gewisslich nicht wieder, das mit dem Heinz

Viele Grüße
Gabriele
fach1werk08.09.17 09:44
Bei uns wurde es friedlicher. An Heinz von Heiden lags nun nicht, aber gut ist das trotzdem.

Wir hatten insgesamt 5 Einschreiben mit Fristsetzungen wegen des fehlenden Gefälles der Fensterbänke erfolglos versandt. Dies war ein Abnahmemangel gewesen und ich sagte mir immer, das läuft mir ja nicht weg, da kommen sie nicht drum herum, das wird irgendwann, wenn ich nur beharrlich genug hinstehe. Dem war nicht so. Heinz von Heiden möchte an dem fehlenden Gefälle vielfach erklärt und bagatellisiert nichts machen. Nur damit man mal sieht, was für ein Gefälle wir haben, dies sind die in unsrem Auftrag zweimal mit gutachterlichem geeichtem Messwerkzeug gemessenen Werte:
Ost Bad: 2,1 Grad
Ost Küche: 1,2 Grad
Süd WC: 0,4 Grad
Süd HAR: 1,4 Grad
West Wohnen: 0,4 Grad
West Büro/Gast: 0,5 Grad
West Eltern: 2,2 Grad.
Nicht besser erging es der Duschabwasserleitung, in die wegen eines Gegengefälles Teile der WC-Produkte hineingespült werden. Hier waren es nur 3 Fristsetzungen, allein, es zeichnete sich Handlungsbedarf ab. Dieser Mangel kam erst ca. 3 Monate nach Bezug heraus und hier sind wir mehr gefordert als bei den Fensterbänken, er steht nicht im Abnahmeprotokoll. Nach zwei Fristsetzungen erstellten wir eine Akte und gaben sie an einen guten Fachanwalt ab. Die Dritte verfiel trotz gewährter Verlängerung erwartungsgemäß ganz im Stillen. Es bewährte sich, dass ich für den Notfall sauber dokumentiert hatte.

Es erleichtert meinen Alltag spürbar, wenn ich mir weder die unhaltbaren Argumente von Heinz von Heiden weiter anhören noch weiter im Gespräch bleiben muss.Wir legten Heinz von Heiden endlich mit spitzen Fingern dem Anwalt auf den Tisch. Natürlich kostet ein guter Fachanwalt Geld, aber am Schluss gaben wir das gerne aus. Gleich hinterher kann ich mich über die Kosten grämen sofern mir danach ist, aber nicht jetzt. Eins nach dem Anderen.

Ich hatte mir im Forum von Opus, dem ich hierfür ausdrücklich danken möchte, einen Satz angelesen, über dessen Folgen ich noch nachdenke. Vielleicht weiß jemand von Euch, was dieser Satz eigentlich genau für Auswirkungen hat? Was bedeutet das genau?
"Die Abnahme erfolgt vorbehaltlich der Ansprüche auf Beseitigung der festgestellten oder bereits während der Bauzeit gerügten Mängel". Ich wartete während der Abnahme darauf, ob der Gutachter das auch reinschreiben lässt. Erst im letzten Moment tat ich es Dank Opus selbst.

So, nun Euch allen viele Grüße

Gabriele
Otus1108.09.17 22:51
fach1werk schrieb:

Ich hatte mir im Forum von Opus, dem ich hierfür ausdrücklich danken möchte, einen Satz angelesen, über dessen Folgen ich noch nachdenke. Vielleicht weiß jemand von Euch, was dieser Satz eigentlich genau für Auswirkungen hat? Was bedeutet das genau?
"Die Abnahme erfolgt vorbehaltlich der Ansprüche auf Beseitigung der festgestellten oder bereits während der Bauzeit gerügten Mängel". Ich wartete während der Abnahme darauf, ob der Gutachter das auch reinschreiben lässt. Erst im letzten Moment tat ich es Dank Opus selbst.

So, nun Euch allen viele Grüße

Gabriele

Merci.
Rechtlicher Hintergrund ist 640 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Ohne den Satz / Vorbehält hättest du sonst durch die Abnahmeerklärung das Werk, so wie es ist, trotz der protokollierten Mängel gebilligt (!).

Einzig und allein ein derartiger Vorbehalt sichert - trotz Abnahmeerklärung, die eben eine Billigung des Werkes als "okay" ist - die genannten Ansprüche in 634 Baugesetzbuch, also auf (mangelfreie) Erfüllung des Werkes.

Durch den Satz sagt man:
"Passt halbwegs alles, bis auf .... Also da bei XYZ musst du noch mal ran, werter Heinz..."

Kurzum: Der Satz war wichtig.
fach1werk09.09.17 08:20
Dankeschön Otus11! Und sorry für die Verballhornung des Namens...meine Brücke war die Musik...

Viele Grüße

Gabriele
heinz von heidenfristsetzungengefällefachanwaltansprüchemängelbaugesetzbuchabnahmeerklärung