W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Hausbau und Verkauf aktuelles Wohneigentum


Erstellt am: 25.08.20 14:38

nordanney26.08.20 14:35
DaSch17 schrieb:

Ertragswertverfahren für fremd vermietete Objekte
Nö.
Nicht bei Sachwertobjekten wie ETW/Einfamilienhaus. Diese werden IMMER nach dem Sachwert bewertet (auch wenn in einem richtigen Gutachten auch der Ertragswert der guten Ordnung halber berechnet wird). Egal ob Vermietung oder Eigennutzung.
Pinkiponk26.08.20 16:07
Wir haben es anders gemacht bzw. machen es gerade anders. Unser jetziges Einfamilienhaus verkauft, demnächst ziehen wir in eine Mietwohnung und dann bauen wir das neue Haus. Wir wollten sicher sein, dass der Erlös für das alte Haus für die Baukosten des neuen Hauses reicht, außerdem wechseln wir in eine Region mit höherer Lebensqualität und niedrigeren Mieten.
neo-sciliar26.08.20 16:14
Pinkiponk schrieb:

außerdem wechseln wir in eine Region mit höherer Lebensqualität und niedrigeren Mieten.

Das nenne ich mal super geschickt eingefädelt

Wir versuchen gerade, zu parallelisieren: Verkauf und Bau. Verkaufserlös ist relativ gut abschätzbar durch unterschiedliche Verfahren. Wir wollen nicht 2 mal umziehen müssen, aber wir bleiben auch in der gleichen Region.
WiFa280127.08.20 10:42
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Vermieten wollen wir tatsächlich nicht. Wir wollen dann mit unserem jetzigen Haus quasi nichts mehr zu tun haben. Gestern waren Kaufinteressenten hier, die uns noch 1,5 Jahre hier wohnen lassen würden. Muss jetzt nur noch klappen. Man muss schon wirklich Nerven bewahren bei so einer Geschichte. Das potentielle zukünftige Grundstück haben wir gestern besichtigt. Leider zeitgleich mit anderen Interessenten. Der Makler lässt sich momentan auch noch nicht auf eine Reservierung ein, nur auf eine 2. individuelle Besichtigung. Zur Finanzierung des neuen Grundstücks könnte man wohl den bestehenden Kredit aufstocken,wurde uns jetzt gesagt‍
neo-sciliar27.08.20 10:48
WiFa2801 schrieb:

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Vermieten wollen wir tatsächlich nicht. Wir wollen dann mit unserem jetzigen Haus quasi nichts mehr zu tun haben. Gestern waren Kaufinteressenten hier, die uns noch 1,5 Jahre hier wohnen lassen würden. Muss jetzt nur noch klappen. Man muss schon wirklich Nerven bewahren bei so einer Geschichte. Das potentielle zukünftige Grundstück haben wir gestern besichtigt. Leider zeitgleich mit anderen Interessenten. Der Makler lässt sich momentan auch noch nicht auf eine Reservierung ein, nur auf eine 2. individuelle Besichtigung. Zur Finanzierung des neuen Grundstücks könnte man wohl den bestehenden Kredit aufstocken,wurde uns jetzt gesagt‍
Wir sind ja in ähnlicher Situation. Ich sehe 2 Möglichkeiten, wenn man einen Kaufinteressentan hat:
a) jetzt Notarvertrag, Kaufpreiszahlung (und somit Besitzübergang) in 18 Monaten
b) jetzt Notarvertrag, Kaufpreiszahlung jetzt, im Notarvertrag ein 18 Monatiges Wohnrecht vereinbaren.
WiFa280127.08.20 10:54
neo-sciliar schrieb:

Wir sind ja in ähnlicher Situation. Ich sehe 2 Möglichkeiten, wenn man einen Kaufinteressentan hat:
a) jetzt Notarvertrag, Kaufpreiszahlung (und somit Besitzübergang) in 18 Monaten
b) jetzt Notarvertrag, Kaufpreiszahlung jetzt, im Notarvertrag ein 18 Monatiges Wohnrecht vereinbaren.

Variante b wäre jetzt unser Weg. Da wir das Geld beim Hausbau dann einsetzen möchten. Das Problem jetzt ist, dass der Makler des Grundstückes eben noch keine klare Aussage macht. Wir können den Interessenten erst zusagen, wenn wir ein Grundstück gefunden haben. Sonst kann es ja noch ewig dauern.
notarvertrageinfamilienhausgrundstückmaklerkaufpreiszahlung