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ᐅ Hausbau abbrechen, pausieren? Kosten zu hoch


Erstellt am: 23.11.21 12:06

TmMike_224.11.21 15:48
Benutzer200 schrieb:

Der Vertrag mit dem Architekten kommt genauso einfach zustand wie der Vertrag beim Bäcker, wenn Du ein Brötchen kaufst. Keine besonderen Formalitäten oder Formerfordernisse. Mündlich und entsprechendes Handeln reicht völlig aus.
wozu dann schriftliche werkverträge. Alles mündlich.
Natürlich besteht an der Gültigkeit keine Zweifel,
Nur richtet sich das Honorar meistens auf die Bausumme aus.
11ant24.11.21 16:47
TmMike_2 schrieb:

Natürlich besteht an der Gültigkeit keine Zweifel,
Nur richtet sich das Honorar meistens auf die Bausumme aus.
Eine Bausumme gibt es hier allerdings noch gar nicht. Die Schätzung des Architekten allein macht noch keine Bemessungsgrundlage für sein Honorar.
Bertram10024.11.21 17:28
Ich glaube es gehört nicht viel dazu, ein Missverständnis über das Budget zu kriegen: im Eingangspost wird über "nur alles ganz normal, eigentlich Standarddinge" gesprochen und dabei werden knapp 200qm, KfW-Isolationsdingens und eine angebaute Doppelgarage aufgezählt. Wenn jemand so bei einem Architekten sitzt der es zufälligerweise auch nicht so genau nimmt mit dem was "nix dolles, eigentlich nur Standard" sein soll, dann haben sich zwei Parteien gesucht und gefunden - vorläufig auf jeden Fall bis die Budgetfrage geklärt ist.
karl.jonas24.11.21 17:41
Habt ihr mit dem Architekten darüber gesprochen, welche Leistung ihr von ihm erwartet (HOAI Leistungsphase 1-2, 1-4, 1-5, 1-8?) und was er dafür berechnen wird? Falls nein: solltet ihr das rasch tun. Falls ich das überlesen habe: sorry.
ypg24.11.21 17:52
Coffee82 schrieb:

Nachbar hat das Haus für 610.000 gebaut, Bekannter Peter für 570.000. Andere hatten eine Preisspanne von 400 bis 600 tausend.
Da dachten wir, dass wir mit unseren maximal 900 tausend € ja locker dabei sein werden. Brauchen ja auch kein Luxus Haus.
Das Geld war noch kein Gesprächsthema.
In der Ruine schrieb:

Wie will man Angebote einholen, wenn man niemandem die Pläne zeigen darf?
Natürlich darf man die Pläne zeigen!
Coffee82 schrieb:

Es wäre ihm gegenüber unfair seine Unterlagen weiter zu geben (wo er explizit darauf hinweist, dass es nicht an Dritte darf).

Wenn man der Familie, Bekannten oder Freunde wie auch Berater oder Sachverständigen diese Pläne zeigt und bespricht oder diese beraten lässt, dann ist das keine Weitergabe.

Mich irritieren die Preise der anderen Häuser: die müssten doch Preise von vor 2 Jahren plus haben? Die stehen doch schon. Vor 2 Jahren waren 600000 aber sehr teuer! Das müssen quasi aufwändige Villen sein.
Und wenn ihr jetzt ähnlich plant, aber „nur“ 200qm für 6 Personen, dann muss das mit aufwändiger Statik, irgendein Firlefanz oder gesammelt überall Mehrkosten zu tun haben. Und ihr seht den Wald vor lauter Bäumen nicht - also den Aufwand, weil Onkel oder wer auch immer ja das gleiche haben.
Der Hausbau ist tatsächlich in den letzten 3 Jahren mindestens um gefühlt (oder gelesen) um fast 20% gestiegen. Nicht umsonst wird überall abgespeckt und mehr oder weniger vieles nachgerüstet (Technik) und einiges in Eigenleistung gemacht.
Wenn es zb so ist, dass ihr für 6 Personen 4 Bäder plant, dann ist das ein nicht unerheblicher Planungsteil, der so richtig teuer werden kann. Schiebetüren, Außentüre, Fensterflächen: und schon sind die zweiten 100000 ausgegeben.
11ant24.11.21 18:12
karl.jonas schrieb:

Habt ihr mit dem Architekten darüber gesprochen, welche Leistung ihr von ihm erwartet (HOAI Leistungsphase 1-2, 1-4, 1-5, 1-8?) und was er dafür berechnen wird?
Offenbar wurde das nicht besprochen, sondern nur konkludent ein Architektenvertrag eingegangen: ohne vereinbarte Einschränkung geht der dann bis Leistungsphase 8 (weil Leistungsphase 9 beim Einfamilienhaus unüblich wäre, und auf z.B. nur bis Leistungsphase 4 nicht begrenzt wurde) und ist (da nicht anders vereinbart) nach HOAI abzurechnen. "Machen Sie uns doch erstmal ein Angebot" hätte genügt, um das zu brechen. Wird nun "vorher ausgestiegen", kann der Architekt der Sache nach beanspruchen, auch für den entgangenen Gewinn der weiteren Leistungsphasen entgolten zu werden - der Höhe nach würde er das allerdings auch noch beziffern (und darlegen) müssen. Da er vom üblichen Ablauf abgewichen ist, wird ohne Protokollierung und Teilabnahmen schwer rekonstruierbar sein, welche Leistungen denn nun eigentlich erbracht wurden. Wenn keine Erschleichungsabsicht dahintersteckt, ist dieses Vorgehen zumindest hoch unprofessionell.
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