S
sauerpeter
Hallo Zusammen,
noch nicht mal eingezogen, schon Stress mit Nachbarn. Folgende Situation:
Auf unserem Grundstück steht ziemlich nah an der Grundstücksgrenze eine krüpplige Hecke. Oben rum ist sie einigermaßen dicht, aber unten rum kann ein Kleinkind problemlos durchlaufen. An einigen Stellen kann der Nachbar auch ohne Problem unser Grundstück betreten - was er auch macht, weil er über unser Grundstück zum Bäcker geht. Ist kürzer, weil er so komplett außen rum müsste.
Nun planen wir diese weg zu nehmen. Wir wollen uns an alle Gesetze halten, dem Nachbar ankündigen, das wir diese wegnehmen etc.
Der Nachbar meinte nun, das gar nicht klar ist, ob diese wirklich auf unserem Grundstück steht. Und wir diese deswegen nicht entfernen dürfen. Im Zuge der Einmessung des Gebäudes habe ich den Vermesser gebeten, zwei Grenzpflöcke zu setzen - einen in der MItte vom Grundstück, einen am Ende.
Jetzt kann die Grenze ja konstruiert werden. So jetzt meine Frage:
Was würde jetzt passieren, wenn ein Heckenstamm die Grenze berührt oder der Stamm zur Hälfte auf meinem und zur anderen Hälfte auf dem Grundstück des Nachbarn ist? Darf ich dann die ganze Hecke nicht mehr entfernen? Oder zählt dann, das die Gesamtheit bei mir auf dem Grundstück steht? Oder muss ich dann diesen einen Stamm stehen lassen?
Dazu kommt noch, dass das Grundstück an dieser Seite nicht eingefriedet ist und der Nachbar normalerweise dafür zuständig ist. Und vom Gesetz her muss das Grundstück eingefriedet werden, nur geht es mit dieser krüppeligen "Hecke" einfach nicht. Würden uns ja am Zaun beteiligen, aber der stellt sich quer wegen der Hecke.
Hat jemand einen Tipp?
noch nicht mal eingezogen, schon Stress mit Nachbarn. Folgende Situation:
Auf unserem Grundstück steht ziemlich nah an der Grundstücksgrenze eine krüpplige Hecke. Oben rum ist sie einigermaßen dicht, aber unten rum kann ein Kleinkind problemlos durchlaufen. An einigen Stellen kann der Nachbar auch ohne Problem unser Grundstück betreten - was er auch macht, weil er über unser Grundstück zum Bäcker geht. Ist kürzer, weil er so komplett außen rum müsste.
Nun planen wir diese weg zu nehmen. Wir wollen uns an alle Gesetze halten, dem Nachbar ankündigen, das wir diese wegnehmen etc.
Der Nachbar meinte nun, das gar nicht klar ist, ob diese wirklich auf unserem Grundstück steht. Und wir diese deswegen nicht entfernen dürfen. Im Zuge der Einmessung des Gebäudes habe ich den Vermesser gebeten, zwei Grenzpflöcke zu setzen - einen in der MItte vom Grundstück, einen am Ende.
Jetzt kann die Grenze ja konstruiert werden. So jetzt meine Frage:
Was würde jetzt passieren, wenn ein Heckenstamm die Grenze berührt oder der Stamm zur Hälfte auf meinem und zur anderen Hälfte auf dem Grundstück des Nachbarn ist? Darf ich dann die ganze Hecke nicht mehr entfernen? Oder zählt dann, das die Gesamtheit bei mir auf dem Grundstück steht? Oder muss ich dann diesen einen Stamm stehen lassen?
Dazu kommt noch, dass das Grundstück an dieser Seite nicht eingefriedet ist und der Nachbar normalerweise dafür zuständig ist. Und vom Gesetz her muss das Grundstück eingefriedet werden, nur geht es mit dieser krüppeligen "Hecke" einfach nicht. Würden uns ja am Zaun beteiligen, aber der stellt sich quer wegen der Hecke.
Hat jemand einen Tipp?