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Erstellt am: 23.11.21 12:06

11ant24.11.21 13:01
In der Ruine schrieb:

Wie will man Angebote einholen, wenn man niemandem die Pläne zeigen darf?
Die Frage "was kostet ungefähr ein 200 qm Dreierwachsenenhaus in KfW40+ auf unserem Grundstück" sollte einen GU auch ohne Pläne nicht in tiefe Verlegenheit stürzen. Sondern er wird regelmäßig antworten: nach meiner Bauleistungsbeschreibung kostet der Quadratmeter xyz - Omaquadratmeter gleicher Preis. Lediglich bei Einzelvergabe ist ganz ohne Pläne nur ein Achselzucken möglich. Aber das macht nichts, weil die Summe aller Positionen dabei keine großartig andere ist - egal wie viele Zauberlehrlinge das nicht glauben, bevor sie es ausprobiert haben.
Benutzer20024.11.21 13:30
11ant schrieb:

Die Frage "was kostet ungefähr ein 200 qm Dreierwachsenenhaus in KfW40+ auf unserem Grundstück" sollte einen GU auch ohne Pläne nicht in tiefe Verlegenheit stürzen. Sondern er wird regelmäßig antworten: nach meiner Bauleistungsbeschreibung kostet der Quadratmeter xyz - Omaquadratmeter gleicher Preis.
Das schlimme daran ist, dass das der Architekt auch direkt hätte machen können 😳
TmMike_224.11.21 13:33
Benutzer200 schrieb:

Das schlimme daran ist, dass das der Architekt auch direkt hätte machen können 😳
Bei meinem Architekten war es nach den ersten kdnnlernen und Skizzen und 2-3 Terminen dann so das er meinte:
wenn wir jetzt weitermachen dann müssen wir für Leistungsphase 1-4 nen vertrag machen.
Daher wundert mich so ein pauschal mündlicher Vertrag. Ist das überhaupt zulässig?


Wir haben uns auf Festpreis für:
90 Planungsstunden + kosten für einreichen Bauantrag geeinigt.
Damit war dann alles geklärt.
Myrna_Loy24.11.21 13:52
Man sollte immer vorab beim ersten Termin klar über das Budget reden. Und auch zwischeendurch immer wieder abfragen, ob eine Planung noch im Budget ist.
Das ist in Deutschland nicht so üblich. Ich habe den Eindruck, dass man hier gerne das Thema vermeidet, um nicht zu reich oder zu arm zu wirken.
Das hilft auch dem Architekten, wenn man klar sagt, bei Summe xy ist Schluss. Und dies sollte nicht die wirklich maximal tragbare Schmerzgrenze sein, sondern eher 20 % unterhalb liegen. Ich würde den nächsten Termin mit dem Architekten klar dazu nutzen, nur das Thema Budget zu besprechen, falls es da ein Missverständnis gab, über was für eine Bausumme geplant werden soll.
Benutzer20024.11.21 13:56
TmMike_2 schrieb:

Daher wundert mich so ein pauschal mündlicher Vertrag. Ist das überhaupt zulässig?
Der Vertrag mit dem Architekten kommt genauso einfach zustand wie der Vertrag beim Bäcker, wenn Du ein Brötchen kaufst. Keine besonderen Formalitäten oder Formerfordernisse. Mündlich und entsprechendes Handeln reicht völlig aus.
Pinkiponk24.11.21 14:29
Benutzer200 schrieb:

Der Vertrag mit dem Architekten kommt genauso einfach zustand wie der Vertrag beim Bäcker, wenn Du ein Brötchen kaufst. Keine besonderen Formalitäten oder Formerfordernisse. Mündlich und entsprechendes Handeln reicht völlig aus.
Du hast sicherlich recht. Beim Bäcker sieht man jedoch, was ein Brötchen kostet; ich meine, es gibt sogar so etwas wie eine Auszeichnungspflicht.
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